Kommentar: IDO-Verband ohne Herz für DaWanda-Händler

Veröffentlicht: 16.08.2017 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 16.04.2018

Händler von DaWanda wurden in den letzten Wochen vermehrt durch den IDO-Verband abgemahnt. Wer ein Herz für Einzigartiges, Kreatives und Handgefertigtes hat, dürfte dabei ein wenig Herzschmerz bekommen. Bei den Abmahnsummen kann einem das Herz auch mal kurz stehen bleiben...

© Martial Red/shutterstock.com

Fehlende Widerrufsbelehrung, unvollständige AGB, u. a.

Ein Blick in unseren Abmahnmonitor zeigt das ganze Unheil: Abmahnungen in dreistelliger Höhe. Für viele DaWanda-Händler wahrscheinlich ein sehr harter Brocken, den sie da verdauen mussten. Vor allem, da viele kreative Köpfe die Sachen selbst herstellen und diese nicht in hundertfacher Ausfertigung beziehen, aber nun hunderte Euro bezahlen müssen. Von einer möglichen Strafe bei wiederholten Verletzung mal ganz zu schweigen. Klar kann man jetzt sagen, Verbraucherschutz muss beachtet werden und die Abmahngründe sind nicht neu. Jeder braucht eine Widerrufsbelehrung, wenn er im Fernabsatz als Händler unterwegs ist. Aber hier wird systematisch ein Marktplatz gefiltert und abgearbeitet. Ich stelle mir immer vor, wie eine Dame, die gerade eine selbst gestrickte Tasche vor sich hat, einen Abmahnbrief öffnet und ihr die Stricknadeln aus der Hand fallen. 

Viele DaWanda-Händler bewegen sich oft in der Zwischenebene vom Hobby zum Geschäft und haben oftmals noch nichts von den strengen Gesetzesvorgaben gehört, geschweige denn, diese in Textform umgewandelt. Und doch sind sie gleichermaßen dran, ob Herzblut im Produkt steckt, scheint dabei keine Rolle zu spielen. Lässt man doch mal die rechtlichen Belange kurz außen vor, werden hier Dinge angeboten, die nicht von der Stange, handwerklich wertvoll und dadurch einzigartig sind.

Nicht verzagen!

Nun hilft traurig sein wenig gegen drohende Abmahnungen. Vielmehr muss die Devise lauten, schnell und richtig die Abmahngefahr zu beseitigen, damit der Handel für alle Seiten ein gutes Nutzungserlebnis wird und bleibt. Für den Online-Handel gelten zahlreiche Vorgaben, worüber der Kunde informiert werden muss. Ein Knackpunkt sind dabei oft die Widerrufsbelehrung und AGB. Auch das Impressum darf nicht vergessen werde. Ich musste nach zwei Minuten Suche außerdem feststellen, dass manche es mit dem Muster-Widerrufsformular nicht so ernst nehmen. So was finden auch andere und bereitet doch nur Herzschmerz.

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