Eine Abmahnungen zu erhalten, ist kein Spaß. Neben den meist hohen Summen müssen sich die abgemahnten Händler mit rechtlichen Begrifflichkeiten auseinandersetzen, die für den juristischen Laien kaum verständlich sind – etwa der „fliegende Gerichtsstand“.
Prozesse mit feststehendem Verhandlungsort
Kommt zu Streitigkeiten zwischen zwei Menschen, beispielsweise einem Verbraucher und einem Unternehmer, muss natürlich festgelegt werden, an welches Gericht sie sich im Falle einer Klage wenden müssen, welches Gericht also zuständig ist und den Streit entscheiden muss.
Bei Streitigkeiten, beispielsweise wegen eines offenen Kaufpreises, muss der Verbraucher am Amts- oder Landgericht seines Wohnsitzes klagen bzw. muss dort verklagt werden.
Internetverstöße deutschlandweit aufrufbar
Bei anderen Rechtsverstößen sieht das etwas anders aus. Hier gibt es eine Sonderregelung: Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen wurde. Wurde aber beispielsweise ein Foto unberechtigt auf der eigenen Webseite verwendet oder ein Wettbewerbsverstoß begangen, finden diese Verstöße jedoch nicht in einem bestimmten Gerichtsbezirk statt, sondern sind überall über einen Computer aufrufbar. Aus diesem Grund kann auch kein exakter Gerichtsstand festgelegt werden. Also welches Gericht ist nun zuständig? Kein bestimmtes!
Gerichtsstand begünstigt Abmahntätigkeit
Der Abmahner darf sich daher ein Gericht heraussuchen. Das ist der sog. fliegende Gerichtsstand. Abmahner tendieren bei der Wahl des Gerichtes natürlich zu "abmahnerfreundlichen" und für sie günstigen Gerichten und werden diese immer wieder frequentieren, da sie oder andere Abmahner schon einmal erfolgreich vor diesem Gericht waren. Außerdem entscheiden die Gerichte unterschiedlich über die Streitwerte, also die Höhe einer Streitigkeit, was sich auch auf die Rechtsanwaltsgebühren auswirkt.
Der fliegende Gerichtsstand: Für Abmahner meist eine sichere Bank, für Abgemahnte jedoch kaum Chancen auf Erfolg. Eine Entfernung dieser Vorschrift würde der gängigen Abmahnpraxis und den dadurch begünstigten Massenabmahnungen daher einen gehörigen Strich durch die Rechnung machen. Beispielsweise könnte immer das Gericht am Sitz des Antragsstellers als Gerichtsstand festgesetzt werden, was ein rechtsmissbräuchliches Abmahnen schneller aufdecken könnte. Leider hat der Gesetzgeber die Chance zur Streichung ungenutzt gelassen. Auch unter den Gerichten selbst hat sich die Abschaffung eines fliegenden Gerichtsstandes noch nicht durchsetzen können.
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Diese Politik kann man nicht mehr ernst nehmen, gehört nur noch verachtet, weil das Leben in der BRD nur noch ein Spiel bleibt, nach der Device "der Reiche gewinnt meistens", denn Recht haben und bekommen bleibt in Deutschland der absolute Witz, wofür man sich extrem fremd schämen muss, denn sowas wirkt aus mehrfacher eigener Erfahrung via "deutsche Mafia" auf mich.
Ich hoffe ihr wisst welcher Politik ihr Eure Stimmen un Zukunft gebt? Denn diese ist und bleibt der pure Skandal, ist mit vielen seiner Juristen weiterhin absolut unzumutbar für diese Gesellschaft! Würden dei Ärtzte alle so arbeiten wie die äußerst fragwürdigen Juristen udn Politiker, wäre das deutsche Volk schon ausgestorben.
Merin Gott wo leben wir? - Aber so ein Id*otenclub und ich möchte garantiert kein Mitglied sein, weil auf sowas kann man gar nicht stolz sein!
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Der Missbrauch ist aufgrund der Gesetze, die kein normaler Mensch nachvollziehen kann praktisch nicht nachweisbar.
Aber der Abzocker darf ohne Bezug zum Produktwert den "Streitwert frei wählen.
Bei allen sonstigen Streitigkeiten muss ein Schaden entstanden sein oder zumindest entstehen können.
Warum hier nicht?
Warum das so ist weiß jeder.
Ich schäme mich für die deutsche "Justiz" und noch mehr für die Politiker allen voran Justizminister der das zulässt.
Die deutsche Justiz und Politik sollte vor der eigenen Haustür kehren und nicht über Erdogan, China etc. den Zeigefinger heben.
Die angeblich "überlastete" Justiz sollte um Gangster kümmern anstelle der Abmahnindustrie zu unberechtigten Einnahmen verhelfen.
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