Eine Abmahnungen zu erhalten, ist kein Spaß. Neben den meist hohen Summen müssen sich die abgemahnten Händler mit rechtlichen Begrifflichkeiten auseinandersetzen, die für den juristischen Laien kaum verständlich sind – etwa der „fliegende Gerichtsstand“.

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Prozesse mit feststehendem Verhandlungsort

Kommt zu Streitigkeiten zwischen zwei Menschen, beispielsweise einem Verbraucher und einem Unternehmer, muss natürlich festgelegt werden, an welches Gericht sie sich im Falle einer Klage wenden müssen, welches Gericht also zuständig ist und den Streit entscheiden muss.

Bei Streitigkeiten, beispielsweise wegen eines offenen Kaufpreises, muss der Verbraucher am Amts- oder Landgericht seines Wohnsitzes klagen bzw. muss dort verklagt werden.

Internetverstöße deutschlandweit aufrufbar

Bei anderen Rechtsverstößen sieht das etwas anders aus. Hier gibt es eine Sonderregelung: Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen wurde. Wurde aber beispielsweise ein Foto unberechtigt auf der eigenen Webseite verwendet oder ein Wettbewerbsverstoß begangen, finden diese Verstöße jedoch nicht in einem bestimmten Gerichtsbezirk statt, sondern sind überall über einen Computer aufrufbar. Aus diesem Grund kann auch kein exakter Gerichtsstand festgelegt werden. Also welches Gericht ist nun zuständig? Kein bestimmtes!

Gerichtsstand begünstigt Abmahntätigkeit

Der Abmahner darf sich daher ein Gericht heraussuchen. Das ist der sog. fliegende Gerichtsstand. Abmahner tendieren bei der Wahl des Gerichtes natürlich zu "abmahnerfreundlichen" und für sie günstigen Gerichten und werden diese immer wieder frequentieren, da sie oder andere Abmahner schon einmal erfolgreich vor diesem Gericht waren. Außerdem entscheiden die Gerichte unterschiedlich über die Streitwerte, also die Höhe einer Streitigkeit, was sich auch auf die Rechtsanwaltsgebühren auswirkt

Der fliegende Gerichtsstand: Für Abmahner meist eine sichere Bank, für Abgemahnte jedoch kaum Chancen auf Erfolg. Eine Entfernung dieser Vorschrift würde der gängigen Abmahnpraxis und den dadurch begünstigten Massenabmahnungen daher einen gehörigen Strich durch die Rechnung machen. Beispielsweise könnte immer das Gericht am Sitz des Antragsstellers als Gerichtsstand festgesetzt werden, was ein rechtsmissbräuchliches Abmahnen schneller aufdecken könnte. Leider hat der Gesetzgeber die Chance zur Streichung ungenutzt gelassen. Auch unter den Gerichten selbst hat sich die Abschaffung eines fliegenden Gerichtsstandes noch nicht durchsetzen können.