Viele Online-Händler wiegen sich auf Facebook in Sicherheit und befolgen die rechtlichen Grenzen kaum oder gar nicht. Doch das kann fatal sein. Rechtssicherheit fängt schon bei der Bereithaltung eines vollständigen Impressums an. Ein Problem gibt es jedoch dann, wenn technisch – zumindest temporär – keine Möglichkeit besteht, ein Impressum einzufügen.
(Bildquelle Dislike: David Andrew Larsen via Shutterstock)
Auch bei Facebook besteht Impressumspflicht
Auch für eine bloße Werbung auf Webseiten im Internet ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit besteht eine Impressumspflicht. Social-Media-Accounts, die nicht nur zu rein privaten Zwecken genutzt werden, werden mit kommerziellen Websites gleichgestellt und müssen daher ein Impressum besitzen. Facebook hat zwar schon vor Jahren nachgegeben und endlich eine – zumindest halbwegs sichere – Impressumsmöglichkeit geschaffen.
In der Infobox wurde das Wort Impressum angezeigt, welches auf das auf der Seite „Info“ eingefügte Impressum verwies:
Wichtig war in jedem Fall die Bezeichnung „Impressum“ und dessen Verlinkung zu einem Impressum. Warum? Das OLG Düsseldorf hält eine Weiterverlinkung auf ein Impressum allein unter der Rubrik "Info" für unzureichend, weil die Bezeichnung “Info” dem durchschnittlichen Nutzer nicht ausreichend verdeutliche, dass hierüber auch Anbieterinformationen abgerufen werden könnten (Urteil vom 13.8.2013, Az.: I-20 U 75/13).
Facebook derzeit ohne Impressums-Funktion
Doch wie allfacebook.de zuerst bemerkte, ist diese Funktion derzeit verschwunden. Die Infobox, in der sich der Link zum Impressum befand, ist aktuell nicht mehr sichtbar:
Ob es sich um einen Systemfehler handelt, ist derzeit wohl noch unklar.
Tipps für eine rechtssichere Zwischenlösung
Diesen Umstand könnten Abmahner derzeit für sich nutzen und abmahnen. Eine Massenabmahnung wegen eines fehlenden Facebook-Impressums ist der Internetgemeinde nicht fremd.
Das Impressum muss generell unmittelbar für den Nutzer erreichbar sein. Nach einigen Gerichtsentscheidungen genügen hierfür auch zwei Klicks. Wer von seiner Facebook-Seite auf das Impressum seiner (externen) Homepage verweisen will, kann dies ohne Abmahngefahr tun. Eine Lösung könnte daher folgende Möglichkeit bieten: Im Infokasten wird ein Link hinterlegt, der deutlich auf das Impressum (der Webseite) verweist.
Beispiel:
Dazu muss die Seiteninfo bearbeitet werden und als Webseite das Impressum auf der Webseite verlinkt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Link zu diesem Impressum auch den Wortbestandteil "Impressum" enthält (siehe Beispiel).
Wir werden an dieser Stelle berichten, ob und wann Facebook den Fehler behoben hat und die Funktion wieder zur Verfügung steht.
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vielen Dank für den Vorschlag. Leider ist eine "Ferndiagnose" etwas schwierig und wir können daher nicht genau beurteilen, ob es ausreichend ist.
Wichtig ist, dass mindestens auf der Startseite (d.h. direkt auf der Chronik) ein klar und deutlich bezeichneter Link ("Impressum") zum Impressum führt.
Viele Grüße!
Die Redaktion
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wie gesagt, die Seiteninfo reicht nicht aus... Hier nochmal der Auszug aus dem Artikel:
"Wichtig war in jedem Fall die Bezeichnung „Impressum“ und dessen Verlinkung zu einem Impressum. Warum? Das OLG Düsseldorf hält eine Weiterverlinkun g auf ein Impressum allein unter der Rubrik "Info" für unzureichend, weil die Bezeichnung “Info” dem durchschnittlic hen Nutzer nicht ausreichend verdeutliche, dass hierüber auch Anbieterinforma tionen abgerufen werden könnten (Urteil vom 13.8.2013, Az.: I-20 U 75/13)."
Liebe Grüße
die Redaktion
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