Haftung bei Steuerbetrug: Amazon & Co. könnten im Extremfall abgeschaltet werden

Veröffentlicht: 14.11.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 14.11.2017

Immer wieder schädigen Umsatzsteuerbetrüger den Online-Handel. Um dem Betrug Einhalt zu gebieten und Betrüger zu schnappen, sollen künftig auch die Marktplätze in die Pflicht genommen werden.

Business-Mann steckt Geld in die eigene Tasche
© igorstevanovic – shutterstock.com

Unseriöse Online-Händler, die nur in die eigene Tasche wirtschaften und dabei auch Umsatzsteuerbetrug begehen, sind eine deutliche Belastung für den Staat. Diesem gehen durch solche Betrügereien jährlich Millionen und Milliarden durch die Lappen. Und das ist natürlich nicht alles: Auch für seriöse Anbieter sind solche Händler natürlich ein Ärgernis, da der faire Wettbewerb in Schieflage gerät.

Aus diesem Grund sucht die Politik nach Lösungen und scheint nun auch eine mögliche Strategie gefunden zu haben.

Es geht um „dubiose Händler aus Fernost“

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, sollen große Online-Marktplätze verpflichtet werden, gegen „dubiose Händler aus Fernost anzugehen“. Und um die Unternehmen tatsächlich zum Handeln zu motivieren, sollen sie in Fällen von Umsatzsteuerbetrug sogar für die Betrüger einstehen. „Die Sanktionen könnten im Extremfall bis zur Abschaltung der Internetseite reichen“, heißt es. Diese Information habe die FAZ aus Kreisen der Länderfinanzminister erhalten.

Die Leiter der Steuerabteilungen wollen am heutigen Dienstag in Berlin tagen und über entsprechende Vorschläge debattieren. Ziel sei es, den Steuerbetrug aufzuhalten, der den Staat Jahr für Jahr bis zu eine Milliarde Euro kostet und „vornehmlich von Online-Händlern aus Asien und China“ begangen werde.

Umsatzsteuerbetrug: Verschiedene Sanktionen sollen geprüft werden

Wenn Marktplatzanbieter wie Amazon und Ebay tatsächlich in die Pflicht genommen werden, müssten sie die entgangenen Steuereinnahmen selbst zahlen. Darüber hinaus gehe es um „die Aufnahme einer gesetzlichen Regelung zur Einführung einer Haftungsregelung oder einer Gesamtschuldnerschaft für die entsprechenden Tatbestände in das UStG [Umsatzsteuergesetz]“, zitiert die FAZ aus einem entsprechenden Papier.

Im Rahmen neuer Strategien sollen mögliche Sanktionen erörtert werden. Solche Sanktionen könnten eben zur Abschaltung der Webseite führen. Auch die Herausgabe von Transaktionsdaten steht zur Debatte. In der Frage der Haftung müsste jedoch auch berücksichtigt werden, ob der jeweilige Marktplatz bzw. Marktplatzbetreiber von dem Umsatzsteuerbetrug gewusst habe.

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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