Die EU will große Internet-Konzerne wie Facebook und Google in Steuerfragen künftig stärker in den einzelnen EU-Ländern zur Kasse bitten. Bisher zahlen diese Unternehmen nur Steuern in den Ländern, wo sie auch ihren Firmensitz haben. Daher soll die Steuerlast dahin verlagert werden, wo ein Unternehmen „digital präsent“ ist.
Standort mit günstigem Steuersatz
Das Problem in der Praxis ist für die EU klar. Viele große Firmen haben ihren Sitz an einem Standort, der in dem die Steuer besonders niedrig ist. Facebook hat sein internationales Hauptquartier beispielsweise in Irland und Amazon in Luxemburg. Dort zahlen die Firmen weniger Steuern, als sie es in anderen Ländern tun müssten. Um diese vermeintlichen Steuerschlupflöcher für weltweit tätige Konzerne zu schließen, soll die Besteuerung über die Menge der Nutzer ermittelt werden und für diese Konzerne eine „digitale Betriebsstätte“ geschaffen werden. Geht es nach der EU soll dies für Firmen gelten, die weltweit mehr als 750 Millionen Euro im Jahr einnehmen und deren digitale Dienste in der EU mindestens 10 Millionen Euro einbringen.
Steuerpflicht ergibt sich aus digitaler Präsenz
Nach Ansicht der EU werde der Wert jedes Nutzers bisher nicht ausreichend berücksichtigt, obwohl die Einnahmen der Unternehmen stark von der Aktivität der Nutzer abhingen und der Wert der personenbezogenen Daten immer weiter zugenommen habe. Daher die Idee, anhand von Referenzwerten wie der Anzahl der Nutzer oder der Menge der gesammelten Daten zu ermitteln, ob ein Unternehmen in einem Mitgliedstaat „digital präsent“ und damit im jeweiligen Land steuerpflichtig ist. Die Höhe der Steuerpflicht würde sich anschließend daraus ergeben, dass zunächst Gewinne und Verluste der Niederlassungen in allen EU-Ländern addiert werden. Anschließend werden die sich daraus ergebenden Steuerabgaben unter Berücksichtigung der Gewinne dann zwischen den Mitgliedstaaten nach Präsenz aufgeteilt.
Um diese schwierige Verteilung wirklich umsetzen zu können, soll eine anderen Vereinfachung, die Form eines „One-Stop-Shop“, genutzt werden. Durch dieses Verfahren können Händler Umsätze, die in der EU gemacht wurden, dennoch im eigenen Heimatland steuerlich abwickeln. Ein Händler muss sich demnach nach Überschreiten von Lieferschwellen nicht in jedem einzelnen Land steuerlich anmelden. Die Verteilung der Steuer würden dann die Länder übernehmen. Dieses System könnte auch für den Plan der EU genutzt werden, damit alle entsprechenden Länder ihren steuerlichen Anteil bekommen.
Gemischte Reaktionen auf das Vorhaben
Wie heise.de berichtet, sind die Reaktionen auf die geplanten Änderungen der digitalen Präsenz gemischt. Einige Abgeordnete, wie der parlamentarische Berichterstatter Alain Lamassoure, sehen dies als Gelegenheit für einen Sprung nach vorne im Bereich der Unternehmensbesteuerung, andere hingegen sehen die Gefahr der Gewinnverschiebung ins EU-Ausland. Aber auch für jeden anderen dürfte dieser Plan auf den ersten Blick entweder als lang erwartete Änderung der Steuerverteilung oder als irre Idee der EU wirken. Es bleibt daher abzuwarten, wie der genaue Plan zur stärkeren Einbindung der Internetkonzerne aussehen wird. Die EU-Kommission will in den nächsten Wochen die konkreten Vorhaben vorstellen.
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