PayPal: Neue Nutzungsbedingungen ab 19. November 2016

Veröffentlicht: 07.09.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 07.09.2016

„Guten Tag XY, wir arbeiten für Sie fortlaufend daran, PayPal sicherer zu machen. Das bringt auch von Zeit zu Zeit Änderungen an den AGB mit sich“ – In regelmäßigen Abständen bastelt PayPal an seinen Nutzungsbedingungen und Datenschutzgrundsätzen. Auch in den letzten Tagen kündigte PayPal seinen Nutzern die diesjährigen Änderungen an.

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Aktualisierungen der PayPal-Nutzungsbedingungen

Zum 19. November 2016 werden bei der Nutzung von PayPal neue Nutzungsbedingungen (einschließlich der Käufer- und Verkäuferschutzrichtlinien) eingeführt. Aufgrund der teilweise sehr umfangreichen Änderungen haben wir diese einmal etwas genauer angesehen und die wichtigsten Änderungen hier für Sie zusammengestellt.

Offensichtlich gefällt es PayPal nicht so ganz, stets (nur) neben anderen gängigen und verbreiteten Zahlungsarten zu stehen. Zumindest insoweit schreitet PayPal jetzt ein: Online-Händler verpflichten sich künftig, bei der Darstellung der PayPal-Services in Ihrem Online-Shop nicht von der Verwendung der PayPal-Services als Zahlungsmethode „abzuraten oder eine solche Verwendung zu verhindern.“ Außerdem werden Händler verpflichtet, die Marken- und Warenzeichen von PayPal mindestens gleichwertig zu anderen im Online-Shop angebotenen Zahlungsmethoden zu präsentieren. Das kann vor allem bei Templates relevant sein, in denen ohnehin bereits jetzt alle angebotenen Zahlungsarten vollständig aufgeführt werden müssen. Wie streng PayPal die Einhaltung dieser neuen Klausel kontrolliert, bleibt abzuwarten.

Neu ist auch, dass PayPal grundsätzlich davon abrät, ein Zahlungsmittelentgelt für die Nutzung der PayPal-Dienste als Zahlungsmethode zu erheben. Um die Popularität von PayPal weiter voranzutreiben, ist eine generelle Weitergabe von Zahlungsgebühren innerhalb der kommenden Änderungen denkbar.

Neues bei Kauf auf Rechnung über PayPal

Vielen Ebay-Händlern dürfte der Kauf auf Rechnung schon seit Längerem bekannt sein. Mit der aktuellen Änderung erhält der Kauf auf Rechnung nun auch endgültig Einzug in die Nutzungsbedingungen von PayPal.

Im Rahmen eines Kaufs auf Rechnung kauft PayPal dem Händler sämtliche Forderungen gegenüber dessen Kunden aus den Verträgen ab, die unter Nutzung eines Kaufs auf Rechnung zustande gekommen sind. Vorteilshaft ist dabei, dass PayPal kein Rückgriffsrecht gegenüber dem Händler hat, falls der Kunde nicht fähig oder willens ist, die Forderung zu begleichen (z. B. auch bei Betrug). Falls der Kunde vom Kauf Abstand nimmt (z. B. durch Widerruf), wird der Händler PayPal hiervon unverzüglich per API-Aufruf oder über das PayPal-Konto des Händlers in Kenntnis setzen.

PayPal stellt für die Nutzung der Rechnungszahlung jedoch auch einen Katalog an Bedingungen auf. Der Händler unterwirft sich, ungeachtet eines Verschuldens, für die gesamte Dauer der Nutzung von Kauf auf Rechnung unter anderem folgendes zu beachten:

  • Der Händler verpflichtet sich, die Ware jeweils spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Abschluss einer Transaktion zu versenden,

  • Der Händler wird seinen Kunden kein Widerrufsrecht gewähren, das den Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts überschreitet. Dies gilt nicht, wenn der Händler Waren mit Kauf auf Rechnung auf Ebay.de unter einer Ebay-Garantie verkauft.

PayPal kann die Nutzung von Kauf auf Rechnung durch einen Händler fristlos kündigen, wenn der Händler diese Auflagen verletzt.

Die Nutzung von Kauf auf Rechnung bedarf einer gesonderten Integration. Ein Anspruch auf Kauf auf Rechnung besteht nicht. PayPal behält sich vor, Kauf auf Rechnung einem Händler nicht anzubieten und es insgesamt oder Teile davon jederzeit zu beenden oder einzuschränken, z. B. Forderungen aus Käufen bestimmter Produkte, Produktgruppen oder aus bestimmten Branchen nicht anzukaufen. Welche das sein sollen, konnten wir jedoch nicht finden. Die rechtliche Notwendigkeit bei der Integration dieser Zahlart haben wir bereits an dieser Stelle erläutert.

Aktualisierungen der PayPal-Käuferschutzrichtlinie

Auch an der Käuferschutzrichtlinie hat PayPal kleinere Änderungen vorgenommen. Anspruch auf Käuferschutz kann nicht für alle Warengruppen oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Folgende neue Ausnahmen sind hinzugekommen:

  • Zahlungsmitteläquivalente wie Prepaid-Karten

  • Spenden

  • Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die der Kunde selbst abholt oder durch Dritte abholen lässt und die als INR („item not received", "nicht erhalten") geltend gemacht werden.

Was müssen Online-Händler tun?

Bis einschließlich 18. November 2016 gelten die bekannten Nutzungsbedingungen sowie Käufer- und Verkäuferschutzrichtlinien. Online-Händler brauchen nichts zu tun, um die Änderungen zu akzeptieren, da sie automatisch zum genannten Datum wirksam werden.

Sofern Nutzer PayPal zu den geänderten Bedingungen nicht weiter nutzen möchten, müssen sie ihr PayPal-Konto vor dem 18. November 2016 schließen. Dazu können Konteninhaber folgenden Link nutzen: https://www.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_close-account.

Beim Datenschutz bleibt im Zuge der aktuellen Änderung alles beim Alten.

Kommentare  

#5 Dirk 2016-11-18 16:57
"Die PP-Gebühren kann man doch vorher auf den Kaufpreis hinzurechnen. Wo ist hier das Problem?"

Das Problem ist systematische Intransparenz, die dem Kunden verschleiert, was welche Kosten verursacht. Das gleiche versucht Ebay mit den 0Euro versandgebühren zu erreichen, die die Händler in die Preise rechnen sollen. All das sind Verschleierungs strategien, die für mein Verständnis den Kunden entmündigen und extrem unseriös gegenüber dem klassischen Handel sind. Die Tatsache, daß Paypal jetzt sogar Hinweise auf die durch eine Paypal Zahlung verursachten Kosten per AGBs verbieten will spricht Bände.
Würde man den Kunden ernst nehmen oder keine fragwürdigen Praktiken zur Marktanteilgewi nnung, sollte man davon ausgehen daß solche Methoden nicht notwendig wären.
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#4 H.P. 2016-11-18 11:53
Lieber Norbert
Wenn Du das machst, die Pay Pal Gebühren auf Deinen Verkaufspreis aufschlägst, bist Du in den meisten Fällen nicht mehr konkurrenzfähig und Deine Verkäufe gehen zurück, die großen Mitbewerber wird’s freuen.
Für mich ist Pay Pal ein Fall für das Katellamt.
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#3 Norbert 2016-11-18 10:18
ich weiss gar nicht warum sich alle immer über die PP-Gebühren aufregen. Für mich ist PP eine bequeme Zahlungsmethode , sowohl beim Verkauf als auch beim Kauf. Es geht schnell und man kann die Ware direkt verschicken ohne erst auf die Überweisung warten zu müssen, die dann ja auch noch zugeordnet werden muss. Viele Käufer überweisen unter anderem Namen oder geben keinen oder einen nicht definierbaren Verwendungszwec k an.
Die PP-Gebühren kann man doch vorher auf den Kaufpreis hinzurechnen. Wo ist hier das Problem?
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#2 Heinicke 2016-09-08 08:58
Das sagt doch alles.
Offensichtlich rechnet auch keiner so richtig die Gebühren nach.
Hier ein Beispiel: Preis 9,90 € Gebühren bei Paypal 0,54 € = 5,45 %. Ich halte das für Wucher.
Noch etwas Paypal ist nur auf Grund der Zwangskollektiv ierung bei Ebay groß geworden.

1. ALLGEMEINES

1.1 PayPal erbringt ausschließlich Zahlungsdienstleistungen
Das sagt doch alles.
Mit PayPal können Sie Zahlungen senden und empfangen. Dabei ist PayPal ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: Wir haben keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistunge n, die mit PayPal bezahlt werden, übernehmen dafür auch keine Haftung und sind nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgan g zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird. Es besteht deshalb das Risiko, dass Sie es mit Minderjährigen zu tun haben oder mit Personen, die unter falschem Namen auftreten.
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#1 Druckshop Kiel 2016-09-07 14:33
Das bedeutet:
Dass ich meine Kunden nicht sagen darf, das PayPal für mich als Händler recht teuer an Gebühren ist.
Dass ich meine Kunden nicht, dass ich es besser finde, wenn vorab überwiesen wird
Dass ich meine Kunden sagen soll, nimmt PayPal – ich zahle gern die Gebühren und nehme keinen Aufschlag.
Dass ich meine Kunden nicht sagen soll, ich muss nun einen Mindesbestelltw ert nehmen, da die Marge sonst vomn Paypal verspeist wirt.
PayPal nutzt hier meiner Meinung seine Position aus und macht Druck auf die Händler. Mit dem Wissen, das viele Shops auf diese Zahlungsmöglich keit aus Popularität und einfacher Handhabung für den Kunden, angewiesen sind. Ich empfinde es als Maulkorb, wenn ich meinem Kunden nicht sagen darf, das ich für jeden noch so kleinen Auftrag Gebühren zahlen muss.
Aussage von Kunden: „PayPal ist ja schön einfach, aber dass sie Händler dafür noch zahlen müssen, habe ich nicht gewusst“.
Und PayPal macht es sich einfach. Passt die Meinungsfreihei t nicht, fliegst man raus.
Aja, wie war das noch mit unser gesetzlichen Meinungsfreihei t:
Kommt dann etwas der unlautere Wettbewerb durch üble Nachrede
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