Händler von DaWanda wurden in den letzten Wochen vermehrt durch den IDO-Verband abgemahnt. Wer ein Herz für Einzigartiges, Kreatives und Handgefertigtes hat, dürfte dabei ein wenig Herzschmerz bekommen. Bei den Abmahnsummen kann einem das Herz auch mal kurz stehen bleiben...
Fehlende Widerrufsbelehrung, unvollständige AGB, u. a.
Ein Blick in unseren Abmahnmonitor zeigt das ganze Unheil: Abmahnungen in dreistelliger Höhe. Für viele DaWanda-Händler wahrscheinlich ein sehr harter Brocken, den sie da verdauen mussten. Vor allem, da viele kreative Köpfe die Sachen selbst herstellen und diese nicht in hundertfacher Ausfertigung beziehen, aber nun hunderte Euro bezahlen müssen. Von einer möglichen Strafe bei wiederholten Verletzung mal ganz zu schweigen. Klar kann man jetzt sagen, Verbraucherschutz muss beachtet werden und die Abmahngründe sind nicht neu. Jeder braucht eine Widerrufsbelehrung, wenn er im Fernabsatz als Händler unterwegs ist. Aber hier wird systematisch ein Marktplatz gefiltert und abgearbeitet. Ich stelle mir immer vor, wie eine Dame, die gerade eine selbst gestrickte Tasche vor sich hat, einen Abmahnbrief öffnet und ihr die Stricknadeln aus der Hand fallen.
Viele DaWanda-Händler bewegen sich oft in der Zwischenebene vom Hobby zum Geschäft und haben oftmals noch nichts von den strengen Gesetzesvorgaben gehört, geschweige denn, diese in Textform umgewandelt. Und doch sind sie gleichermaßen dran, ob Herzblut im Produkt steckt, scheint dabei keine Rolle zu spielen. Lässt man doch mal die rechtlichen Belange kurz außen vor, werden hier Dinge angeboten, die nicht von der Stange, handwerklich wertvoll und dadurch einzigartig sind.
Nicht verzagen!
Nun hilft traurig sein wenig gegen drohende Abmahnungen. Vielmehr muss die Devise lauten, schnell und richtig die Abmahngefahr zu beseitigen, damit der Handel für alle Seiten ein gutes Nutzungserlebnis wird und bleibt. Für den Online-Handel gelten zahlreiche Vorgaben, worüber der Kunde informiert werden muss. Ein Knackpunkt sind dabei oft die Widerrufsbelehrung und AGB. Auch das Impressum darf nicht vergessen werde. Ich musste nach zwei Minuten Suche außerdem feststellen, dass manche es mit dem Muster-Widerrufsformular nicht so ernst nehmen. So was finden auch andere und bereitet doch nur Herzschmerz.
Kommentar schreiben
Antworten
Das sehe ich auch so. Dass DaWanda-Händler die gesetzlichen Vorgaben umsetzen müssen, sollte selbstverständl ich sein. Auf der Plattform werden potentielle Händler mehrfach darauf hingewiesen.
Was die Abmahnerei betrifft, finde ich bedenklich, dass deutsche Anwälte besonders rigoros zuschlagen. Die deutsche Juristerei muss sich über Verlust des Ansehens nicht wundern, solange sie Vertreter der Abmahnmaffia in ihren Reihen duldet. Im Interesse eines freien und fairen Handels müssen Politiker in Deutschland und der EU endlich der Raubritterei ein Ende setzen ( die "regulieren" ja sonst auch jeden Sch....).
Vom Händlerbund als Interessenvertr eter der über 60.000 Onlinepräsenzen erwarte ich eigentlich ebenfalls viel mehr Biss!
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Solche Vereine sollten verboten werden.
#Händlerschutz #Fragaria
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Und Abmahnungen im 3-stelligen Kostenbereich sind noch recht human. Die Abmahnungen die ich als (damals noch) ganz winziger Händler bekam, die schlugen immer gleich mit mehreren tausend Euro zu Buche.
Einmal z.B. weil ich ein Komma in der Widerrufsbelehr ung falsch hatte und somit "der Satz eine andere Bedeutung" bekam.
Die ganze Abmahnerei sehe ich nur als Abzocke. Eine vorherige Information mit der Aufforderung den entsprechenden Fehler zu beseitigen, ja das würde ich als fair ansehen. Aber damit verdienen diese Abmahner ja leider dann kein Geld.
Ihre Antwort schreiben