Die mobile Seite von Ebay wies bis dato einen gravierenden Mangel auf: Der verpflichtende OS-Link, den alle Händler zwingend einfügen müssen, war bislang nicht anklickbar. Nun wurde dieser Missstand jedoch behoben.

Ebay-Logo auf Smartphone-Display
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Seit knapp zwei Jahren sind Online-Händler verpflichtet, den Link zur OS-Plattform zu setzen. Andernfalls drohen teure Abmahnungen. In der Regel greifen Unternehmer auf folgende oder ähnliche Formulierungen zurück: „Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.“ Dabei muss der entsprechende Link auch anklickbar sein.

Und genau hier liegt das Problem: Denn in der mobilen Version des Ebay Online-Marktplatzes – das heißt, sowohl in der mobilen Webansicht als auch in den iOS- und Android-Apps – war er aus technischen Gründen für die Händler bisher eben nicht möglich, den Link anklickbar zu gestalten. Das führte auch dazu, dass einige Ebay-Händler bereits Abmahnungen erhalten haben, obwohl sie für diesen Missstand nichts konnten. Wie der Händlerbund bereits an dieser Stelle berichtete, hat Ebay nun jedoch Hand an sein System gelegt und das Problem behoben.

Was müssen Ebay-Händler nun tun?

Ebay-Händler sollten nun prüfen und sicherstellen, dass sie den OS-Link richtig in ihrem Shop eingebettet haben. Ist dies der Fall, wird der Link in der mobilen Version des Marktplatzes automatisch angezeigt: und zwar sowohl in den beiden Apps (iOS und Android) als auch in der mobilen Webansicht.

Wie bettet man den Link richtig ein?

Loggen Sie sich in Ihr Ebay-Verkäuferkonto ein. Die entsprechenden Einstellungen finden Sie unter:

Mein eBay > eBay-Konto > Einstellungen > Verkäufereinstellungen > Einstellungen für gewerbliche Verkäufer („Einblenden“) > Rechtliche Informationen des Anbieters auf der Artikelseite („Bearbeiten“).

Ebay backend Einstellungen, Screenshot
© Ebay

Dort müssen Sie im Feld „zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben“ folgenden Verweis einfügen: 

 

 

Im Frontend wird der Vermerk nun auf allen entsprechenden Produktdetailseiten im Fenster „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ inklusive Hyperlink zur OS-Plattform angezeigt.

Müssen die Rechtstexte auch geändert werden?

Diese Frage lässt sich kurz und schmerzlos mit „Nein“ beantworten. Da es sich bei den Änderungen „lediglich“ um technische, systemseitige Anpassungen von Ebay handelt, müssen Händler keine Updates der Rechtstexte vornehmen. Denn durch die technischen Anpassungen haben sich die rechtlichen Vorgaben nicht geändert.

Zum Hintergrund: Warum ist der OS-Link nötig?

Seit dem 9. Januar 2016 ist es für Online-Händler Pflicht, Kunden und Besucher über die sogenannte OS-Plattform aufzuklären. Die Europäische Union hatte diese Regelung forciert, um Verbrauchern im Falle von Streitigkeiten bei einem Online-Kauf oder -Vertrag unter die Arme zu greifen. Mithilfe eines entsprechenden Verweises sowie des Links sollen Kunden darüber informiert werden, dass sie bei Problemen nicht unbedingt den Weg vors Gericht einschlagen müssen.

Anmerkung zur Anklickbarkeit des OS-Links

Obwohl sich in der Vergangenheit verschiedene Gerichte nicht immer einig darüber waren, ob Online-Händler auf Plattformen den Link zur OS-Plattform verpflichtend setzen müssen, kann eine teure Abmahnung nur dann vollkommen ausgeschlossen werden, wenn Händler vorsichtig sind und Vorsorge treffen.

Zwar hat das Oberlandesgericht Dresden im Sommer geurteilt, dass Händler ihre Angebote auf Online-Marktplätzen nicht mit einem Link zur OS-Plattform ausstatten müssen (Beschluss vom 24.08.2017), doch andere Gerichte sahen dies in der Vergangenheit deutlich anders. „Alle anderen Gerichte bestehen strikt auf den (klickbaren) Link und werden daher voraussichtlich auch in Zukunft anders entscheiden“, schrieben wir an dieser Stelle. Aus diesem Grund ist es für Online-Händler ratsam, den OS-Link auch weiterhin zu setzen.