Noch knapp 100 Tage trennen uns von der Datenschutzgrundverordnung. Am 25. Mai 2018 wird diese auf europäischer Ebene die Datenerhebung neu regeln und einheitliche Vorschriften dazu aufstellen. Die EU-Kommission sieht darin einen großen Nutzen und hat eigens dafür einen Online-Leitfaden herausgebracht, der Antworten auf Fragen liefern soll. Ob dies dadurch wirklich gelingt, bleibt abzuwarten.
Online-Tool soll Anwendung unterstützen
Die Ziele der EU-Kommission sind klar: Die DSGVO soll allen näher gebracht werden. Denn nur so können die Ziele, die Vereinfachung und Stärkung des Schutz, erreicht werden. Gerade in Zeiten, in denen sich viele Firmen durch die Politik im Stich gelassen fühlen, ist dies ein wichtiger Schritt. Daneben soll nach Angaben der EU auch ein Betrag von geschätzt 2,3 Milliarden Euro durch ein einheitliches Recht als wirtschaftlicher Vorteil erreicht werden. Um diesen Zielen näher zu kommen, hat die EU-Kommission ein Online-Tool und eine Infografik entwickelt.
Manchmal ungenau
Die Übersichten sind leider jedoch teilweis nicht genau genug. So wird in der Infografik die Zustimmung bei Erhebung von Daten von Kindern thematisiert, doch wird nicht aufgeklärt, welche Altersgrenze vorliegen muss. Der Leser weiß daher nur, dass es eine Grenze gibt, doch nicht welche. Vielmehr dürfen die Mitgliedsstaaten grundsätzlich diese Grenze selbst festlegen, solange sie nicht unter dem 13. Lebensjahr liegt. Und auch bei der Folgenabschätzung wird nicht alles dargestellt. So muss diese im Fall, dass ein hohes Risiko für Betroffene vorliegt, behördlich überprüft werden. Diese Information taucht an dieser Stelle jedoch leider nicht auf.
Manchmal im neuen Bundesdatenschutzgesetz anders
Das Tool ist aber für deutsche Unternehmen in manchen Bereichen nicht auf Deutschland bezogen erklärt. So wird die Thematik des Datenschutzbeauftragten für viele deutsche Unternehmen wichtig werden. Doch trotz der DSGVO gilt an manchen Stellen das Bundesdatenschutzgesetz-neu (BDSG-neu). Dort wird bestimmt, dass Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten brauchen, wenn in der Regel zehn Personen und mehr mit der Datenverarbeitung betraut sind (§ 38 BDSG-neu). Kleine Online-Händler dürften dahingehend weiterhin davon befreit sein. Aus dem Leitfaden alleine wird dies nicht ersichtlich und verwirrt mehr als es erklärt.
Als Überblick ausreichend
Die bereitgestellten Informationen klären leider nach wie vor nicht die Fragen, die alle bewegen. Auch werden Antworten oft nicht ausführlich beantwortet, um sich der Voraussetzungen in bestimmten Bereichen klar zu sein. Doch kann sie eine begleitende Informationsquelle sein.
Wer sich aber notwendiges Wissen zur DSGVO aneignen möchte, dem kann nur unsere DSGVO- Themenreihe ans Herz gelegt werden.
Die Themenreihe zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Teil 1: Newsletterversand
Teil 2: Informationspflichten
Teil 3: Auskunftspflichten
Teil 4: Betroffenenrechte
Teil 5: Umgang mit Datenpannen
Teil 6: Neuerungen beim Umgang mit Kundendaten
Teil 7: Übermittlung von Daten ins Ausland
Teil 8: Auftragsdatenverarbeitung
Teil 9: Der Einsatz von Cookies
Teil 10: Social Plugins
Teil 11: Der Datenschutzbeauftragte
Teil 12: Verfahrensverzeichnis, Vorabkontrolle und Folgenabschätzung
Teil 13: Aufsichtsbehörden
Teil 14: Befugnisse und Sanktionsmaßnahmen
Teil 15: Praxisteil - Maßnahmen zur Vorbereitung (Checkliste)
Teil 16: Glossar
Der DSGVO-Countdown: Wie plane ich die nächsten 157 Tage? (Teil 1)
Der DSGVO-Countdown: Wie plane ich die nächsten 135 Tage? (Teil 2)
Der Händlerbund hat Online-Händler zur DSGVO befragt. Die Infografik zeigt, wie Händler sich auf die DSGVO vorbereitet fühlen und was sich bisher bei der Umsetzung getan hat.
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