Vielen Online-Händlern ist die gesetzlich festgelegte Widerrufsfrist von 14 Tagen schon ein Dorn im Auge. Umso ärgerlicher ist es, wenn Kunden Pakete nicht annhemen (können). Wir haben kürzlich folgende Frage eines Händlers erhalten: Planmäßige Zustellung war der 26.09., durch die Ablieferung bei der Post wurde es erst am 29.09. abgeholt. Wann beginnt nun die Widerrufsfrist?

Pakete
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Widerrufsfrist läuft erst mit Erhalt der Ware

Fälle, wie sie uns der Online-Händler über Facebook geschildert hat, gibt es tagtäglich im Online-Handel. Weil Paketzusteller genau um die Zeit arbeiten, in der auch alle anderen Menschen arbeiten und nicht zu Hause sind, können massenhaft Pakete nicht zugestellt werden. Das Gesetz ist in diesen Fällen jedoch grundsätzlich auf Seiten der Verbraucher...

Wussten Sie, dass die Widerrufsfrist grundsätzlich schon mit dem Vertragsschluss (z. B. auch bei Dienstleistungen und beim Kauf digitaler Inhalte) beginnt? Weil Händler in diesen Fällen aber die Kunden um ihr Widerrufsrecht bringen und die Auslieferung bis zum Ablauf der Widerrufsfrist hinauszögern könnten, hat das Gesetz für Warenlieferungen eine abweichende Regelung getroffen.

Die Widerrufsfrist beim Verkauf von Waren an einen Verbraucher beginnt, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Ware erhalten hat. Viele Paketzusteller oder Händler berufen sich bei einer nicht erfolgten persönlichen Zustellung möglicherweise auf den „Dritten“. Die Ablieferung in einer Postfiliale oder Abgabe beim Nachbarn ist keine wirksame Zustellung, wenn sie nicht explizit vom Verbraucher verlangt wurde (z. B. Wunschpostfiliale, Garagenverträge).

Bis die Kundin im Beispielfall das Paket nicht am 29.09. in der Filiale entgegengenommen hat, läuft demnach auch keine Widerrufsfrist. Sie beginnt erst am 30.09., also am darauffolgenden Tag des Empfangs.

Variante: Garagenvertrag/Abstellgenehmigung oder Wunschfiliale

Gänzlich anders liegt der Fall, wenn die Kundin sich bewusst gegen eine direkte Zustellung entschieden und dies bei Bestellung bzw. dem Paketdienstleister so mitgeteilt hat. Das wäre etwa der Fall, wenn der Kunde sich für die Lieferung an eine Wunschfiliale entscheidet, oder generell eine Abstellgenehmigung bzw. einen Garagenvertrag mit dem Paketdienstleister vereinbart hat. Mit der Erteilung einer Abstellgenehmigung durch den Kunden soll das Ablegen der Ware am vereinbarten Ort als ordnungsgemäße Zustellung gelten. Mit dieser Zustellung beginnt auch die Widerrufsfrist.

Übrigens: Wird das Paket vom Abstellort (z. B. Garage) gestohlen, muss der Online-Händler dafür nicht einstehen.

Antwort:

Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn der Kunde das Paket auf der Post abgeholt hat und in den Händen hält – es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.