Wir wurden gefragt: Sind Sammelklagen gegen Plattformen und Massenabmahner möglich?

Veröffentlicht: 18.10.2017 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 15.05.2018

Was kann man tun, wenn Plattformen scheinbar grundlos das Konto sperren oder Abmahner sich einen neuen Grund gesucht haben. Vor allem, wenn dies viele Händler auf einmal trifft. Kann man da nicht gemeinsam dagegen vorgehen? Vielen Händlern kommt dann ein in letzter Zeit oft genanntes Wort in den Kopf. Eine Sammelklage.

©Rawpixel.com/shutterstock.com

Die Masse ist der Vorteil

Bei der Sammelklage handelt es sich um eine Klage, die sich dadurch auszeichnet, dass eine rechtliche Frage und Begebenheit für viele Betroffene auf einmal entschieden wird. Darauf können sich dann auch andere berufen. Sie müssten nicht einmal an der ersten Sammelklage beteiligt gewesen sein. Durch das Gericht würde in diesem Fall ein Muster für die anderen Klagen erstellt werden. Der Einzelne müsste dann nur nachweisen, dass er zu der betroffenen Gruppe gehört.

Eine Sammelklage der Händler gegen Amazon gab es schon, jedoch fand diese in den USA statt. Der größte Vorteil einer Sammelklage ist, dass die oft komplizierten Beweise in den entschiedenen Sachverhalten wegfallen und so Kosten und Bürokratie für den Einzelnen gemildert werden. Daneben ist die Präsenz gegenüber großen Unternehmen deutlich stärker. Der Nachteil liegt darin, dass der einzelne Händler in der Entscheidung auch tatsächlich erst einmal gebunden wäre.

In Deutschland (leider) nicht

Doch ist dieses Mittel der Klage in Deutschland bisher nicht möglich, denn im deutschen Recht ist (derzeit) eine Entscheidung für größere Gruppen nicht gegeben. Bisher muss jeder sein Recht selber einklagen und seinen Schaden selbst beweisen. So streng ist das amerikanische Recht nicht, es sieht eher den großen Abschreckungseffekt gegenüber dem Verursacher im Mittelpunkt, der mit der vollen Wucht der Klagenden erfasst wird.

Eine kleine Annäherung daran wird durch Musterklagenverfahren erreicht, doch stehen diese bisher nur Kapitalanlegern zur Verfügung. Aktionäre gehen aktuell beispielsweise gesammelt gegen VW vor. Händlern steht diese Art der Gruppenklage jedoch nicht zur Verfügung. Von daher würde ein Sammelklagerecht dem deutschen Gesetz gut zu Gesicht stehen. Ansonsten leben die deutschen Gerichte von ihren Einzelfallentscheidungen. Händler kennen dies nur zu gut. Infolge des fliegenden Gerichtsstandes werden Klagen oft bei den gleichen Gerichten erhoben. Andere könnten sonst doch tatsächlich anders entscheiden. Auch wenn der Bundesgerichtshof eine Sache entschieden hat, prüft jedoch das Gericht, jeden Fall als eigenständiges Verfahren.

Das kann auch ein großer Vorteil sein: Jeder bekommt sein im Grundgesetz verankertes Recht auf rechtliches Gehör.


Antwort: In Deutschland sind Sammelklagen bisher nicht möglich.

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