Guter Rat muss nicht teuer sein: Die beliebtesten Hinweisblätter 2016

Veröffentlicht: 28.12.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 28.12.2016

Alternative Streitbeilegung, Elektrogesetz, Lebensmittelkennzeichnung, Jugendschutz. Mit diesen Schlagwörtern wurde das Jahr 2016 eingeläutet. Für Händler gar keine leichte Aufgabe in der Umsetzung. Rechtlicher Rat ist daher ungemein wichtig. Bei jeder Kleinigkeit zum Anwalt gehen, ist aber auch keine Lösung. Daher haben 2016 die Hinweisblätter des Händlerbundes in mancher Situation weitergeholfen. Das waren die beliebtesten.

Fragezeichen
© Brian A Jackson / Shutterstock.com

Platz 1: FAQ zur Textilkennzeichnung

Die Textilkennzeichnung ist primär eine Herstellerpflicht. Händler, die Textilartikel verkaufen, deren Kennzeichnung nicht den gesetzlichen Vorgaben aus der Textilkennzeichnungspflicht entspricht, können aber ebenso eine Abmahnung erhalten. Im Februar trat das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz in Kraft, welches sich im Wesentlichen um die Einführung von Überwachungsmechanismen des Marktes und die Einführung von Bußgeldern drehte. Möglicherweise hat das einige Händler veranlasst, noch einmal genauer hinzusehen, ob sie tatsächlich vollständig und richtig gekennzeichnete Textilartikel vertreiben.

Platz 2: Rechtstexte bei Ebay einstellen und aktualisieren

Schon zu Beginn des Jahres ging es mit einer Rechtstextänderung los. Obwohl die ODR-Verordnung und das inhaltliche Verständnis dafür (FAQ zur ODR-Verordnung) offensichtlich kaum Probleme bereitete, war die Umsetzung etwas schwieriger. Die Handlungsanleitung des Händlerbundes zur Änderung der Rechtstexte bei Ebay war daher eines der am meisten angeklickten Hinweisblätter des vergangenen Jahres.

Platz 3: Hinweisblatt zu Sonderangeboten und Werbung mit reduzierten Preisen 

Werden Preise für ein Angebot durchgestrichenen Preisen gegenübergestellt, so muss sich aus der Werbung klar und deutlich ergeben, worum es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt. Der Bundesgerichtshof gab Ende 2015 ein Stück weit Entwarnung. Nichtsdestotrotz vergewisserten sich Händler beim Start einer neuen Sonderaktion im Hinweisblatt des Händlerbundes zur Werbung mit Sonderangeboten und Werbung mit reduzierten Preisen.

Platz 4: Hinweisblatt zum Handel mit Elektro- und Elektronikgeräten

Seine Geltung entfaltete das Elektrogesetz mit neuen Informations- und Rücknahmepflichten schon seit Oktober 2015. Für die Einrichtung der Rücknahmemöglichkeiten haben Elektrohändler jedoch noch eine Schonfrist eingeräumt bekommen. Bis spätestens zum 24. Juli 2016 mussten neue Rücknahmestellen ins Leben gerufen werden und Händler ihren Informationspflicht nachkommen. Ab dann gab es jedoch kein Entkommen mehr. Die wichtigsten Hinweise zum neuen Elektrogesetz lieferte das entsprechende Hinweisblatt. Ganz brandaktuell können sich Händler von Elektro- und Elektronikgeräten auch in diesem FAQ zum Elektrogesetz informieren.

Platz 5: Hinweisblatt zum Handel mit Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen

Seit dem 1. April 2016 ist es in Stein gemeißelt: Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse dürfen Kindern und Jugendlichen im Versandhandel nicht angeboten und an sie abgegeben werden. 2016 sind auch bereits die ersten Abmahner aktiv und verfolgen Verstöße gegen diese neue Jugendschutzvorschrift. Spätestens jetzt sollten sich betroffene Händler das Thema noch einmal genau ansehen. Ausführlichere Informationen zum neuen Gesetz hat der Händlerbund in seinem „Hinweisblatt zum Handel mit Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen“ zusammengefasst.

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