Neue Rückgaberichtlinien bei Amazon sorgen für Unmut und Rechtsunsicherheit (Update)

Veröffentlicht: 18.04.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 18.04.2018

Online-Händler, die ihre Produkte über Amazon verkaufen, sind verpflichtet, sich an die von Amazon aufgestellten Grundsätze und Bedingungen zu halten. Dazu gehören auch Vorschriften, die den Rückgabeprozess genau regeln - Ganz gleich, ob der Händler seine Produkte über Amazons Versandzentrum oder selbst versendet. Update: Amazon veröffentlicht neue Version.

Amazon Logo

© Eric Broder Van Dyke / Shutterstock, Inc.

Was ist neu?

Am gestrigen Nachmittag, kurz vor Feierabend, überraschte Amazon mit einem Mailing an seine Kunden. Darin heißt es unter anderem: „Ab dem 19. April 2017 vereinheitlicht Amazon deshalb die Rückgabebedingungen für alle gewerblichen Verkäufer. Diese Regelung gilt auch bereits auf allen anderen europäischen Marktplätzen und für Verkäufer, die am Programm „Versand durch Amazon“ teilnehmen.“ Das soll einem verbesserten Einkaufserlebnis dienen und Kunden einen unkomplizierten Rücksendeprozess ermöglichen. Damit zielt Amazon offensichtlich darauf ab, dass Kunden keine Nachteile haben, wenn sie keinen FBA-Artikel bestellt haben.

Die geänderten Rückgabebedingungen von Amazon lauten wie folgt:

  • Wenn Kunden ein gekauftes Produkt ohne Angabe eines Grundes zurücksenden wollen, können sie dies innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Produktes tun. Sie erhalten eine Erstattung in Höhe des Verkaufspreises.
  • Wenn ein Kunde einen Artikel mit einem Verkaufspreis von mehr als 40 EUR innerhalb von 14 Tagen zurücksendet, werden außerdem die Rücksendekosten erstattet.
  • Bei der Rücksendung von Schuhen, Bekleidung und Handtaschen innerhalb von 30 Tagen erhalten die Kunden eine Erstattung der Versandkosten für die Hin- sowie die Rücksendung, unabhängig vom Verkaufspreis, d.h. dass Retouren für solche Artikel immer kostenlos sind.
  • Produkte, die zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember versandt werden, können bis zum 31. Januar des folgenden Jahres zurückgesendet werden.

Wer ist betroffen? 

Betroffen von den Änderungen sind nur Händler, die Amazon noch nicht als Versender nutzen (d.h. keine FBA-Händler sind). Die Rücknahmebedingungen gelten jetzt schon für Verkäufer, die am Programm „Versand durch Amazon“ teilnehmen.“

Wie ist die Rechtslage?

Händler werden in dem Mailing weiter aufgefordert, ihre individuellen Rücknahmebedingungen vor dem 19. April 2017 anzupassen. „Im Interesse eines positiven Einkaufserlebnisses müssen die Rücksendeinformationen auf der Seite mit Ihren Verkäuferinformationen und Richtlinien den Hinweis enthalten, dass Käufer Produkte gemäß den geltenden Rückgaberichtlinien an Sie zurücksenden können.

Amazon empfiehlt hierfür sogar einen eigenen Zusatz in folgender Form, der der individuellen Widerrufsbelehrung hinzugefügt werden soll:

„Unsere freiwillige Rücknahmegarantie

Zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten bieten wir Ihnen die folgende freiwillige Rückgabegarantie an:

Sämtliche Produkte, die Sie von uns erwerben, können Sie innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware an uns zurücksenden, sofern die Ware vollständig ist und sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand befindet.
Für eingeschweißte und/oder versiegelte Datenträger (zum Beispiel CDs, Audiokassetten, VHS-Videos, DVDs, PC- und Videospiele sowie Software) bedeutet dies, dass wir die Ware nur in der ungeöffneten Einschweißfolie bzw. mit unbeschädigtem Siegel zurücknehmen.
Die Ware ist an [Rücksendeadresse des Verkäufers einfügen] zurückzusenden. 
Wenn Sie Waren in Übereinstimmung mit dieser freiwilligen Rückgabegarantie zurücksenden, erstatten wir Ihnen den Kaufpreis, jedoch nicht die Versandkosten Ihres ursprünglichen Kaufes.
Außerdem tragen Sie das Transportrisiko sowie die Rücksendekosten.
Die Liefer- und Rücksendekosten werden von uns nur bei Rücksendungen von Bekleidung, Schuhen und Handtaschen getragen.
Diese Rückgabegarantie beschränkt nicht Ihre gesetzlichen Rechte und somit auch nicht Ihr Widerrufsrecht.“

Amazon ändert also offensichtlich nicht die Widerrufsbelehrung selbst, bzw. fügt – soweit bekannt - auch keine eigene vorformulierte Fassung ein, sondern wählt die Form einer eigenständigen und vom Widerrufsrecht unabhängigen Rücknahmegarantie. 

Juristisches Kauderwelsch

Aus juristischer Sicht ist der Text der freiwilligen Rücknahmegarantie ein Kauderwelsch, der für mehr Verwirrung als Klärung sorgen dürfte. Zudem werden die Rechte der Verbraucher im Vergleich zum Widerrufsrecht sogar noch beschränkt. Beispielsweise tragen Verbraucher nie das Transportrisiko bei einer Rücksendung. Außerdem werden die Kosten der Hinsendung bei einem vollständigen Widerruf immer erstattet. Widersprüche zur Widerrufsbelehrung des Verkäufers sind generell kritisch und daher ist diese Form der freiwilligen Rücknahmegarantie rechtlich bedenklich.

Zudem ist fraglich, wie mit den weiteren Punkten verfahren werden soll, die in der freiwilligen Rücknahmegarantie nicht auftauchen. So verlangt Amazon für den Fall, dass Kunden einen Artikel mit einem Verkaufspreis von mehr als 40 Euro innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, die Rücksendekosten vom Verkäufer erstattet werden müssen (s.o.). Eine Differenzierung hinsichtlich der Kostentragung bei einer Rücksendung sieht das gesetzliche Muster zur Widerrufsbelehrung samt den Gestaltungsvorschlägen nicht vor. Dort wird als Formulierung für die Kostentragung vielmehr vorgeschlagen „Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.“ oder „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.“ Eine Regelung vergleichbar mit der 40-Euro-Regelung oder inhaltlich ähnliche Formulierungen sind vom gesetzlichen Muster nicht vorgesehen. Ob eine solche Kostentragungsregelung zulässig wäre, ist damit aktuell nicht geklärt.

Darf Amazon das?

Diese Frage wird uns bei jeder Änderung gestellt und sie lautet fast immer „ja“. Sei es die Einführung einer Monatsfrist beim Widerruf bei Ebay oder abstruse Bilderrichtlinien bei Amazon. Solange die Marktplätze nichts Gesetzeswidriges von ihren Händlern verlangen, dürfen sie die Bedingungen für den Handel festlegen. In diesem Fall verlangt Amazon eine Einschränkung der gesetzlichen Widerrufsbedingungen. Amazon-Händler müssen wie so oft entscheiden, ob sie durch die Änderungen die Gefahr einer Abmahnung in Kauf nehmen oder Sanktionen durch Amazon riskieren.

Sanktionen für Händler sind möglich

Die Frage ist jedoch, ob Händler zu dieser Änderung verpflichtet sind. Für Artikel, die am oder nach dem 19. April 2017 bestellt werden, sollen Kunden einen A-bis-Z-Garantieantrag an den Verkäufer stellen können, wenn diese ihnen die oben genannten Rückgabebedingungen nicht gewähren. Langfristig werden Händler daher nicht ohne die freiwillige Rücknahmegarantie leben können. Wieder mit der neuen Gefahr von rechtlichen Auseinandersetzungen, sprich Abmahnungen.

Fazit

Amazon räumt mal wieder ordentlich auf und zieht alle Register. Wie auch schon bei der lokalen Rücksendeadresse beim internationalen Versand und dem verstärkten Versand durch Amazon will Amazon sich nicht mehr so stark auf seine zahlreichen Marketplace-Händler verlassen. Lieber selbst ankaufen und versenden, scheint die Devise von Amazon. Die Vor- und Nachteile haben wir en masse auf diesem Portal diskutiert. Wo es nicht anders geht, dürfen Händler notgedrungen noch selbst ran – dann aber mit so strengen Bedingungen, dass sie tatsächlich und rechtlich kaum umsetzbar sind. Letztendlich sollen zumindest die Kunden keinen Unterschied merken, bei wem und wo sie eingekauft haben (FBA oder nicht). 

Händlerbund-Mitglieder werden rechtzeitig informiert, sofern Anpassungen notwendig sind und wie weiter verfahren werden soll.

 

Ihr Meinung zur neuesten Änderungen? Diskutieren Sie in unseren Kommentaren gerne mit.

 

Update vom 18.04.2017

Amazon hat die im März bekanntgegebene freiwillige Rücknahmegarantie kurz vor den Osterfeiertagen inhaltlich angepasst und um die 40-Euro-Klausel erweitert. Insoweit ist die Diskussion über die Zulässigkeit einer 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung obsolet geworden. Der Text sieht nun wie folgt aus:

"UNSERE FREIWILLIGE RÜCKGABEGARANTIE

Zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten bieten wir Ihnen die folgende freiwillige Rückgabegarantie an:

Produkte, die Sie von uns erwerben, können Sie innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware an uns zurücksenden, sofern keiner der Ausschlussgründe vorliegt, die Ware vollständig ist und sich in demselben Zustand befindet wie bei Erhalt. Waren, für die Sie kein Widerrufsrecht haben, können Sie auch im Rahmen der Rückgabegarantie nicht zurücksenden. Weitere Einzelheiten finden Sie hier. Die Ware ist an [Rücksendeadresse des Verkäufers einfügen] zurückzusenden.

Wenn Sie Waren in Übereinstimmung mit dieser freiwilligen Rückgabegarantie zurücksenden, erstatten wir Ihnen den Kaufpreis. Bei Rücksendungen von Bekleidung, Schuhen und Handtaschen tragen wir außerdem die Liefer- und Rücksendekosten. Bei zurückgesendeten Waren, deren Preis einen Betrag von 40 Euro übersteigt und die Sie innerhalb der ersten 14 Tage an uns absenden, tragen wir ebenfalls die Rücksendekosten. Wir erstatten jedoch nicht die Versandkosten Ihres ursprünglichen Einkaufs. In jedem Fall tragen Sie das Transportrisiko bei der Rücksendung. Diese Rückgabegarantie beschränkt nicht Ihre gesetzlichen Rechte und somit auch nicht Ihr Widerrufsrecht."

 

Händlerbund-Mitglieder erhalten am 18.04.2017 eine finale Handlungsanweisung zu den Rechtstextänderungen bei Amazon.

Kommentare  

#30 S.K. 2017-08-17 07:45
Hallo,
ist es nicht vielleicht eher so zu verstehen, dass diese neue Regelung NUR die freiwillige Rücknahme betrifft? d.h. Rücknahmen nach Ablauf der gesetzlichen Frist.
--- Bei der freiwilligen Rücknahme musste der Käufer früher Hin- und Rücksendekosten tragen. --- Damit der Käufer (der erst nach Ablauf von 14 Tagen widerruft) nicht alle Kosten zu tragen hat, wurde diese 40,- Euro Grenze für die Rücksendekosten eingeführt. Das würde auch erklären, warum bei der von Amazon vorgeschlagenen Änderung die Hinsendekosten vom Käufer zu tragen sind und warum Amazon auf die Idee kommt, dass der Käufer das Transportrisiko zu tragen hat.
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#29 Stefan 2017-06-12 09:57
Komisch, dass die Verbraucherrech terichtlichtlin ie vom 13.6.2014 bzgl. des neuen Widerrufsrecht einfach von Amazon für nichtig erklärt werden darf. Demnach wurde die 40€-Klausel abgeschafft und die Rücksendekosten dürfen dem Kunden auferlegt werden sofern er darüber in einer Widerrufsbelehr ung aufgeklärt wurde. Dass einem Amazon-Händler nun eine "FREIWILLIGE RÜCKGABEGARANTI E" aufgezwungen wird ist nicht nur zynisch und absurd, sondern in meiner Rechtsauffassun g eine Aushöhlung der Verbraucherrech terichtlichtlin ie und damit ungesetztlich und gehört abgemahnt.
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#28 Sigi 2017-04-20 19:10
n-tv (RTL) teilt dem Rest der Welt mit:

"... Dadurch werden bei Bestellungen ab 40 Euro Retouren generell für Kunden kostenlos
Zudem verlängert sich die Rückgabemöglich keit für Kunden auf 30 Tage.

... Betroffen von den Änderungen sind diejenigen Händler, die Amazon noch nicht als Versender nutzen. Die Rücknahmebeding ungen gelten bereits jetzt für Verkäufer, die am Programm "Versand durch Amazon“ teilnehmen.

Die geänderten Rückgabebedingu ngen von Amazon im Einzelnen:

Kunden können ein gekauftes Produkt ohne Angabe eines Grundes innerhalb von 30 Tagen zurücksenden. Sie erhalten eine Erstattung in Höhe des Verkaufspreises .
Wenn ein Kunde einen Artikel mit einem Verkaufspreis von mehr als 40 EUR zurücksendet, werden außerdem die Rücksendekosten erstattet.

n-tv.de/.../...


stellt also Euch drauf ein, dass der vom Händlerbund aufgeführte Knackpunkt "Bei zurückgesendete n Waren, deren Preis einen Betrag von 40 Euro übersteigt UND die Sie innerhalb der ersten 14 Tage an uns absenden" demnächst niemanden interessieren wird,
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#27 A.H. 2017-04-19 10:49
Leider ist die Welt wie sie ist.
Ich bin kein Händler bei Amazon, aber auch kein Kunde.
Habe allerdings einen Ebay shop (weil der Umsatz im Geschäft nicht mehr reicht) und ein Geschäft. Mit meinem Shop bei ebay bin ich einige Male abgemahnt worden (eine Abmahnung hat Euro 5000,00 gekostet), deshalb bin ich irgendwann in den Händlerbund eingetreten und habe mich bei Usepac lizenzieren lassen. Uns Händlern wird es immer schwerer gemacht und man hat wirklich keine Lust mehr, Teilnehmer dieses Systems zu sein. Wir haben die Wahl. Wir sind nicht ferngesteuert. Wir können es lassen. Dieses System ist für die Großen gemacht. Das muss man einfach wissen.
Das 50.000 Boutiquen bis zum Jahr 2020 schließen sollen, wen kümmert es? Wie alles egal ist. Ignoranz zeichnet uns aus und der eigene Vorteil.
Wir meckern (weil wir Deutsche sind) und sind so unzufrieden, wie kein anderes Volk.
Wir sind dabei uns ein neues Volk zu machen (Einwanderung) und wir haben keine Wertschätzung für das was uns ausmacht. Warum eigentlich?
Freut euch an Deutschland. Wie es noch ist! Freut euch dass ihr noch Ärzte findet, die für Euro 15,00 maximal je Quartal Kassenpatienten behandeln und im Krankenhaus ihre 15 Std. täglich arbeiten. Irgendwann wird es auch die deutschen Ärzte nicht mehr geben. Wie so vieles nicht. Aber erst wenn wir es spüren, werden wir etwas verändern wollen.
Ich werde mein Geschäft zum Ende des Jahres schließen. 10 Jahre sind genug und ich werde traurig sein, dass wir es zulassen, dass immer wieder Egoisten nur um ihres eigenen Vorteilswillen gleich nach Auslieferung der Ware privat verkaufen oder mit großem Rabatt etc. Denn was schon einmal verkauft ist, lagert bei ihm nicht. Ich habe Jahre ohne Rabatt ein Geschäft in den schwarzen Zahlen geführt. Ohne Sale, Sale, Sale.... Darauf bin ich stolz, wie auf vieles andere im Leben.
Sucht euch das Beste für euch aus. Wir müssen gar nichts, nur einfach Leben. Und wenn es geht, dann so gut wie möglich...! Und wenn ihr mit dem Online-Leben Geld verdienen wollt, dann schreibt ein Buch darüber und schützt die Naiven. Laßt es euch gut gehen!
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#26 Sigi 2017-04-19 09:25
hatte empfehlungen des Händlerbundes zum Widerruf etc. umgesetzt, nach dem Aktualisieren des Impressums sieht der Satz zu dem Link zu OS wie folgt:

"aufrufbar unter /ec.europa.eu/o dr. "

http etc wird wie erwartet von amazon unterdrückt.

zuvor war die Empfehlung des Händlerbundes den link auszuschreiben mit http doppelpunkt //ec.europa.eu/o dr.

bitte erlaubt an dieser Stelle die Kritik:

welchen tieferen Sinn hat denn neue Empfehlung / Vorlage - wohlwissend, dass amazon die http unterdrücken wird? wem ist damit geholfen, dass Ausschreibung http doppelpunkt entfernt wird und stattdessen nur verkrüppelter Rest erscheint?

amazon stellt ja neuerdings selbst paar links zu OS, die allerdings durch HInweise auf meine Mitgliedschaft bei faircommerce verdeckt werden - erst ein weiterer Klick auf "mehr" hilft - und so die Anforderung "leicht auffindbar" nicht mehr erfüllen - ohne Anruf bei amazon support konnte ich den Hinweis selbst nicht finden, wie soll ein unbedarfter schutzwürdiger Verbraucher darauf kommen?
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#25 Babsilein 2017-04-19 09:23
Vergesst Amazon!! Wer bei Amazon weiter verkauft wird in spätestens in 3 Jahren kein Geschäft mehr haben. Diese Plattform reisst alle profitablen Geschäfte an sich und das mit freundlicher Unterstützung der Politik. Für mich hat Amazon in Europa bereits ein marktbeherrsche nde ( schädliche) Stellung und gehört vom Kartellamt entsprechend geprüft. Händler werden dort einfach ohne Ansage gesperrt, Existenzen ohne ersichtlichen Grund ruiniert und der europäische freie Onlinemarkt durch schiere Marktmacht (auch in der Werbung) behindert. Wenn man keine Steuer zahlt und sich seine Gesetze selbst schreibt, kann man auch entsprechend Profit machen. Dieser wird dann weiter in die Vormachtstellun g investiert. Mich wundert es schon seit Jahren warum die europäische Politik nicht gegen die aktive Steuervermeidun g und aktive Unterstützung von Mehrwertsteuerh interziehung (FBA/Asien) unternimmt. Das ist dann wohl der Lobby-Arbeit in Brüssel zu verdanken, anders ist das nicht mehr zu erklären! Wir haben uns schon vor geraumer Zeit von Amazon weitgehendst zurückgezogen. Von ursprünglich mehr als 500K Umsatz ppa. , sind wir nach einer grundlosen Sperrung ( die ohne Ansage nach zwei Monaten einfach wieder aufgehoben wurde), nun noch bei einem einem Jahresumsatz von unter 30K ppa. Die Sperrung hat uns aufgezeigt wie abhängig wir von dieser Plattform sind und dazu genötigt mal den Aufwand/ Ertrag über diese Plattform näher zu prüfen. Nachdem wir unseren eigenen Shop umgebaut und in unsere Sichtbarkeit im Netz verstärkt haben, waren wir nach nur 3 Monaten schon ertragreicher als mit Amazon. Diese neuen Änderungen bei Amazon werden ein übriges dazu tun. Bleibt abzuwarten wann endlich die Politik reagiert. Vielleicht passiert ja etwas, wenn Amazon nun auch noch den Lebensmittelmar kt an sich reisst. Mit freundlicher Hilfe subventioniert von unseren Steuergeldern (kreativer Steuervermeidun g/ europ. Subventionen!!/ Dumpinglöhnen). Danach werden die Preise angehoben und die amazontypischen Marktbarrieren eingezogen, damit die Konkurrenz keine Chance mehr hat. Den Leitfaden dafür testet man ja jetzt bei Amazon im Bereich "Bekleidung" ;-) Kann allen nur empfehlen sich rechtzeitig ein neues Standbein (eigener Shop ) aufzubauen. Die Uhr tickt....
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#24 peneloop 2017-04-19 08:58
Seit 2009 war ich bei Amazon Händler. Heute morgen habe ich den Verkauf eingestellt. Allen Händlern dort weiterhin viel Freude. Die nächste daumenschraube kommt bestimmt. Wahrscheinlich wird die komission als nächstes angehoben.
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#23 Dimitri 2017-04-01 08:47
Hallo,

Ich verkaufe seit 2014 nicht mehr bei Amazon. Dieses Verbrecherverei n.. Während die Chinahändler dort machen dürfen was Sie wollen und das wo diese nicht mal ein Impressum haben, werden die Deutschen Händler mit immer Strengerem konfrontiert. Was ich dort an gebühren bezahlt habe ( im oberen 5 stelligen Bereich). Könnte man besser in einen Onlineshop fürs Marketing investieren. Und es gibt heute sehr viele Möglichkeiten dafür
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#22 Redaktion 2017-03-30 09:35
Hallo "Gast",

unsere Juristen haben bereits rauchende Köpfe und beraten über eine Änderung der Rechtstexte. Wir geben allen Lesern und Händlerbund-Mit gliedern unverzüglich Nachricht über alle weiteren Schritte.

Viele Grüße!

Die Redaktion
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#21 Jörg 2017-03-30 07:56
Wir als Händler müssen Uns an alle Vorgaben der EU oder rechtliche Vorgaben des eignen Landes halten, sonst droht Abmahnung. Amazon nimmt Alles Gute mit, was ihm Deutschland bietet, aber seine Gesetze schreibt es selber. Nach den Richtlinien von Amazon sollen wir alle Artikel die im November 2017 gekauft wurden "freiwillig" bis Ende Januar 2018 zurücknehmen. Amazon hat es da leicht, da alle Retouren an die Hersteller zurückgehen, wir können das nicht! Was sollen wir mit einem 3 Monate gebrauchten Gerät machen? Der Händlerbund ist in der Pflicht und muss sich für seine Mitglieder einsetzen. Es kann nicht sein, dass die Händler jeden Mist und sei er noch so groß von der EU umsetzen müssen und Amazon seine eigenen Gesetz schreibt und Sie allen aufdrückt.
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