Auch für bloße Werbung im Internet ohne direkte Bestellmöglichkeit besteht eine Impressumspflicht. Nichts anderes gilt für Profile bei sozialen Medien, die zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Wir wurden gefragt, welche rechtlichen Besonderheiten bei Instagram zu beachten sind.

Instagram
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Instagram als amerikanische Plattform hat selbst keine eigene Schaltfläche für die Hinterlegung eines Impressums geschaffen. Es ist daher erforderlich, etwas zu improvisieren. Hier bietet sich die Infobox bei Instagram an. Platz, um hier ein komplettes Impressum zu hinterlegen, gibt es zwar nicht. Möglich ist aber die Verlinkung des Impressums auf einer externen Seite.

Wichtig ist in jedem Fall die Verwendung des Wortes „Impressum“ im Link. Eine unklare Weiterverlinkung allein durch www.onlinehaendler-news.de/info wäre unzureichend, weil die Bezeichnung “Info” dem durchschnittlichen Nutzer nicht ausreichend verdeutlicht, dass hierüber auch Anbieterinformationen abgerufen werden können. So sieht das richtig aus:

Desktop-Ansicht
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mobile Ansicht
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Good to know

Neben den gesetzlichen Vorschriften (z. B. Wettbewerbsrecht) sind bei der Werbung auf sozialen Netzwerken vor allem die eigenen Vorschriften und Richtlinien der Betreiber zu beachten, die teilweise sehr unübersichtlich und umfangreich sein können. Für Instagram sind die Nutzungsbedingungen hier zu finden. Außerdem wichtig zu kennen: Instagrams eigene Werberichtlinien.

Wer einmal durch die hauseigenen Werberichtlinien gestiegen ist, muss natürlich auch sicherstellen, dass die Werbung allen geltenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien entspricht. Dabei gilt das aus dem Online-Shop Bewährte. Aussagen müssen stets wahr sein und nicht täuschen. Dass Urheber- und Markenrechte ebenfalls gewahrt werden müssen, versteht sich von selbst.

Laden Sie also nur Fotos bei Instagram hoch, für deren Verwendung in sozialen Netzwerken Sie die Erlaubnis haben (Vorsicht bei Stockarchiv-Fotos). Außerdem dürfen auch hier nur Marken verwendet werden, deren Produkte zulässigerweise beworben werden. Das kann vor allem bei Hashtags eine Rolle spielen, wenn etwa der Verkäufer eines Markenproduktes zusätzlich fremde Marken als Hashtags einfügt, die mit dem Produkt selbst aber gar nichts zu tun haben. Bisher haben Abmahner das nach unserem Wissen jedoch – glücklicherweise - noch nicht beanstandet.

Instagram ist eine Plattform, auf der es hauptsächlich um das Teilen von Fotos und Videos geht. Auch wenn die sozialen Netzwerke immer wieder an einem integrierten Kaufen-Button herumbasteln, ist ein Verkauf von Waren über Instagram noch nicht vorgesehen und generell auch noch nicht möglich. Warum? Die Erklärung gibt es hier.

Auch die Problematik der Social Plugins besteht in der Theorie fort. Obwohl für Instagram und das dazugehörige Webseiten-Plugin noch kein Urteil existiert, funktioniert es doch ganz ähnlich wie die von Facebook existierenden Teilen-/Gefällt mir-Buttons und ist damit datenschutzrechtlich bedenklich.