DSGVO: Firmen sind nicht auf die EU-Datenschutzgrundverordnung vorbereitet

Veröffentlicht: 26.10.2016 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 14.02.2018

Im Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union in Kraft. Unternehmen sollten sich im besten Fall jetzt schon mit den Änderungen beschäftigen, um diese möglichst stressfrei umsetzen zu können. Doch eine aktuelle Umfrage von Dell zeigt, dass die meisten Firmen sich noch gar nicht informiert haben.

Offen Schloss auf einer Platine

© wk1003mike via Shutterstock.com

Im April diesen Jahres hat das EU-Parlament die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) beschlossen. Unternehmen haben nun bis zum 25. Mai 2018 Zeit, die Bestimmungen durch die neue Datenschutzgrundverordnung umzusetzen. Das klingt zwar noch nach relativ viel Zeit, doch für eine stressfreie Umsetzung sollten Unternehmen sich natürlich schon jetzt damit beschäftigen. Eine aktuelle Umfrage von Dimensional Research im Auftrag von Dell hat laut CRN nun aber gezeigt, dass die meisten Firmen sich noch gar nicht mit der Thematik beschäftigt haben.

Demnach geben 80 Prozent von über 800 Managern an, nur wenige oder keine Details der DSGVO zu kennen. Und nur knapp jeder dritte Manager war der Meinung, dass sein Unternehmen gut auf die neuen Bestimmungen vorbereitet sei. Kleiner Trost ist, dass die deutschen Firmen offenbar etwas besser darstehen. Hier sehen sich immerhin 44 Prozent vorbereitet.

Unternehmen sind sich der Konsequenzen nicht bewusst

Besonders beunruhigend ist, dass die meisten Firmen (97 Prozent), die sich bislang nicht gut für die neue EU-Datenschutzgrundverordnung vorbereitet sehen, auch keine Idee haben, wie sie das ändern sollen. Grund dafür sei laut CRN, dass die Firmen die Konsequenzen bei Verstößen unterschätzen. Zwar sind sich 21 Prozent sicher, dass sie mit Strafen rechnen müssten, wenn die neue DSGVO bereits gelten würde.

Knapp 30 Prozent sind aber der Meinung, es sei mit einfachen Nachbesserungen getan und fast jeder Zweite meint, eine moderate Geldstrafe und Anpassungen wären die Konsequenz aus einem Verstoß. Dass in der Datenschutzgrundverordnung Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes vorgesehen sind, scheinen die meisten nicht zu wissen.

 

Wir haben die neue Datenschutzgrundverordnung und die Änderungen, die diese mit sich bringt, bereits in einer Themenreihe aufgearbeitet. Dort beleuchten wir die einzelnen Aspekte, die die neuen Bestimmungen der EU betreffen.

 

Die Themenreihe zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Einführung

Teil 1: Newsletterversand

Teil 2: Informationspflichten

Teil 3: Auskunftspflichten

Teil 4: Betroffenenrechte

Teil 5: Umgang mit Datenpannen

Teil 6: Neuerungen beim Umgang mit Kundendaten

Teil 7: Übermittlung von Daten ins Ausland

Teil 8: Auftragsdatenverarbeitung

Teil 9: Der Einsatz von Cookies

Teil 10: Social Plugins

Teil 11: Der Datenschutzbeauftragte

Teil 12: Verfahrensverzeichnis, Vorabkontrolle und Folgenabschätzung

Teil 13: Aufsichtsbehörden

Teil 14: Befugnisse und Sanktionsmaßnahmen

Teil 15: Praxisteil - Maßnahmen zur Vorbereitung (Checkliste)

Teil 16: Glossar

 

Der DSGVO-Countdown: Wie plane ich die nächsten 157 Tage? (Teil 1)

Der DSGVO-Countdown: Wie plane ich die nächsten 135 Tage? (Teil 2)

 

Der Händlerbund hat Online-Händler zur DSGVO befragt. Die Infografik zeigt, wie Händler sich auf die DSGVO vorbereitet fühlen und was sich bisher bei der Umsetzung getan hat.

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.