Wir wurden gefragt: Was kann passieren, wenn nicht auf eine Abmahnung reagiert wird?

Veröffentlicht: 18.07.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 20.07.2017

Da den Grundpreis vergessen, dort eine falsche Textilkennzeichnung in die Artikelbeschreibung hineinkopiert. Wer tagtäglich an seinem Online-Shop arbeitet, wird wissen, wie schnell sich kleine, aber verheerende Fehler einschleichen können. Weil in Deutschland keine staatliche Aufsicht des Wettbewerbs besteht, kommt in der Regel statt eines Bußgeldbescheids eine Abmahnung ins Haus geflattert. Überhaupt nicht zu reagieren, ist jedoch nie eine gute Idee.

Kämpfer
© lassedesignen / Shutterstock.com

Plötzliche Post vom Rechtsanwalt lässt bei den meisten Adressaten erst einmal den Puls in die Höhe springen. Man habe sich wettbewerbswidrig verhalten, heißt es im Schriftstück des Anwaltes. Alle Abmahnschreiben sind inhaltlich vergleichbar: Zum einen wird der gerügte Verstoß genau dargelegt, zum anderen soll der Adressat unterschreiben, dass er diesen Verstoß künftig nicht mehr begeht. Von dem angeschriebenen Online-Händler wird außerdem die Zahlung der entstandenen Anwaltskosten gefordert. Ein typischer Abmahnfall, den fast jeder Online-Händler mittlerweile kennen dürfte. 

Keine Reaktion ist auch keine Lösung

Ob die Abmahnung inhaltlich berechtigt oder unberechtigt, seriös und unseriös ist, ist für den Laien kaum einschätzbar. So bestehen immer noch Zweifel bei den Abmahnungen des VDAK e.V. Auch 2015 gab es eine kleine Welle an Abmahnungen durch die Bonodo UG, die inhaltlich erhebliche Zweifel hervorriefen. Dennoch ist eine ausbleibende Reaktion nie ratsam.

Wird eine Abmahnung – berechtigt oder unberechtigt – zurückgewiesen und die Unterlassungserklärung nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist unterzeichnet, hat der Abmahner folgende Möglichkeiten:

  • der Abmahner erhebt eine Unterlassungsklage (in der Praxis kaum relevant) oder
  • der Abmahner beantragte eine einstweilige Verfügung beim Gericht seiner Wahl.

Gibt der Abgemahnte keine Unterlassungserklärung ab oder tut dies nach Verstreichen der Frist, hat der Abmahner die Möglichkeit, sich an ein Gericht zu wenden und den Abgemahnten zur Unterlassung (d.h. zum Abstellen des Fehlers) zu zwingen. Das Gericht prüft dann den Antrag, meist sogar ohne das Wissen des Abgemahnten, und erlässt eine einstweilige Verfügung. Weil hier sowohl der Anwalt der Gegenseite, als auch das Gericht erneute Kosten berechnen, ist das Verfahren für den Abgemahnten durchaus ein Stück teurer. Kommt im Idealfall noch ein eigener Anwalt hinzu, wird es wiederum teurer.

Die einstweilige Verfügung ist nur eine vorläufige Entscheidung des Gerichts. Es folgt eine Abschlusserklärung, in welcher der Abgemahnte die einstweilige Verfügung als endgültige Entscheidung anerkennt und auf die Durchführung des Hauptverfahrens verzichtet.

Antwort:

Natürlich gibt es zahlreiche Fälle in der Praxis, bei denen eine Nicht-Reaktion keine weiteren Konsequenzen hervorruft und der Abmahner keine gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt. Diese Fälle sind jedoch die Ausnahme. Reagiert man auf eine Abmahnung nicht, hat der Abmahner immer das Recht, weitere gerichtliche Schritte einzuleiten, und wird im Regelfall eine einstweilige Verfügung beantragen.

„Auge um Auge, Zahn um Zahn“?

Um die Abmahnungen herum hat sich eine echte Abmahnindustrie entwickelt, die Händler durch massenweise Abmahnungen um ihr hart verdientes Geld erleichtern will. Doch es gibt Möglichkeiten, sich gegen diese Abmahnindustrie zu wehren. In der April-Ausgabe des Onlinehändler Magazins zeigen wir, wie Händler die Abmahner mit ihren eigenen Waffen schlagen können.

Kommentare  

#10 NH 2017-07-22 16:15
Der Weg über das Gericht kann, wie auch von Hans sehr schön dargelegt, die sinvollere Variante sein. Zum Glück wurde ich vor einigen Jahren noch von frischen Händlerbund-Mit arbeitern auf Grund einer Abmahnung mal sehr ausführlich über die verschiedenen Varianten und Konsequenzen aufgeklärt.

Bei einer aktuellen Abmahnung, lediglich den einen Punkt betreffend, das ich bei der Beschreibung der Versandoption das Adjektiv "versichert" mit verwendet habe, wurde mir von der Vertragsanwälti n des Händlerbundes lediglich klar gemacht, dass die Abmahnung absolut rechtens ist und ich am besten die aus meiner Sicht viel zu schwammig formulierte Unterlassungser klärung einfach unterschreiben und die Gebühren bezahlen soll. Vielleicht, weil das am wenigsten Arbeit für alle ist?
Meine dargelegte Einschätzung wurde von der mir helfen sollenden Anwältin mit den Worten abgewehrt: "Damit kommen Sie nicht durch!"

Ich habe es auf ein Gerichtsverfahr en ankommen lassen und die beantragte einstweilige Verfügung gegen mich wurde vom Gericht abgelehnt, sogar ohne dass ich meine eigene Position dargelegt habe. Der Antragsteller, der IDO-Verband, hat die Gerichtskosten zu tragen. Fazit: Sich selbst kundig zu machen und sich nicht in jedem Fall nur auf die Dienstleister des Händlerbundes zu verlassen ist sinnvoll.
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#9 Roland Bär Handelsve 2017-07-21 14:44
wer hat außer den Abmahnern und die damit direkt oder indirekt verdienen getroffen?
die diese rechtstaatlich fernen Urteile,
das man sich sein Gericht selbst aussuchen darf,
die Streitwerthöhe beliebig festlegen darf,
Ein Netzteil als Begründung für ein Wettbewerbsverh ältnis bei einer Tasche anführen darf.
Fiktive Reiskosten, d. h. Prozess wurde abgesagt aber Reisekosten dürfen geltend gemacht werden
man eine Abwesendheits- und Terminsgebühr gleichzeitig bezahlt.
Ein Fachanwalt einen Familienanwalt unvorbereitet mit 150Eu Vertretungsgeld zum Termin sendet und dafür 1500Euro Terminsgeld kassiert, d. h. durch die Entsendung eines arbeitslosen und fachfremden nicht vorbereiteten Anwaltes 1350Euro Gewinn macht und das es auch noch rechtens ist.
Klage gegen den vertretenden Fachanwalt wegen Schlechtleistun g oder so ähnlich ist aussichtslos. Stellt Euch vor ein Hautarzt macht eine Herztransplanta tion - geht aber Anwälte können alles.

Vielleicht können Sie Frau Bachmann mir und den anderen es erklären.
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#8 Heidemann 2017-07-20 17:07
Firefox nach wie vor Fehlanzeige - mit Edge funktioniert es.
naja würde mal was übrig bleiben könnte ich mir wahrscheinlich auch den neuesten:
"Hal - wahrscheinlich schon 20000er Serie" leisten.
also für mich steht da praktisch nichts erhellendes !
ausser das Du ohne Anwalt keine Chance hast ,und mit auch nicht vielmehr !
das problem ist doch ,das Deutsche Gerichte das mit Ihren "nett gesagt" seltsamen Urteilen unterstützen - aus reiner niedrigster Profitgier werden einfach existenzen auf´s Spiel gesetzt oder gar zerstört. das hat nichts mit Wettbewerb zu tun.
aber auch bei Gerichten gilt natürlich - lieber viel Arbeit die sich stapelt - anstatt Richter und andere liebe Leute ,in den unverdienten Ruhestand zu schicken.
bei mir waren es erstmal die Vertragstexte - die kein Sch...... braucht bzw. die Rechnung muss ich sowieso "hundert Jahre" für Staatsorgane aufheben.
und wenn ich schon lese das der Streitwert bei einer falschen oder nicht vorhandenen Widerrufsbelehr ung 10-15 Tausend Euro beträgt (bei vielleicht 10x 1,- Euro verkauft)
ich sollte jeden Tag nur 5 der angeblichen Privatiers eine Abmahnung senden - vielleicht klappt´s dann doch noch mit meiner Jacht meinen Sportwagen und meiner bewachten Insel ?
ich kann mich nur Beate anschließen - Null Bock auf Online-Ausbeutu ng -
aber ............ alles so schöööön alternativlos
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#7 Redaktion 2017-07-20 15:45
Hallo Heidemann,

bei unserem Test ließ sich der Link problemlos öffnen (Google Chrome & Firefox). Der Link verweist auf eine pdf Datei.

Mit freundlichen Grüßen
die Redaktion
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#6 Heidemann 2017-07-20 14:46
besagter April - Artikel verweigert nicht nur den Zugriff - sondern stürzt meine Firefox-Brause ins absolute Nirwana - erst nach 1-2 Minuten wenn die Anfrage gelöscht ist - gibt er wieder Lebenszeichen von sich.
übrigens mit edge funktioniert der Internetzugang auf andere Seiten zur selben Zeit.
naja - sollte das wirklich zufall sein ?
selbst der Händlerbund kann ja kein wirkliches interesse an der Verbreitung haben - oder ?
ich nehme mal an ,die Kommunikation läuft über die Jupitersonde JUNO - kein wunder das die sich am Missionsende in ""selbst""mordm anier in den Jupiter stürzen soll !
bis zur veröffentlichun g - schonmal einen netten Wahlabend und viel Spass am falschen Feiertag !
was die wohl noch alles an Abmahngeheimnis sen in Ihren Tod mitnimmt ?
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#5 Yvonne Bachmann 2017-07-20 10:48
Hallo Hans,

danke für den Kommentar. Es ist absolut richtig, dass manchmal die Unterzeichnung der Unterlassungser klärung und in einigen Fällen das Riskieren einer einstweiligen Verfügung taktisch klüger sind. Entsprechend unserer Überschrift "Wir wurden gefragt: Was kann passieren, wenn nicht auf eine Abmahnung reagiert wird" beschränken wir uns jedoch auf die rechtlichen Folgen auf eine Nichteaktion.

Eine Abwägung, welche Taktik sinnvoller ist, soll nicht Gegenstand des Artikels sein, sondern bedarf immer der Entscheidung im konkreten Einzelfall. Dazu haben wir bereits den am Ende des Artikels erwähnten Beitrag im Magazin veröffentlicht.

Viele Grüße!

Yvonne Bachmann
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#4 Hans 2017-07-19 22:16
Nun - liebe Yvonne Bachmann - Sie lassen also mindestens einen wesentlichen und einige kleinere Punkte in ihrem Bericht aber schön unter den Tisch fallen.

Unterzeichnet man eine Unterlassungser klärung - ob nun unverändert oder mit zusätzlichen Kosten durch den eigenen Anwalt noch (zu den eigenen Gunsten geringfügig) geändert, so hat man im Wiederholungsfa ll eine Vertragsstrafe an die gegnerische Partei zu zahlen. (Meist nicht unerheblich 5000€ plus pro Fall)

Und es gibt einfach auch eine ganze Menge Dinge die auf menschliche Fehler von (zum Beispiel Mitarbeitern) zurückzuführen sind und die man als Unternehmer nicht zu 100% ausschließen kann - und dennoch trägt man die Verantwortung dafür.

Die Gegenpartei hat danach also ein erhebliches eigenes Interesse ganz genau weiterhin hinzuschauen.

Reagiert man nicht - dann riskiert man - oder besser gesagt man lässt bewusst den Weg übers Gericht gehen. Dann ist das Gesamtverfahren dieser Abmahnung erstmal vielleicht (in aber nicht allen Konstellationen ) ein Stück weit teurer ... ok...

... Sofern der Abmahner den Arsch in der Hose hat wirklich vors Gericht zu gehen - da schaut dann nämlich der Richter auf die Abmahnung drauf und prüft auch den Streitwert nebenbei.

Sagt das Gericht dann zum Ende des Verfahrens - "böser Abgemahnter mach das nicht nochmal" man hat alles bezahlt und versucht die Fehler abzustellen - und es passiert dennoch nochmal - läge es am Staat ein Ordnungsgeld auszusprechen - die gegnerische Partei hat davon wiederum dann aber gar nix.
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#3 Beate Kirsch 2017-07-19 21:24
Ich habe wegen dem ganzen Mist kein Bock mehr auf Online Business. Nur Ärger wenig Geld. Für was das Ganze, am Ende des Tages zahlt du die Anwälte den Händlerbund um vielleicht geschützt zu sein, was aber auch nicht funktioniert. Jedes halbe Jahr kommt die nette EU mit irgendwelchen blödsinnigen Gesetzen daher und ruft die Abmahner wieder auf den Plan. Das nenne ich Lobbyistentum. Jeder verdient nur du nicht.
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#2 Roland Bär Handelsve 2017-07-19 14:54
Das deutsche Abmahnunwesen ist eine Schande für Deutschland insbesondere unsere Parlamentarier - sogenannte "Volksvertreter " inkl. Justizminister.
Unsere Justiz insgesamt.
Das beweist das weite Teile der Juristen charakterlich ganz weit unten angesiedelt sind, sonst würden sie um der Berufsehre willen das nicht zulassen.
Ich habe mittlerweile aufgrund der Mitgliedschaft in einer "Volkspartei" u. a.
2016:
Herr Justizminister Hr. Maas,
Herrn Steinmeier damals Außenminister und studierter Jurist,
2017 Henning Scherf , ehemals Oberstaatsanwal t und ehemaliger Regierender Bürgermeister von Hamburg und noch eine Reihe anderer Verantwortungst räger zu dem Thema sprechen dürfen.
Alle stellten sich ahnungslos - noch nie was von Fliegenden Gerichten und frei erfundenen Wettbewerbsverh ältnis mit Streitwerten die das 5000 Tausendfache des Produktpreises ohne Schadensmöglich keit usw. .
Dafür haben wir dann Tausende Serientäter rumlaufen und eine "überlastete Justiz die mit dem Technischen Stand von vor 100 Jahren arbeitet.
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#1 Heidemann 2017-07-19 14:34
Ja !? - Fakt ist aber auch ,das mich die Abmahnung ohne Händlerbund ""nur"" die Abmahnung gekostet hätte - aber nun gehe ich ja gut geschützt in die nächsten Jahre - die läppischen Mitgliedsbeiträ ge sind ja kein Problem wenn man freiwillig unter dem Mindestlohn arbeitet - hat man sich das ja selbst ausgesucht - man könnte ja schließlich auch die Wohltaten des Staates genießen - welche waren das noch mal ????
meine Krankenkasse besteht ja auch darauf das ich weniger als 50 Stunden arbeite - sonst müsste ich noch höhere Beiträge zahlen - also von Staatswegen aufforderung zum besch..... damit die Statistik stimmt !
und wenn Sie in den anderen Beiträgen auch auf Abmahnungen eingehen - müsste doch auch der letzte mal merken - das man mal die Gesetzgeberseit e verklagen müsste - aber wenn man natürlich auch selber daran verdient ........ ?
das ganze System ist so krank - das ich mich persönlich bald schon wieder gesund fühle.
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