Neue PayPal-AGB: Was Händler wissen sollten

Veröffentlicht: 21.11.2017 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 21.11.2017

„Guten Tag XY, wir arbeiten für Sie fortlaufend daran, PayPal sicherer zu machen. Das bringt auch von Zeit zu Zeit Änderungen an den AGB mit sich: Zum 9. Januar 2018...“ Diese Nachricht bekamen die Nutzer des beliebten Zahlungsdienstes. Daher ist es Zeit, sich die wichtigen Änderungen anzuschauen.

© Gil C/shutterstock.com

Aktualisierungen der PayPal-Nutzungsbedingungen

Paypal ist und bleibt im Online-Handel das Maß der Dinge. Stolze 92 Prozent der befragten Händler gaben an, den Paypment-Dienstleister anzubieten. Dies ergab die aktuelle Studie “Payment im Handel” vom Händlerbund. Wie bei jedem großen Unternehmen bleiben auch bei Paypal Änderungen der Nutzungsbedingungen nicht aus. Die letzten Änderungen stammen aus dem Jahr 2016. Neben redaktionellen Änderungen gibt es auch Änderungen, die Händler kennen sollten, falls sie den Dienstleister auch im Jahr 2018 anbieten wollen.

Immer gut sichtbar und kostenfrei

Die Bekanntheit von PayPal ist auch ein Ergebnis guter Vorgaben in den Nutzungsbedingungen. Schon in früheren Versionen war es verboten, Kunden durch die Darstellung von der Nutzung abzuhalten. Nun hat PayPal in seinen Nutzungsbedingungen die Pflicht etabliert, Marken- und Warenzeichen von PayPal mindestens gleichwertig zu anderen im Shop angebotenen Zahlungsmethoden zu präsentieren.

Mit der neuesten Aktualisierung wurde auch der Plan aus der Änderung aus dem Jahr 2016 umgesetzt. Nachdem dort schon abgeraten wurde, Zahlungsgebühren zu erheben, wurde dies nun als Verbot festgelegt. Es ist nach den neuen Nutzungsbedingungen Händlern nicht gestattet, ein “Zahlungsmittelentgelt”, d.h. eine Gebühr für die Nutzung des PayPal-Services als Zahlungsmittel zu erheben.

Neues zum Kauf auf Rechnung

Der Kauf auf Rechnung hatte schon mit der Änderungen 2016 Einzug in die Nutzungsbedingungen von PayPal erhalten. Geändert wurde in diesem Zusammenhang folgendes:

  • Ein Händler, der seinen Kunden Kauf auf Rechnung anbieten möchte, muss entweder PayPal Plus nutzen oder Händler auf Ebay sein.
  • Nach Durchführung der Bonitätsprüfung durch PayPal darf nicht zugelassen werden, dass der Kunde seine Anschrift oder sonstige Daten verändert.
  • PayPal kann die Nutzung von Kauf auf Rechnung ohne Einhaltung einer Frist beenden oder einschränken.

Neue Regelungen zu Fremdwährungen

Für Händler die im Bereich des Cross-Border tätig werden und auch Währung neben dem Euro erhalten, ist von Bedeutung, dass PayPal den zu wählenden Wechselkurs selbst bestimmt und die Wechselgebühr damit verrechnet, um den endgültigen Wechselkurs zu ermitteln. Dieser Wechselkurs wird ohne vorherige Benachrichtigung durchgeführt.

Was müssen Online-Händler tun?

Bis einschließlich 08.01.2018 gelten die bekannten Nutzungsbedingungen sowie Käufer- und Verkäuferschutzrichtlinien. Online-Händler brauchen nichts zu tun, um die Änderungen zu akzeptieren, da sie automatisch zum genannten Datum wirksam werden.

Sofern Nutzer PayPal zu den geänderten Bedingungen nicht weiter nutzen möchten, müssen sie ihr PayPal-Konto vor dem 09. Januar 2018 schließen.

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