Wir wurden gefragt: Sind für die Einführung einer Bonitätsprüfung Rechtstextänderungen notwendig?

Veröffentlicht: 21.07.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 27.07.2016

Auch wenn das Vertrauen in Zahlungsarten wie Paypal steigt: Bestellungen im Online-Handel, die per Rechnung nach Lieferung bezahlt werden können, sind und bleiben bedeutsam. Nicht zuletzt hat auch Paypal einen Rechnungskauf in sein Portfolio aufgenommen. Hat eine Bonitätsprüfung Einfluss auf die AGB des Händlers, und wenn ja welchen?

Fragen
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So funktioniert die Bonitätsprüfung

Sofern ein Händler in Vorleistung tritt, z.B. bei einem Kauf auf Rechnung, möchte er sich das Recht vorbehalten, eine Bonitätsauskunft einzuholen. Um eine Bonitätsprüfung durchführen zu können, muss der Händler natürlich Daten der Kunden erheben. So können Wohnort und Alter maßgeblich für die Aussage sein: Liquide oder nicht?

Die Daten, die der Online-Händler in seinem Shop erhebt, d.h. durch das Registrierungsverfahren übermittelt bekommt, gibt er in den meisten Fällen an eine Auskunftei weiter. Die Auskunfteien, bekannt sind creditPass, SCHUFA oder Bürgel, führt mit den Daten auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ein Scoring durch. Die ermittelten Scores (Wahrscheinlichkeitswerte) geben Aufschluss über das zukünftige Zahlungsausfallrisiko. Entsprechend wird dem Kunden die Zahlung per Rechnung akzeptiert oder abgelehnt.

Kontrolle über Datenweitergabe

Genau an dieser Stelle schrillen meist die Alarmglocken der Datenschützer. Grund ist die Erhebung von persönlichen Daten eines Kunden und Weitergabe dieser an einen Dritten. Jede betroffene Person, von der Daten verwendet werden, muss daher ein Anrecht darauf haben, zu wissen, zu welchen Zwecken seine persönlichen Daten verarbeitet werden und wer ggf. die Empfänger der Daten sind. Außerdem ist auch darüber aufzuklären, nach welcher Logik die Daten verarbeitet werden.

Für die Praxis bedeutet dies, dass der Online-Händler in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie in der Datenschutzerklärung spezielle Klauseln vorhalten muss, die die Bonitätsprüfung für den Kunden nachlesbar machen. Wegen der Komplexität sollten Händler mit ihrem Zahlungsdienstleister bzw. der Auskunftei in Verbindung treten und sich bei der Ausgestaltung der verschiedenen Klauseln auch juristische Hilfe holen.

Antwort:

Ja. Rechtstexte wie AGB und Datenschutzerklärung müssen um spezielle Klauseln erweitert werden.

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