Wir wurden gefragt: Können Bitcoins als Zahlungsmittel verwendet werden?

Veröffentlicht: 03.01.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 09.04.2021

Der Bitcoin-Markt wächst und die Wechselkurse steigen. Immer mehr Menschen nutzen die digitale Währung. Und auch im Online-Handel stellt sich daher die Frage, ob Bitcoins als Zahlungsmittel verwendet werden können.

© GeniusKp/shutterstock.com

Was sind Bitcoins?

Dabei handelt es sich um eine digitale Währung, die elektronisch geschaffen und auch verwahrt wird. Sie werden daher nicht physisch gedruckt, sondern von Menschen rund um den Globus errechnet. Sie unterliegen, wie andere digitale Währungen, keiner zentralen oder staatlichen Kontrolle, erfüllen aber quasi die gleiche Funktion wie konventionelle Währungen. Aufbewahren kann man sie in einem Konto auf dem PC, dem sogenannten Wallet. Diese Konto könnte daher sogar auf einer Festplatte deponiert werden.

Mögliches Zahlungsmittel

Da es sich auch um eine Währung handelt stellt sich schnell die Frage, ob man damit auch Einkäufe bezahlen kann. Dies wäre möglich, da es sich hierbei nur um ein Tauschmittel für Waren handelt. Obwohl eine Studie aus dem Jahr 2017 ergab, dass 56 Prozent der Händler Bitcoins für ihren Shop uninteressant fanden, steigt inzwischen das Interesse, Bitcoins als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Wie jede Währung haben auch Bitcoins einen Umtauschkurs, mit dem man im Gegenzug Waren zum festgelegten Preis erwerben kann. Der Marktplatz OpenBazaar versucht schon, dies umsetzen und akzeptiert als einzige Zahlart Bitcoins. Online-Händler, die als Zahlart Bitcoins anbieten wollen, müssen sich aber entscheiden, ob sie den Gegenwert eines Eurobetrages als Bitcoins auf das Konto wollen oder die Ware zu einem Bitcoinpreis anbieten. Für Ersteres gibt es inzwischen Dienstleister, die Zahlungsabwicklung und Umtausch übernehmen.

Kursschwankungen müssen beachtet werden

Ein großes Problem bei Bitcoins als Zahlungsmittel dürften die enormen Kursschwankungen darstellen. Ist ein Bitcoin an einem Tag fast 14.000 Euro wert, kann er am anderen um mehrere tausende Euro sinken oder steigen. Dies könnte für Händler bei einem Widerruf auch schnell ein teures Minusgeschäft werden, wenn ein Kunde den Wert zum Widerrufstag zurückverlangt. Daher sollte der Warenwert nicht einfach nur Bitcoins gekoppelt sein, sondern die Bitcoin-Zahlung stets an einen Gegenwert in Euro gekoppelt sein. Muss der Kunde in einem Onlineshop „Bitcoins im Wert von 100 Euro“ zahlen, erhält er bei Widerruf die entsprechende Menge Bitcoins – unabhängig von etwaigen Kursschwankungen.

Steuerrechliche Problemfälle

Da durch den Verkauf auch Umsätze erwirtschaftet werden, müssten diese auch versteuert werden. Die Versteuerung der Bitcoins entspricht grundsätzlich dem Umgang mit einer Fremdwährung. Wird daher eine Ware im Wert von 100 Euro gegen Bitcoins mit demselben Wert verkauft, sind wie gehabt 19 Euro Umsatzsteuer (19 Prozent Steuersatz) zu zahlen. Sind die Bitcoins aufgrund von Kursschwankungen im Zeitpunkt der Zahlung tatsächlich nur beispielsweise 59 Euro wert, verringert sich auch die Steuerbetrag. Hier zeigt sich noch einmal wie entscheidend es ist, ob der Handelsgegenstand für „einen Bitcoin“ oder „Bitcoins im Wert von 100 Euro“ den Besitzer wechselt. Ob Finanzämter dies richtig einordnen, bleibt an dieser Stelle aber spannend.

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