Wir wurden gefragt: Farbabweichungen beim Produktfoto – Wie kann man sich behelfen?

Veröffentlicht: 15.09.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 09.04.2021

Dem Kunden geben Fotos Anhaltspunkte, ob die entsprechenden Produkte genau das bieten, wonach sie suchen. Sie können beispielsweise weitere Informationen und Details zu einem gewünschten Artikel offenbaren und komplettieren die Kundenerfahrungen mit einem Produkt.

Fotograf
© lOvE lOvE / Shutterstock.com

Detailgenaue Produktfotos zahlen sich aus

Schon beim guten Equipment fängt exzellente Produktfotografie an. Doch auch der beste Fotograf und die schönsten Models nützen nichts, wenn das eigentlich weiße Kleid auf den Fotos cremefarben erscheint. Retouren und negative Produktbewertungen sind die Folge.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind Produktfotos im Internet, die einen bestimmten Lieferumfang erkennen lassen bzw. eine bestimmte Ausstattung des Verkaufsgegenstandes zeigen, für den Kaufvertrag genauso bindend wie die Artikelbeschreibung in Textform (Urteil vom 12. Januar 2011, Az. VIII ZR 346/09). Übertragbar ist dieser Ansatz auch auf die Darstellung des Produktes selbst, etwa die Farbe. Nur das, was der Kunde sieht, kann und will er auch kaufen.

Abweichungen zwischen dem Produktfoto und der Produktbeschreibung bilden neben Ärger mit dem Kunden durch Retourenstress auch ein Abmahnrisiko wegen widersprüchlicher und damit irreführender Angaben der wesentlichen Produktmerkmale. Schon hier sollten Händler den Fotografen genau anweisen und Personen beim Einstellen der Produkte einen detailgetreuen Blick einschärfen.

Auf Farbabweichungen hinweisen

Neben Ungenauigkeiten bei der Produktfotografie können auch Darstellungsprobleme durch unterschiedliche Bildschirmeinstellungen und -darstellungen hinzutreten. Das tiefe Burgunderrot eines Pullovers kann bei einem Interessenten einen Blaustich haben, beim nächsten jedoch einen warmen Rotton. Auch Weiß ist nicht gleich Weiß. In vielen Shops findet man deshalb den Hinweis, dass das Foto die Farbe nicht richtig wiedergeben können oder farbliche Abweichungen vom Original möglich seien. Das hilft dem Kunden jedoch wenig, denn abgesehen von widersprüchlichen Angaben zwischen Foto und Artikelbeschreibung weiß er nicht, was er bestellt.

Empfohlene Formulierungen wie „Aufgrund der Lichtverhältnisse bei der Produktfotografie und unterschiedlichen Bildschirmeinstellungen kann es dazu kommen, dass die Farbe des Produktes nicht authentisch wiedergegeben wird“ sind daher stets nur eine Notlösung, der es vorzusorgen gilt.

Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Artikel so abbilden und beschreiben, wie sie dem Kunden auch geliefert werden. Nehmen Sie daher die Kommentare und Retouren Ihrer Kunden zum Anlass, die Artikel und deren Darstellung zu überprüfen. Fragen Sie sich, an welchen Stellschrauben gedreht werden kann, damit der Kunde das bekommt, was er bestellt hat.

Kommentare  

#2 Reissner 2017-09-28 12:48
@PMA:
Bei der Sache bezüglich RAL-Farbtabelle müssen wir dir leider widersprechen.

Wir hatten schon einen Käufer, der die Farbe einer Blüte mit der RAL-Farbtabelle reklamiert hat. :D
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#1 pma 2017-09-15 11:32
Farbwahrnehmung ist stets subjektiv, da kann man nichts machen, nennt sich Lebensrisiko.
Wenn, dann ist es wahrscheinlich ein einziger der sich beschwert. Aber ich denke keiner wird mit der RAL-Farbtabelle den Pullover prüft.

Ein Gericht hat da mal was entschieden wegen Kleidergrößen, das gleiche gilt ja auch für Farben. Selbst wenn man was ändert, wer sagt, dass nicht dann der nächste mosert?


Zitat Az.: 17 C 4362/12:
Wie die Richter sagten, gehören Größenabweichun gen bei Textilprodukten zudem zum "allgemeinen Lebensrisiko", so dass sich der Verbraucher bei seinem Widerruf nicht auf einen Sachmangel berufen könne
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