Nachhaltigkeit ist im Trend. Re-Commerce, Second Hand und entsprechende Synonyme sind daher auch im E-Commerce angekommen. Viele Online-Händler nutzen die hohe Nachfrage nach gebrauchten Artikeln und bieten Bücher, CDs, Filme, Elektronik und Mode im gebrauchten Zustand an. Auch aus rechtlicher Sicht ist dies lukrativ, denn der Verkauf gebrauchter Waren bietet einige Erleichterungen im Vergleich zum Handel mit Neuware. Gehört auch ein versagtes Widerrufsrecht dazu?
Gebraucht oder neu?
Dem Verbraucher steht bei im Internet geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht zu, § 312 g BGB. Doch nicht für alle im Internet bestellten Waren wird ein gesetzliches Widerrufsrecht gewährt. Hierfür nennt das Gesetz sog. Ausschluss- und Erlöschensgründe zum Widerrufsrecht, zum Beispiel bei schnell verderblichen Waren. Nennt das Gesetz jedoch keine gesonderten Ausschluss- und Erlöschensgründe, muss von einem bestehenden Widerrufsrecht zugunsten des Verbrauchers ausgegangen werden.
Gebrauchte Waren tauchen jedoch unter den gesetzlichen Ausschlussgründen nicht auf. Ergo besteht für sie ein ganz reguläres Widerrufsrecht. Auf das Widerrufsrecht hat die Frage nach dem Alter oder dem Zustand daher keinen Einfluss. Das reguläre Widerrufsrecht muss auch bei gebrauchten Artikeln gewährt werden. Ist der Kunde mit dem bestellten gebrauchten Produkt nicht zufrieden oder möchte es aus anderen Gründen zurückgeben, kann er dies ohne Angabe von Gründen innerhalb der Widerrufsfrist tun. Eine abweichende Regelung in der Widerrufsbelehrung ist nicht statthaft und kann sogar abgemahnt werden.
Dies gilt im Übrigen auch für B-Waren, die nicht gebraucht sind.
Antwort:
Ja – ein Widerrufsrecht besteht auch beim Kauf von gebrauchten Waren.
Positiv bleibt zu erwähnen: Bei als neu verkauften Waren haben Händler umfangreiche Informationspflichten zu erfüllen, die ihnen bei Gebrauchtware erspart bleiben. Dazu zählen beispielsweise die speziellen Produktkennzeichnungen (z. B. Energielabel), auf welche Händler bei gebrauchten Produkten verzichten können.
Auch in anderen Bereichen kann es auf den Unterschied ankommen. Mehr dazu im Artikel Gebraucht- oder Neuware - Und warum es auf den Unterschied ankommt.
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Was könnte ich hier mit dem Verkäufer vereinbaren, dass ich ein recht auf eine Rückerstattung habe?
Einen vertrag den er mir schickt und ich ausfülle?Oder so etwas ähnliches?
Viele grüße
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der käufer kam zu mir her, das gerät wurde zum teil getestet.
nun schrieb er mich an das das gerät rumzickt. muss ich das gerät zurücknehmen ? es handelt sich um einen privatverkauf.
mfg
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Hallo Herr Milke,
auch bei einem Privatkauf ist der Verkäufer dazu verpflichtet, die Sache so zu übergeben, wie vertraglich vereinbart. Wenn versprochen wurde, dass das Gerät einwandfrei funktioniert, dann muss das auch der Wahrheit entsprechen, ansonsten kann ein Rücktrittsrecht bestehen. Wichtig ist dabei allerdings der Zustand der Ware bei Gefahrenübergan g. Also im vorliegenden Fall, als der Käufer das Gerät abgeholt hat. Der Käufer muss nachweisen, dass das Gerät nicht erst danach kaputtgegangen ist.
Alles Gute und viele Grüße
die Redaktion
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Vielen dank
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Hallo Marco,
ja, generell kannst du jeden Online-Kauf widerrufen, auch deine Bestellung.
In deinem Fall sieht es außerdem so aus, dass du nicht über den Zustand informiert wurdest. Wurde dir ein Neugerät versprochen, kannst du auch die Lieferung eines Neugeräts erwarten.
Beste Grüße
Die Redaktion
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1) gibt es irgend eine Zustand von Ware welche von Verbrauchern nicht zurückgegeben werden kann? z.B. ein „Ausstellsstück oder Retour Rückläufer“
Wenn ja was muss hier gegeben sein? Ist ggfs ein Ausschluss der Rückgabe mittels checkbox vor kaufabschluss ausreichend?
sind
2) i.d.R ist der Ausschluss von hygienischen Artikel Standard. Definition ist jedoch selbst nach diversen Gerichtsurteile n unklar. Das Gericht argumentiert oft das waren welche in diesem oder jenem Zustand sind dennoch retour fähig wenn es den Markt dazu gibt. Auch beispielsweise Matratzen. Nach meiner menschlichen Auffassung sind jedoch Artikel welche zweifelsfrei beschmutzt / benutzt werden können und keine auftauschbaren Teile haben demnach Hygiene Artikel. Als Beispiel ein Elektronischesz ahnbürsten Set. Hierbei ist das Handstück nicht hygienischer Artikel da abwaschbar der aufsteckkopf hingegen schon. Packt der Kunde diesen aus ist für mich das komplette Set demnach dann nicht retour fähig. Gleiches für z.B. Headset. Ohrmuschel sind nicht austauschbar und saugen logischeres Schweiß ähnliches auf. Daher meiner Ansicht auch nicht retour fähig. Welcher Meinung sind Sie hier?
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Hallo Frank,
vielen Dank für deine Anfrage.
Die erste Frage lässt sich komplett mit Nein beantworten. Ein Ausschluss ist in diesen Fällen unter keinen Umständen möglich. Und zu den Hygieneartikeln gibt es tatsächlich noch jede Menge Unklarheiten, die praktisch zulasten der Händler:innen gehen. Faustformel ist vor allem auch, ob das Produkt gereinigt werden kann. Wir haben zu diesem Punkt schon jede Menge Artikel hier veröffentlicht.
Viele Grüße
Die Redaktion
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wir haben einen gebrauchten Spielebogen für Babys über eBay Kleinanzeigen gekauft.
Durch Zufall haben wir gelesen dass es für dieses Artikel einen Rückruf seitens dem Hersteller gibt.
Wegen gefährlicher Teile usw.
Dieser verweigert jetzt die Rücknahme oder Tausch der Ware, weil wir keinen Kaufbeleg haben.
Wie ist hier die gesetzliche Lage.
Viele Dank und Grüße
Hans
Hallo Hans,
vielen Dank für deine Anfrage. Es ist ärgerlich, dass du deswegen Ärger hast.
Tatsächlich könntest du über das reguläre Mängelhaftungsr echt gehen und eine Reparatur/Kaufp reiserstattung verlangen. Das müsstest du dir jedoch von dem Verkäufer bei Kleinanzeigen bestätigen lassen. Dieser soll dir ggf. gleich die Quittungen /Kaufbelege oä zukommen lassen.
Alternativ solltest du noch einmal auf den Hersteller zugehen, denn dieser ist über die Produkthaftung verpflichtet, unsichere Produkte auch ohne Belege vom Markt zu nehmen. Gerne kannst du dir auch bei den zuständigen Behörden Hilfe holen: kindersicherheit.de/.../...
Viele Grüße
Die Redaktion
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wie sieht es bei Ware aus, die zwar erst in Ordnung erschien, beim ersten gebrauch dann aber kaputt ging?
Mein Beispiel: Schuhe gebraucht gekauft von privat und leider ist bei einem nach erstem tragen der Absatz abgefallen.
Besteht hier noch Rückgaberecht bzw. muss der Verkäufer für die Reparatur aufkommen?
Vielen Dank
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Antwort der Redaktion
Hallo Chrissy,
bei einem Privatverkauf besteht gar kein Widerrufsrecht. Eventuell kommt aber ein Mangel in Frage. Da müsstest du allerdings beweisen, dass der Grund für das Abbrechen des Absatzes schon beim Versand des Produkte vorgelegen hat.
Mit den besten Grüßen
Die Redaktion
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Ich habe beim Finanzamt danach gefragt, und sie haben mir mitgeteilt, dass der Verkäufer auf die gleiche Weise, wie Sie einen Verkauf im Finanzbuch schreiben, eine Rückgabe vornehmen kann, sodass dies kein Grund wäre, die Rückgabe nicht anzunehmen. Jetzt hat mich diese Verkäuferin von Facebook blockiert.
Jetzt meine Frage, ich glaube, sie hat keine Firma, sie bezeichnet sich selbst als eine, da sie Produkte verkauft, aber ich glaube nicht, dass sie eine hat. Ist das gesetzlich erlaubt? Wie kann ich das melden? Denn über die Verbraucherzent rale kann ich es nur melden, wenn es ein Unternehmen ist, aber ich glaube nicht, dass es das ist.
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Antwort der Redaktion:
Hallo Vanessa,
auch wenn sich jemand lediglich als Unternehmer ausgeben sollte und so Verbraucher täuscht, besteht ein Widerrufsrecht.
Wenn Sie Anzeichen dafür haben, dass diese Person betrügt, wäre die örtliche Polizeibehörde der richtige Ansprechpartner .
Wenn Sie allerdings zivilrechtliche Ansprüche gegen diese Person geltend machen wollen, bietet es sich an, sich eine professionelle Rechtsberatung einzuholen. Die Verbraucherzent rale wäre da zum Beispiel ein erster Ansprechpartner .
Alles Gute und viele Grüße
die Redaktion
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Antwort der Redaktion:
Hallo Vanessa,
wenn es sich um einen Verbrauchervert rag handelt, dann haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht, unabhängig davon, ob sie den Verkauf beim Finanzamt melden musste oder nicht.
Die Tatsache, dass die Person mehrere Kinderwagen verkauft, kann ein Zeichen dafür sein, dass sie als Unternehmerin handelt. Allerdings ist das in jedem Fall eine Einzelfallentsc heidung und von verschiedenen Faktoren abhängig.
Alles Gute und viele Grüße
die Redaktion
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ich habe eine gebrauchte analoge Kamera auf EBay gekauft und der Verkäufer (eine Privatperson) schrieb, dass er davon ausgeht dass sie vollständig funktioniert. Allerdings verweist er darauf, dass er keine Artikel zurücknimmt. Noch ist sie nicht angekommen, aber ich frage mich trotzdem welche Mittel ich hätte, wenn die Kamera nicht funktionieren sollte und ob ich sie dann trotzdem zurückgeben könnte und mein Geld wiederbekommen.
Viele Grüße
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Antwort der Redaktion
Hallo Sophia,
hat die Kamera einen Mangel, also einen Fehler, der nicht in der Beschreibung beschrieben oder auf den Fotos zu sehen ist, steht dir ein Gewährleistungs recht zu. Du kannst also Nacherfüllung verlangen. Ist das nicht möglich, kannst du zurücktreten. Dann bekommt der Verkäufer das Produkt und du dein Geld zurück.
Da in der Beschreibung lediglich steht, dass er davon ausgeht, dass sie funktioniert, könnte für dich allerdings zum Problem werden, da er darüber aufgeklärt hat, dass sie eben auch nicht funktionieren könnte.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Hallo Tina,
wenn ihm beim Kauf gesagt wurde, dass der Beamer funktioniert und das nun nicht der Fall ist, handelt es sich um einen Sachmangel. Ihr Mann kann also Nacherfüllung verlangen. Ist dies nicht möglich oder verweigert dies der Verkäufer, kann Ihr Mann vom Kaufvertrag zurücktreten und muss das Geld direkt zurück erhalten.
Lösungen über Gutscheine sind im Falle von Mängeln nicht vom Gesetzgeber vorgesehen. Ihr Mann sollte dem Verkäufer also am besten noch einmal erklären, dass es sich seiner Meinung nach um einen Gewährleistungs fall handelt, für den der Händler einstehen muss.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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