Gütesiegel, Auszeichnungen und Garantien: irreführende Werbung vermeiden

Veröffentlicht: 14.01.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 24.01.2017

Um den eigenen Online-Shop von der Konkurrenz abzuheben, muss die Webseite etwas vorweisen, was der Kunde beim Mitbewerber nicht bekommt. Dabei spielt unter Anderem die Werbung mit einem Gütesiegel eine große Rolle, um den Kunden zum Kauf im Shop zu bringen. Aber auch hier müssen rechtliche Grundregeln beachtet werden.

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Interneteinkäufe werden immer beliebter, der Anteil der „Online-Shopping-Verweigerer“ geht dabei beständig zurück. Deutschland gehört sogar zur Spitzengruppe der Internet-Shopper in Europa.

Aber wo liegen die Gründe bei denen, die nicht virtuell einkaufen wollen? Es sind meist Bedenken in Bezug auf Zahlungssicherheit und Datenschutz sowie mangelndes Vertrauen in den Verkäufer. Vor diesem Hintergrund erlangen Gütesiegel auch beim Einkauf im Internet immer mehr an Bedeutung.

Die Werbung mit einem Gütesiegel, einer Auszeichnung oder Garantie hat jedoch ihre Grenzen, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin zeigt: Nach der Entscheidung des Gerichts ist es irreführend, wenn ein Online-Händler in seinem Onlineshop neben anderen Gütesiegeln mit der Eigenkennzeichnung "Deutscher Anbieter" wirbt (Urteil v. 29.10.2013, Az. 15 O 157/13 – nicht rechtskräftig).

Der Online-Händler hatte in seinem Online-Shop für Kosmetikbedarf neben der Anzeige von bekannten Gütesiegeln auch ein eigenes Gütesiegel „Deutscher Anbieter“ mit einer Medaillentafel samt schwarz-rot-gold unterlegtem Strich in seine Webseite eingefügt. Das Gericht stufte diese Werbung jedoch als irreführend bzw. intransparent und damit als wettbewerbswidrig ein.

Außerdem warb der Online-Händler mit „Kauf ohne Risiko – mit Geld-zurück-Garantie“, ohne diese Garantie näher zu erläutern. Damit nicht genug: Der Online-Händler bildete die Auszeichnung „Shop Usability Award“ ab und fügte beschreibend hinzu „der beste Shop im Bereich Wellness, Beauty & Gesundheit“. Das Gericht hielt auch diese Werbeaussagen mangels weiterer Erläuterungen für irreführend bzw. intransparent und untersagte die Werbung.

Werbung mit einem Gütesiegel – aber richtig!

Gütesiegel verbindet der durchschnittliche Verbraucher regelmäßig mit einem bestimmten Standard im Hinblick auf Qualität und Kundenservice. Der (potenzielle) Käufer erwartet, dass der zertifizierte Shop bzw. Händler oder das Produkt die Prüfungsanforderungen für den Erhalt des Gütesiegels (noch) erfüllt.

Im Sinne eines fairen Wettbewerbs und zur Vermeidung von Abmahnungen sollten Online-Händler bei der Werbung mit Gütesiegeln Folgendes beachten: Das verwendete Gütesiegel muss auf einer neutralen, objektiven und sachgerechten Untersuchung beruhen. Das bedeutet, dass das Untersuchungsergebnis nicht auf einer bloßen Selbstauskunft über nichtssagende Selbstverständlichkeiten oder zum Teil sachfremde Leistungen entstanden ist.

Daher sollten Gütesiegel nur dann beworben werden, wenn sie auch tatsächlich verliehen wurden und noch gültig sind. Aus diesem Grund ist beim Einbinden eines Logos oder Gütesiegels auf eine Seite zu verlinken, die Auskunft darüber gibt, wofür das Gütesiegel, durch wen, wann und für welchen Zeitraum vergeben wurde.

Lesetipp: Speziell zur Werbung mit Testergebnissen können Sie sich hier informieren.

Werbung mit Garantien

Falls eine von den gesetzlichen Rechten unabhängige Garantie gewährt werden soll – sei es nun eine „Geld-zurück-Garantie“ oder die weitverbreitete Herstellergarantie -, muss der Inhalt der Garantie umfassend beschrieben werden, insbesondere die Dauer und der räumliche Geltungsbereich der Garantie sowie Name und Anschrift des Garantiegebers. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.

Soweit auf der Webseite mit einer solchen Garantie geworben werden soll, ist ein deutlicher Hinweis auf die Fundstelle der „Garantiebestimmungen“ notwendig. Beispielsweise kann hier ein Link zu einer eigenen Seite innerhalb des Shops ergänzt werden, die über den Umfang und die Modalitäten der Garantie aufklärt.

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