„Wenn Vati in der Stube schreit, Ist Weihnachten – du schöne Zeit!“... Nicht alle Weihnachtsgeschenke kommen so gut an, wie es sich der Schenkende erhofft hat. Aufgrund des hohen Bestellvolumens in der Vorweihnachtszeit kommt es generell nach Weihnachten zu vermehrten Rücksendungen im Online-Handel. Damit sind Sie für die Retourenwelle nach Weihnachten gerüstet.
Die Beantwortung dieser Frage hängt grundsätzlich davon ab, wann die Ware geliefert wurde. Die Widerrufsfrist beginnt zu laufen ab dem Tag nach der Lieferung. Das Widerrufsrecht endet 14 Tage nach dem Beginn der Widerrufsfrist. Haben Händler ein längeres Widerrufsrecht vereinbart, beispielsweise einen Monat, endet die Widerrufsfrist daher erst einen Monat nach der Lieferung. Aufschluss über die Frist bietet die im jeweiligen Shop verwendete Widerrufsbelehrung.
Wurde eine Bestellung schon Ende November getätigt und geliefert und nur eine 14-tägige Widerrufsfrist eingeräumt, können Kunden nach den Feiertagen also keinen Widerruf mehr ausüben. Die rechtzeitige Absendung der Weihnachtsretoure genügt. Genaue Anweisungen zur Berechnung der Widerrufsfrist finden hier.
Eine kommentarlose Rücksendung der Ware an den Unternehmer ist für die Ausübung des Widerrufsrechts nicht ausreichend. Der Widerruf des Verbrauchers muss durch eine Erklärung gegenüber dem Unternehmer erfolgen, aus der der Widerrufswille eindeutig hervorgehen muss. Eine kommentarlose Rücksendung ist für den Händler gerade nicht eindeutig zuordenbar. Aus Kulanzgründen sollten Sie beim Kunden nachfragen, ob es sich um eine Retoure im Rahmen des Widerrufes handelt.
Das gesetzliche Widerrufsrecht bezweckt unter anderem den Schutz der Verbraucher, in einer besonderen Kaufsituation (z.B. im Internet) übereilt oder ohne gründliche Abwägung eine vertragliche Bindung eingegangen zu sein. Eine Begründung ist daher für einen Widerruf nicht notwendig. Egal warum die Waren nach Weihnachten retourniert werden: Solange die Frist noch läuft, kann der Verbraucher seine Bestellung retournieren.
Kommt die Ware beschmutz oder sogar beschädigt wieder beim Händler an, kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein Wertersatz infrage. Ausführliche Informationen zur Geltendmachung eines Wertersatzes finden Sie in unserem Hinweisblatt zum Wertersatz nach einem Widerruf.
Die Rücksendung der Ware ohne Originalverpackung ist keine Voraussetzung für eine wirksame Ausübung des Widerrufsrechtes. Auch hier kommt allerhöchstens ein Wertersatz infrage.
Bei einem Kauf eines Verbrauchers trägt das Risiko, dass die Ware auf dem Versandweg beschädigt wird oder verloren geht, der Unternehmer. Auch bei einer Rücksendung nach Ausübung des Widerrufsrechtes durch den Verbraucher trägt der Händler das Risiko, dass die Sendung verloren geht oder beschädigt wird.