Kolumne: Ebay und Amazon dürfen Steuerbetrug nicht ignorieren!

Veröffentlicht: 05.05.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 16.06.2017

Eine Milliarde Euro soll der Verlust betragen, den (chinesische) Händler hierzulande verursachen, wenn sie ihrer Steuerpflicht nicht nachkommen. Wahrlich kein Pappenstiel. Da fällt mir sofort der alte Klassiker aus den 40ern ein: „Wer soll das bezahlen, wer hat das bestellt?“.

FBA 2.0

Wenn es nach den Plänen der Finanzminister von Bund und Ländern geht, sollen die zur Kasse gebeten werden, die wie Dagobert Duck scheinbar genug auf der hohen Kante haben. Im Klartext bedeutet das, dass Amazon oder Ebay für alle auf ihren Seiten gemachten Umsätze Steuern zahlen müssten. Und tatsächlich soll auch das Bundesfinanzministerium auch Pläne zur Änderung des Mehrwertsteuerrechts anpeilen. 

Eine kluge Idee, denn Geld und Macht ist da. Und einfach umsetzbar scheint es auch zu sein. Statt tausenden und abertausenden Händlern einzeln auf die Füße zu treten – eine Mission Impossible – würden Amazon und Ebay demnächst Post von der deutschen Steuerfahndung bekommen. Man kennt sich ja bereits...

Die Pläne der Finanzminister von Bund und Ländern wäre quasi die nächste Stufe des FBAs, denn statt für seine Händler zu versenden, übernimmt Amazon künftig auch die Abwicklung der Steuerangelegenheiten für seine Händler. Klingt doch pratktisch?

„Eltern haften für ihre Kinder“

Und tatsächlich ist die Idee gar nicht sooo weit hergeholt und rechtlich durchaus diskutabel. Es steht fest, dass ein Online-Marktplatz zwar keine allgemeine Überwachungspflicht hat und weder Artikelbeschreibungen, noch generell das legale Verhalten seiner Händler flächendeckend überprüfen kann. Die Online-Marktplätze trifft insoweit eine „Haftungsprivilegierung“, die diese Plattformen bei fremden Rechtsverletzungen schützt.

Wie Leser in den Kommentaren fordern, muss die Lösung jedoch nicht nur schwarz oder weiß ausfallen. Die bisherige Rechtsprechung arbeitet ihnen da bereits zu: Ein Online-Marktplatz kann dann für seine gesetzesbrüchigen Händler in die Verantwortung genommen werden, wenn die Plattform auf konkrete Rechtsverletzungen hingewiesen worden ist. Entschieden wurde das zwar bisher nicht für den Bereich Steuern. Ein Versuch ist es aber durchaus wert, die deutschen Gerichte auch bei dem Steuerproblem mit ins Boot zu holen.

Übernimmt die Plattform eine aktive Rolle und will sich und die Angebote seiner aus aller Welt kommenden – teilweise aber gesetzeswidrig agierenden - Händler in den Vordergrund rücken, sollten die Portalbetreiber weitergehende Prüfungspflichten treffen. Wie Ebay’s VeRI-Programm – nur eben für Finanzämter. Wer nicht zahlt fliegt. Getreu dem Motto „Eltern haften für ihre Kinder“ muss Amazon auch für seine Schützlinge einstehen, wenn es schon bei der Anmeldung an einer Umsatzsteuer-ID hapert.

Geiz ist nicht mehr geil!

Günstig einkaufen will jeder gern. Die Angst vor einer Verteuerung der China-Importe kann ich aber nicht teilen. Persönlich war ich bei Bestellungen in Fernost fast immer enttäuscht. Auch wenn das Angebot für ein T-Shirt oder Armband, das man für nur zwei Euro bestellen kann, verlockend klingt. Fast alles flog in meinem Fall umgehend in die Tonne und war letztendlich verschenktes Geld.

Tschüss Steueroase Deutschland!

Selbstverständlich können den Online-Marktplatz keine unzumutbaren Prüfungspflichten auferlegt werden, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würden. Von Vertragsfreiheit und freiem Warenverkehr einmal abgesehen. Es sollte aber schon im eigenen Interesse der Big Player liegen, dass nur seriöse Händler auf der Plattform auftauchen, die weder Fälschungen verkaufen, noch sonst gesetzeswidrig in Erscheinung treten. Dazu gehört auch die Steuerpflicht, die letztendlich auf den Schultern aller ausgetragen wird. Ebay und Amazon dürfen den Steuerbetrug auf ihren Plattformen also nicht ignorieren!

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.