Wir wurden gefragt: Dürfen asiatische Händler einen deutschen Standort angeben?

Veröffentlicht: 18.12.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 09.04.2021

In den kommenden fünf Jahren soll er so groß werden wie die Märkte in den USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Japan zusammen. Der chinesische Markt boomt und man kann vor ihm nicht die Augen verschließen. Besonders auf europäischen Plattformen wie Ebay und Amazon wimmelt es vor asiatischen Händlern. Doch Kunden fühlen sich durch die Angebote getäuscht.

Versand aus China
© doomu / Shutterstock.com

Artikelstandort: Deutschland

Online-Handel heißt auch Preiskampf. Nirgendwo sonst ist es so einfach, Preise zu vergleichen und das günstigste – wenn auch nicht beste – Angebot herauszufiltern. Wer das auf den üblichen Plattformen tut, muss sich jedoch in etlichen Produktkategorien zunächst durch eine große Masse an chinesischen Angeboten klicken, die sich mit Dumpingpreisen gegenseitig unterbieten.

Soweit kein Problem. Doch einige Kunden wollen ihre Waren entweder in Deutschland oder zumindest in Europa kaufen. Sei es aus mangelndem Vertrauen oder schlicht und ergreifend wegen der unangenehm langen Lieferzeit. Lange Zeit genügte es, in der Navigationsleiste ein Häkchen bei „Artikelstandort: Deutschland“ zu setzen.

Screenshot Ebay

Doch auch die Konkurrenz aus Fernost schläft nicht und hat nachgebessert. Viele Händler aus Asien geben für ihre Artikel nun ebenfalls den Artikelstandort Deutschland aus, um so auch lokal suchende Kunden abzufangen. Tatsächlich ist der vermeintliche Artikelstandort jedoch das einzig Deutsche. Wenn überhaupt vorhanden, ist die Widerrufsbelehrung oft in asiatischen Zeichen verfasst und auch eine Rücksendeadresse für etwaige Gewährleistungs- oder Widerrufsfälle bleibt in Hongkong, Peking & Co.

Wer nicht genau auf den Liefertermin schaut, wird den Irrtum jedoch nicht – oder erst nach Bestellung und Zahlung – entdecken. Wir wurden kürzlich auf Facebook gefragt, ob so ein Verhalten wettbewerbswidrig ist.

Irreführung durch nicht vorhandenen Standort

Das eigene Rechtsempfinden lässt es sicher schon vermuten, dass hinter dem fälschlicherweise hierzulande angegebenen Artikelstandort eine Täuschung stecken wird. Gibt ein Unternehmer einen bestimmten Firmenstandort an, dann ist selbstredend dort auch ein Firmenstandort zu unterhalten. Alleine die deutsche Briefkastenfirma – mag sie überhaupt vorhanden sein – rechtfertigt noch nicht die Bezeichnung „Standort“.

Der Kaufwillige sucht bewusst nach Angeboten mit einem deutschen Standort, erhofft sich also gute Qualität, eine schnelle und seriöse Lieferung und eine unkomplizierte Kontaktaufnahme im Gewährleistungs- oder Streitfall. Deshalb suggeriert die Angabe eines deutschen Standortes regelmäßig auch eine Niederlassung mit eigenem Büro und Personal mit einem Ansprechpartner, über den er mit dem Unternehmen in Kontakt treten kann, um dort seine Belange anbringen zu können (vgl. Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 07.07.2015, Az.: 13 W 35/15). Dass sich auch die Mitbewerber aus Asien mit dem vermeintlichen deutschen Standort wettbewerbswidrig verhalten, lässt sich daher sehr gut schlussfolgern.

Aber: Da Abmahnungen über die Ländergrenzen hinweg, insbesondere über Kontinente hinweg immer noch ins Leere gehen, rechtlich also nicht verfolgt werden können, ist die Mithilfe von Politik und Plattformen gefragt.

 

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#22 peter 2018-08-09 20:21
Es ist mir jetzt bei eBay zweimal hintereinander passiert, Artikelstandort Deutschland - Versand aus aus China unverschämmt frech diese Schlitze habe mich bei der Polizei beschwert leider keine Arglistige Täuschung lt. unseren Gesetzteshütter n müsste ich eine Zivilklage beim Rechtsanwalt beantragen, lachhaft bei einen Streitwert unter 10 €!
eBay ist das auch egal die Interessieren sich nur für Umsatz, hier ist unser geliebter Gesetzgeber gefragt aber........... .
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#21 Händlerbund 2018-01-03 17:15
Hallo Winkel,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Auch wir wünschen Ihnen ein frohes und gesundes Jahr 2018.

Zu Ihrer Anfrage:
Wie bereits seit Jahren gehörten auch in 2017 zahlreiche Treffen mit Vertretern des chinesischen E-Commerce zu unseren Aufgaben. Zum Beispiel das Café International im Februar, die Unterzeichnung eines Abkommens mit dem China International Commerce Center im Mai und der rechtliche Workshop für eine Delegation chinesischer Politiker im August. Die Maßnahmen dienen der Stärkung des Rechtsverständn isses chinesischer Händler in der EU. Wir setzen dabei auf Aufklärung, Kooperation und gesetzliche Anpassungen in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Dachverband Ecommerce Europe. Der wichtigste Fortschritt war die Abstimmung zum Mehrwertsteuerp aket der EU-Kommission Anfang Dezember.

In 2018 werden wir darauf hinarbeiten, dass die Marktplatzhaftu ng für Nicht-EU-Händle r durchgesetzt wird. Wenn Sie sich weiter über unsere politischen Arbeit informieren wollen, können Sie dies hier: haendlerbund.de/.../...

Zudem hat der Händlerbund 2017 einen Wegweiser für die Politik zum Handel 4.0 veröffentlicht, der an alle politisch relevanten Vertreter gesendet wurde. Auch das Thema „China Händler“ wird darin aufgegriffen. Den politischen Wegweiser können Sie hier kostenlos herunterladen: haendlerbund.de/.../...

Wenn Sie stets auf dem Laufenden in Sachen Interessenvertr etung durch den Händlerbund bleiben möchten, können Sie sich für „Polit Radar“-Newslett er anmelden: haendlerbund.de/.../newsletter

Mit besten Grüßen
das Händlerbund Team
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#20 Winkel 2018-01-02 14:17
Sehr geehrte Damen und Herren des Händlerbunds,

wie sehen Ihre konkreten Pläne in 2018 aus, Ihre Mitglieder dsbzgl. bei den großen Plattformen wie Ebay und Amazon zu vertreten?

Was haben Sie dsbzgl. schon unternommen?

Gibt es bereits Schriftverkehr mit politischen Vertretern und was gedenken Sie hier in 2018 zu tun?

Für eine kurzfristige Antwort bedanke ich mich und wünsche allen ein FROHES Neues Jahr 2018
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#19 Dirk Reichel 2018-01-02 10:24
Das ist wieder so ein üblicher Blabla-Artikel vom "Händlerbund". Da wird nach der Politik und den Betreibern der Ramschplattform en gerufen. Wenn sich eine Firma "Händlerbund" nennt, sollte der Name auch etwas mit der Geschäftstätigk eit zu tun haben. Es wird also mal Zeit, sich als Händlerbund an diese Ramschplattform en zu wenden und nicht einfach nur bisserl Blabla hier zu veranstalten.
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#18 gerd 2017-12-23 20:44
diese geschäftsprakti ken werden durch typisches kaufverhalten gefördert. geiz ist geil, immer billig , billig!!wenn man schon clever billigst einkaufen möchte, sollte man zumindest auch so clever sein und prüfen mit wem man da geschäfte macht. es gibt genügend hinweise und indizien, wie in den beiträgen hier ja auch geschildert , die sehr wohl erkennen lassen, mit wem man es hier zu tun hat. schuld sind für eigenes unvermögen natürlich immer andere. sehr wohl tragen plattformbetrei ber und unsere politik verantwortung dafür, aber an der bornierten gleichgültigkei t dieser kreise, hier etwas zu unternehmen, sollte eigentlich jeder die notwendigkeit eigenverantwort lichen handels im umgang mit gaunern erkennen. politiker, behörden unser beamtenstaat hat offenkundig kein interesse, gegen solche gaunereien vorzugehen. es ist einfacher, bequemer und stressfreier dem deutschen michel nach allen regeln der kunst in deutschland und europaweit das fell über die ohren zu ziehen . mit dem wissen um die " unlust", oder besser dem bürokratischen unvermögen der verantwortliche n in unserem land, ist es amazon und co logischer weise völlig egal, was sich da so alles auf ihren plattformen tummelt. so sieht es in unserem land aus. armes deutschland
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#17 Alles mit Verlaub 2017-12-22 00:23
Nehmt es mir nicht übel, aber:

Ebenso verstehe ich diesen ganzen verfassten, nutzlosen Beitrag hier nicht wirklich. Leute, DAS ist doch nur wieder eine voll lächerliche Show, um sich mal wieder für div. Bereicherungen in den Mittelpunkt zu stellen. weil man klar und deutlich nur den Nerv voll getroffen hat - sonst NICHTS. Da frage ich mich voll genervt: Was soll der unqualifizierte nichts nützende Unsinn hier? Okay, es ist Euer Image und so langsam kann man den Händlerbund nicht mehr wirklich ernst nehmen, denn wenn es mal drauf an kommt, wird (mehrfach erlebt) via katastrophaler Ausreden der Schwanz eingezogen, auf andere verwiesen, oder Kosten angesprochen die dann sofort intern beim Geschädigten alles zum scheitern verurteilt.

Wir haben es uns abgewöhnt wirklich bedrückende Anfragen zu stellen, weil das wird hier alles nur zum Mega-Flop und das erzeugt garantiert gar keine Freudentänze, denn so fühlen wir uns langsam aber sicher vom Händlerbund total verlassen, wenden uns immer mehr ab.

Man traut sich in der Branche eh nur noch an die Kleinen heran, wo noch bissel was sehr simpel zu holen ist, für die großen Vorfälle sind viele Juristen viel zu feige, weil das dann meistens eine Nummer zu groß & zu riskannt wird. Solchen ... soll man noch weiter sein Vertrauen schenken? Niemals mehr!

Fazit: Adios ..., weil die wollen hier auch nur immer euer Bestes (Eure Kohle, sehr viele Kohle).
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#16 Alles mit Verlaub 2017-12-22 00:21
Wir haben merhfach gegen diese _Standortbetrüg er_ bei eBay energisch protestiert. = Das juckt die überhaupt nicht und ist ein heftiger Skandal!

Als Käufer bekommst Du die Ware so maßlos verlogen viel später, dass zahlreiche Kundenaufträge platzen, wenn man das Gelumpe für seine Kunden (ohne Internet, oder ohne eBay-Account, ...) bestellt. Die Sache ist unzumutbar und in vieler Hinsicht echt mega Sabotage.

Diese miesen Saboteure gehören strafrechtlich vervolgt und unter Höchststrafe verurteilt, denn die ruinieren uns ungestraft via Narrenfreiheit massenweise das Geschäft. Für die Typen ist die Gewährleistung ein Dauerwitz, ebenso Rechnungen und Lieferscheine im Versandpaket. Garantie kennen viele bewust nicht. Das soll brauchbare Marktwirtschaft & Aufschwung in der BRD sein? Pfui ... !

Trump ist der Hit? Die EU-Politik, die nichts dagegen unternimmt ... gehört für alle Zeiten nie wieder gewählt, da wir sonst recht hilflos zuschauen müssen wie sich eBay, Juristen und Politiker wohl eher belustigend vor Schadenfreude bis unter die Hoden/Muschis krümmen! Eh, wo leben wir? Wir machen uns zum Gespött in diesem Universum!
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#15 Peter Kemper 2017-12-21 09:05
Also:
1. Der Chinesische Händler muss nur keine DEUTSCHE Mehrwertsteuer abführen, wenn die Ware einen gewissen Wert nicht überschreitet (22 Euro, wie IHR alle wissen müsstet). Er muss bei sich in China aber auch Steuern zahlen
UND
Was habt Ihr dagegen? Der Kunde bezahlt keine 19% Jux-und-Dollere i-Steuer. Fragt Euch mal lieber über Sinn und Unsinn der deutschen Horror-Mehrwert steuer. Da gehört das Brecheisen angesetzt. Die ist nämlich meiner Meinung nach illegal, dumm und kontraproduktiv , eine reine Steuer ohne Gewinn??? Was soll denn sowas. Und eingeführt im ersten Weltkrieg, weil der deutsche Staat kein Geld mehr hatte für seinen dummen und menschverachten den Krieg.
2. Ich als Kunde kaufe gerne das Produkt für 1/10 bis 1/100 des Preises, den ich für das gleiche Produkt beim deutschen Händler kaufe und bin gewiss, dass ich unsere ganze Sch...-Bürokrat ie und unser Sch...-Steuersy stem damit nicht unterstütze.
3.Gerade wir kleinen Händler, die hier schreiben, sollten das verstehen.
4. Alleine die, die das GROSSE Geld besitzen und horten sollten besteuert werden. Und zwar Ihr Vermögen.
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#14 Jothade 2017-12-21 00:10
Tjaaa, das sind die Kehrseiten des Wegfalls vom "Eisernen Vorhang" und der Globalisierung!
Eigentlich müsste man zu sich im Spiegel sagen: "selbst schuld!"
Der Kapitalismus macht sich eben überall breit ;)

Allerdings war ich vom Artikel ebenfalls etwas enttäuscht, hatte mir mehr davon versprochen!
Ddass die Politik jetzt alles richten soll, ist eine recht einseitige Forderung, denn - außer dass hier nebensächlich 'Plattform' genannt wird - ist hier nicht aufgeführt worden, wie der Interessenverba nd der Online-Händler für seine Mitglieder tätig werden kann! Warum werden gegenüber Amazon und Ebay keine Forderungen gestellt, dass ein Händler - wenn er hier in D sitzt - z.B seine Gewerbeanzeige UND seine deutsche/europä ische USt-Id-Nr. einzureichen/an zugeben hat?! Es wäre bei dem sonst so rigidem "Eingreifen" der Plattformen ein Leichtes, diese Forderungen in den AGBs einzubauen und durchzusetzen! Die Plattformen HABEN ja die Händlerdaten - schließlich kassieren sie ja auch die Gebühren! Und an dieser Stelle wäre noch etwas möglich: gewerblicher Handel und keine EU-USt-Nr, dann AUTOMATISCH den USt.-Betrag vom Verkaufserlös abziehen und an die staatlichen Finanzbehörden überweisen!
Privates Vertragsrecht hat einen entscheidenden Vorteil gegenüber Gesetzen: die Zeit, bis sie wirken. Gesetze dauern viel, viel länger...
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#13 Markus 2017-12-20 21:08
Ein Existenzielles Problemfür sehr viele Deutsche Händler.
Müsste jeden Monat in der Bericht Erstattung zu finden sein.
Aber das Thema bekommt maximal so ein bla bla Artikel wie hier und dann ist es auch schon wieder vergessen.
Traurig.
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