Wir wurden gefragt: Müssen Händler ein Retouren-Label zur Verfügung stellen?

Veröffentlicht: 15.08.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 08.06.2021

Einfach nur die Folie abziehen und fertig ist die Retoure. Vorausgefüllt und meist sogar ohne weitere Klebeutensilien kennt man die Retourenlabels aus den großen und bekannten Online-Shops. Kleinere Händler arbeiten nur selten mit solchem Service. Zu Recht? Wir wurden gefragt, ob und wann ein Händler verpflichtet ist, ein Retourenlabel zur Verfügung zu stellen.

Pakete
© William Potter / Shutterstock.com

Retourenlabel praktisch, aber unter Umständen teuer!

Immer noch die beliebteste Variante der Retourenabwicklung ist das Beilegen eines Retourenlabels in die Hinsendung: Zahlreiche Händler, besonders die großen und bekannten Online-Shops, haben sich für diese Lösung entschieden. Bei einem kleineren Teil müssen sich die Kunden selbst ein Retourenlabel organisieren und beispielsweise beim Händler anfordern oder im Kundenportal generieren. Viele kleinere Händler können ihren Kunden solch einen „Luxus“ jedoch nicht bieten. Sie übernehmen generell die Rücksendekosten nicht oder fordern den Kunden auf, sich selbst und auf eigene Kosten um die Rücksendung zu kümmern.

Der Retourenaufkleber ist als „Service-Angebot“ an den Kunden zu betrachten. Eine rechtliche Pflicht für den Verkäufer zur Bereitstellung oder für den Verbraucher zur Verwendung gibt es nicht. Egal, ob der Händler die Kosten für die Rücksendung selbst trägt oder nicht, er ist nicht verpflichtet, für die Rücksendung ein Retourenlabel zuzusenden oder mitzuliefern.

Exkurs: Die Rücksendekosten im Widerrufsfall

Es kommt bei der Rücksendung und der Tragung der Kosten für die Rücksendung immer auf die gewählte Vereinbarung in der Widerrufsbelehrung an. Im Grundsatz trägt der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn er entsprechend darüber belehrt wurde. Online-Händler können sich aber dazu bereit erklären, diese Kosten selbst zu tragen. Ob mit oder ohne Retourenlabel.

Konstellation 1: Der Händler trägt die Kosten der Rücksendung

Verpflichtet sich der Händler allerdings freiwillig dazu, die Kosten für eine Rücksendung zu übernehmen, hat der Verbraucher keinen Anspruch auf die Vorleistung des Händlers. Das bedeutet: Der Verbraucher hat keinen Anspruch darauf, dass der Händler einen Vorschuss überweist oder ein Retourenlabel zur Verfügung stellt. Der Verbraucher hat dann selbst ein Transportunternehmen auszuwählen und die Kosten auf das nötige Maß zu beschränken (keine Expressversandarten o.ä.). Er kann beispielsweise auch die Versendung per Nachnahme wählen.

Unter Umständen kann es jedoch für den Händler günstiger sein, wenn er ein Retourenlabel zur Verfügung stellt und in dieser Konstellation Rahmenvereinbarungen mit einem bestimmten Versanddienstleister genutzt werden können. Verpflichtet zur Nutzung ist der Kunde aber auch bei dieser Variante nicht.

Hat der Kunde Auslagen im Zusammenhang mit der Rücksendung, sind ihm diese zu erstatten, idealerweise im Zusammenhang mit der Erstattung des Kaufpreises, soweit dieser bereits beglichen wurde.

Konstellation 2: Der Verbraucher trägt die Kosten der Rücksendung der Waren 

Bei dieser Variante hat der Verbraucher selbst für eine ausreichende Verpackung und Auswahl eines Transportunternehmens zu sorgen. Hat er die zurückzusendende Ware ausreichend verpackt, muss er jedoch keinen teuren und versicherten Versand wählen. Auch bei einer Rücksendung nach Ausübung des Widerrufsrechtes durch den Verbraucher trägt der Unternehmer das Risiko, dass die Sendung verloren geht oder beschädigt wird. Der Händler kann den Verbraucher dann nicht in Anspruch nehmen, wenn der Verbraucher die ordnungsgemäße Absendung nachweisen kann.

 

Kommentare  

#8 Weiske 2023-05-06 17:41
Ich habe eine Jacke bestellt, die mir zu eng ist, obwohl ich eine Nummer größer genommen habe. Nun habe versucht ein Retourschein zu bekommen.Es steht auf den Kaufbestimmunge n, daß ein Umtausch oder Rückgabe der Ware 14 Tage gültig ist auch ohne Begründung. 8 E-Mails gingen hin und her. Plötzlich komme ich gar nicht mehr an die Firma ran. Was kann ich jetzt noch machen?
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Antwort der Redaktion

Lieber Thomas,

leider können wir keine individuelle Rechtsberatung anbieten.

Vielleicht kann dir aber eine Beratung bei der Verbraucherzent rale weiterhelfen: www.verbraucherzentrale.de/... /

Beste Grüße
die Redaktion
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#7 Oliver 2022-07-07 15:11
Man sollte den Kunden als Händler, bei einem vorfrankierten Rücksendelabel, immer mind. 2 Versanddienstle ister zur Auswahl stellen.
Nicht in jeder Ortschaft ist bspw. ein DPD Shop und dann wird es für manche Menschen bei schwerer Ware problematisch und unverhältnismäß ig, vor allem wenn es sich um eine Rücksendung fehlerhafter Ware handelt.
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#6 Mike 2017-08-22 11:10
Wir verkaufen Verbrauchsgüter und müssen immer öfter annehmen, dass Kunden Retouren veranlassen nachdem sie das Produkt nahezu vollständig verwendet haben. Gerade bei Amazon erhalten sie ja immer anstandslos das Geld zurück. Diese Vorgehensweise macht richtig Schule und es sollte dringend etwas dagegen getan werden.
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#5 Sigi B. 2017-08-17 10:26
Wir hatten die Fälle schon des Öfteren, dass Ebay-Kunden Artikel zurückschicken wollten, die kaputt gegangen sind. Wir gehen dann so vor, dass wir dem Kunden sagen, dass er uns den Artikel zur Überprüfung einschicken soll.
Die meisten Artikel werden dann NICHT geschickt. Oder wir bekommen total verdreckte Artikel zurück geschickt, bei denen man klar sehen kann, dass der "Defekt" durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist.

Diese Artikel fotografieren wir uns schicken dem Kunden die Fotos über das Ebay-Portal. Sieht der Kunde dann immer noch nicht ein, dass man so mit den Artikeln nicht umgehen darf, schalten wir Ebay ein. Bisher hat Ebay uns immer Recht gegeben.
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#4 Redaktion 2017-08-17 09:31
Hallo Peter Neumüller,

eine spannende Frage, die uns schon des Öfteren untergekommen ist. Wir haben hier das Thema (Frage 1) schon angerissen: onlinehaendler-news.de/.../...

Hat das gelieferte Produkt einen Defekt, dann trägt generell der Händler die Kosten für die Rücksendung und es sollte schon aus Effektivitätsgr ünden ein Retourenlabel zugesendet werden.

Viele Grüße!

Die Redaktion
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#3 Peter Neumüller 2017-08-16 17:30
Hier haben Sie offensichtlich den Widerruf "im Auge" gehabt. Interessant sind auch die Fälle, wo sich der Kunde auf gesetzl. Gewährleistung bezieht, sich es aber u.U später herausstelt, daß keine gesetzl.Gewährl eistung gegeben ist.
Wie ist es dann zu verfahren und zu beurteilen?
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#2 Redaktion 2017-08-16 16:20
Hallo Detlef Schäfer,

vielen Dank für die Rückmeldung. Gerne wollen wir auch andere Leser an der Antwort teilhaben lassen, die wie folgt lautet:

Hat das gelieferte Produkt einen Defekt, dann trägt generell der Händler die Kosten für die Rücksendung. Es sollte also wie im Artikel erwähnt, im eigenen Interesse liegen, mit einem Retourenlabel die Kosten zu begrenzen.

Mischt sich Ebay in den Kauf ein, ist das eine andere Frage: Unterwirft sich der Händler den Ebay-Grundsätze n bzw. Entscheidungen, dann ist die Pflicht, ein Retourenlabel zur Verfügung zu stellen, rechtmäßig und muss vom Händler umgesetzt werden.

Viele Grüße!

Die Redaktion
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#1 Detlev Schäfer 2017-08-16 14:40
Soweit bekannt, aber was ist mit Reklamationen und kann Ebay einfach einfordern, dass der Händler dann ein franliertes Etikett zur Verfügung stellen muss? Viele angebliche Reklamationen sind nämlich unbegründet.
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