Kreditkarten im Online-Shop: Neue Richtlinien für Online-Händler

Veröffentlicht: 08.05.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 08.05.2017

Genauso schnell wie sich der E-Commerce wandelt, müssen sich auch die Zahlungsarten anpassen. Neben neuen Trends, Gesetzen und wirtschaftlichen Entwicklungen gibt es daher immer wieder etwas Neues zu berichten. Ganz neu sind die Richtlinien beim Bezahlen von Mastercard und Visa in Online-Shops. Wir haben die Firma First Cash Solution, die europaweit im Bereich Zahlungssysteme tätig ist, mit den wichtigsten Fragen dazu gelöchert.

Visa Mastercard
© Levent Konuk / Shutterstock.com

Anpassungen des Bestellablaufs notwendig 

Online-Händler haben immer zu tun. Ausnahmsweise handelt es sich bei der neuesten Änderung, die nur Anbieter von Kreditkarten-Zahlungen im Shop betrifft, nicht um eine gesetzliche Änderung. Seit dem 22. April 2017 haben jedoch Mastercard und Visa die Richtlinien zum Einsatz der Kreditkarten herausgegeben.

Folgende Angaben sollen künftig auf der Check-out-Seite des Shops ersichtlich gemacht werden:

  • Herkunftsland des Händlers
  • Anschrift und Kontaktdaten
  • Kontaktinformationen zum Kundenservice (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) Liefer- und Rückgabebedingungen
  • Beschreibung des Warenkorbinhaltes
  • Hinweis auf die Transaktionswährung
  • Wird ein Onlineshop in mehreren Ländern betrieben, muss der Übergang auf den Onlineshop des anderen Landes für den Kunden klar gekennzeichnet und ersichtlich sein
  • Darstellung der jeweiligen Kreditkartenlogos in Farbe
  • Regeln des Online-Händlers für den Versand von Waren in gesplitteten Lieferungen
  • Hinweis auf mögliche Ausfuhrbeschränkungen
  • Angaben zum Datenschutz und dem Umgang mit Kreditkartendaten

Außerdem müsse ein Händler sicherstellen können, dass Karteninhaber verstehen, dass der Händler für die Transaktion verantwortlich ist.

Button-Lösung wird erweitert

Wenn es um den Checkout und dessen Gestaltung geht, wird einigen die Button-Lösung wieder in den Sinn kommen. „Button-Lösung“ hieß eine Gesetzesänderung, die 2012 in Kraft trat und festlegt, welche wesentlichen Vertragsinformationen der Händler dem Kunden vor der Bestellung zukommen lassen muss. Zur Button-Lösung gesellte sich 2014 außerdem die Umsetzung der restlichen Verbraucherrechterichtlinie, die die Reglungen noch weiter verschärfte.

„Aufgrund der Verlagerung des stationären Handels ins Internet, positionieren sich die Kartenorganisationen besonders endkundenfreundlich. Sie setzen diese Richtlinien bewusst eine Stufe höher als es die gesetzlichen Bestimmungen vorschreiben“, so Viljem Brielmayer, der für das Produktmanagement bei First Cash Solution zuständig ist. Wenn andere Zahlungsdienstleister Visa und Mastercard unterstützen (z. B. die Zahlung per Visa-Kreditkarte über Paypal), gelten die Checkout-Kriterien auch dafür.

Freie grafische Umsetzung

Während die gesetzlichen Vorschriften strenge Anforderungen an die Darstellung der Pflichtinformationen stellen („unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise“), sind die Kreditkartenanbieter etwas ungezwungener eingestellt. Damit sich die Shop-Betreiber grafisch von anderen Anbietern differenzieren können, werde ihnen mehr oder weniger freie Hand gelassen. Nur die Darstellung der entsprechenden Logos sei aber vorgegeben, so Brielmayer.

„Über 90% der Händler erfüllen heute schon die Anforderungen. Bei den anderen 10% sind es fast immer Kleinigkeiten, z.B. das falsche Logo einer Kartenorganisation oder Fehlen eines Kriteriums“, gibt er Entwarnung

Wegen Bauarbeiten geschlossen...?

Wer schon bei der Button-Lösung 2012 dabei war oder die Verbraucherrechterichtlinie und deren Umsetzung 2014 miterlebt hat, wird wissen: viele Änderungen scheitern an den Shopsystemen und den begrenzten Einflussmöglichkeit bei der Darstellung. Brielmayer ist aber zuversichtlich: „Wir nehmen aber an, dass sich diese Vorgaben im Laufe der Zeit zu einer Art Standard entwickeln und gängige Shopsysteme dann automatisch die neuen Kriterien vorgeben“. Änderungen der Rechtstexte sollen laut Brielmayer jedoch nicht notwendig sein.

Sanktionen möglich?

Und da es wieder einmal um zahlreiche Anpassungen im Shop gehen wird, die teilweise wohl auch finanzielle Auswirkungen haben, fragen sich Händler nach den drohenden Konsequenzen bei Nichtumsetzung. Da die Richtlinien kein „echtes“ Gesetz sind, können Verstöße nicht kostenpflichtig abgemahnt werden. Aber wie die Richtlinien von Amazon, Paypal & Co auch können Komplikationen mit den Kreditkartenanbietern auftreten.

Die Kreditkartenorganisationen können Bußgelder bei Verstößen verhängen. Händlern sollte daher von sich aus daran gelegen sein, die Richtlinien einzuhalten, da sonst die Verträge mit den Zahlungsdienstleistern gekündigt werden können.

Brielmayer beruhigt jedoch: „Unser Quality Team nimmt sich der Sache an und informiert die Händler über diese Abweichungen von der Vorgabe“. Sollte ein Händler nicht sicher sein, dass alle Punkte richtig implementiert wurden, könne er sich an First Cash Solution wenden, um Hilfestellung zu erhalten. Die Checks und Hilfestellungen seien kostenlos.

Exkurs: Gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsart

Zur Erinnerung: Der Gesetzgeber garantiert allen kaufwilligen – aber unsicheren - Verbrauchern bei Internetkäufen mindestens eine kostenlose Zahlungsart. Diese muss insbesondere auch gängig und zumutbar sein. Zu den Zahlungsarten, die aktuell in Online-Shops eingesetzt werden können, haben wir zuletzt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vorgestellt.

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