Kolumne: Neues Widerrufsrecht soll kommen – War aber auch längst überfällig

Veröffentlicht: 25.04.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 13.07.2022

Seit dem Jahr 2014 gilt das neue Widerrufsrecht für Online-Händler. Den meisten Händlern dürfte dies einige schlaflose Nächte beschert haben. Zu groß waren die Veränderungen, die Händler umsetzen mussten. Und die Praxis erwies sich als stark benachteiligend für Händler, da der Verbraucherschutz weitaus stärker gefördert wurde als ein gerechtes Miteinander im Online-Handel. Dies könnte nun aber endlich anders werden. Die EU will nun tatsächlich die Belastungen reduzieren. Ein notwendiger und längst fälliger Schritt.

Verbraucherschutz? Bisher eher totaler Glücksfall

Dass es Zeit ist für eine Änderung ist, war jedem gebeutelten Händler mehr als klar. Bisher waren die bestehenden Vorschriften zum Widerrufsfall, die eigentlich Verbraucher schützen sollen, in vielen Teilen einfach bloße Freifahrtsscheine und haben manchen Kunden quasi zum Missbrauch angestiftet. Klar, es gibt gesetzliche Ausschluss - und Erlöschungsgründe, doch diese waren eigentlich nur in der Theorie gut für Händler. Aspekte, wie eine übermäßige Nutzung oder Beschädigung der Ware, konnten Händlern bisher nicht bei einem Widerrufsfall helfen. Lediglich vereinzelte Ausnahmen, wie Gesundheits-, Hygieneartikel oder CDs konnten bei der Entfernung des Siegels tatsächlich von einem Widerruf ausgeschlossen sein.

In den anderen Fällen stand es dem Händler nur frei, seinen Schaden durch den Wertersatzausgleich geltend zu machen. Dieser Anspruch ist zwar darauf gerichtet, nicht notwendige Nutzung und die daraus entstandene Wertminderung zu entschädigen, doch der Widerruf blieb natürlich bestehen. Besonders unschön für jeden Händler war dabei natürlich, dass sie die Ware nun schwer verkaufbar bei sich im Lager hatten, den Wertverlust zu alledem im schlimmsten Fall einklagen und diesen auch beweisen müssen. Zusammengefasst war dies schon weit mehr als nur ein Schutz des Verbrauchers, vielmehr muss man schon von einem Glücksfall für die Verbraucher sprechen.

Übermäßiger Gebrauch verhindert endlich den Widerruf

Man muss natürlich auch ehrlich sagen: Jeder Verbraucher muss bestellte Ware auspacken und anschauen dürfen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Denn im Online-Handel kann er dies im Gegensatz zum stationären Handel gerade nicht. Doch auch im stationären Handel ist es nicht erlaubt, die Ware abzunutzen oder gar zu beschädigen und anschließend wieder hinzustellen.

Durch die geplanten Änderungen soll der Widerruf nun endlich ausgeschlossen werden, wenn wenn die Ware mehr als erlaubt benutzt wurde und sie nicht lediglich geprüft oder getestet wurde. Doch leider fehlt bisher eine Definition dieser Begriffe. Der Entwurf nennt bisher nur, dass ein Ausschluss stattfindet, wenn die Ware mehr benutzt wird, als es auch im stationären Handel der Fall wäre. Bisher ist das nicht zufriedenstellend, da wieder niemand so wirklich weiß, wann der Widerruf nicht mehr möglich ist. Das bietet jetzt schon viel Streitpotenzial und man hofft inständig im finalen Entwurf etwas Konkretes dazu zu finden.

Kein Geld ohne Ware: Wird aber auch Zeit

Nun soll es tatsächlich so sein, dass es grundsätzlich keine Rückerstattung gibt, ohne dass die Ware vorher beim Händler angekommen ist. So soll es dem Händler endlich möglich sein, sich ohne weitere Schritte von dem Zustand der Ware zu informieren. Vorbei wären die Zeiten, in denen blind eine Rückerstattung erfolgt, ohne zu wissen, wie es um die Ware bestellt ist. In diesem Zusammenhang würde auch die Möglichkeit abgeschafft werden, die Rückerstattung durch den Nachweis der Rücksendung schon vor Prüfung der Ware zu erzwingen. Dies ist aus gleich zwei Gründen wünschenswert. Zum einen haben Händler dann eine rechtssichere Basis und klare Regelungen zur Rückzahlung. Zum anderen wird so auch viel unnötige und nervenaufreibende Kommunikation über Rückzahlung, Sendungsstatus und Nachweis vermieden. Dies hilft am Ende beiden Seiten. 

Jede Besserung braucht (leider) ihre Zeit

Doch leider hat das alles auch (wieder einmal) seinen Haken. Händler werden mit hoher Wahrscheinlichkeit noch eine lange Zeit auf die Besserung warten müssen. Bisher liegt nur der Entwurf vor. Dieser muss am Ende zunächst als Richtlinie beschlossen werden, bevor dann auf dem deutschen Terrain der Gesetzgeber überhaupt tätig wird. Und wie lange das dauern wird, bleibt abzuwarten. Bis dahin müssen wohl oder übel die bestehenden Vorgaben beachtet werden.

Kommentare  

#10 mivos 2018-06-02 22:07
Wurde heute mehrfach Opfer vom "Betrügerschutz ". Käufer kaufen, alles in Ordnung... und dann auf einmal ein nicht nachvollziehbar Mangel.

Gerät zurück, alles in Ordnung.
PayPal entscheidet aber zu Gunsten des Käufers.
Kaufpreis weg
Hinsendekosten weg
Rücksendekosten weg

Hier muss der Gesetzgeber den Händler schützen! Der Käufer hätte beweisen müssen das die Ware mangelhaft ist.
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#9 Manni 2018-05-27 12:24
Lieber Händlerbund,

Bitte sorgt dafür das der Betrügerschutz (früher msl Verbraucherschu tz) abgeschafft wird!

Händler sollten Rechte bekommen und nicht nur Pflichten. Betrüger sollten Rechte genommen werden und dafür Pflichten auferlegt werden.

Irgendeiner hat hier mal geschrieben das die Leute mündig sein wollen, dann sollen sie sich auch so behandeln lassen!
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#8 marcel 2018-05-12 10:22
Stimm euch allen voll und ganz zu!

Wir Händler bekommen immer mehr Pflichten und haben immer weniger Rechte. Ob Widerrufsrecht, Gewährleistung, DSGVO immer ist der Händler der Dumme und wird ausgeblutet.

Bewertungserpressungen, Nicht-Zahlung und Gewährleistungs betrug durch fake-mängel sind an der Tagesordnung.

Ich stell mich schon konsequent stur und lass mich nicht erpressen oder nötigen! Kann ich jedem nur Empfehlen.

Vertragsfreiheit und mündige Bürger sind eine große Verars*****
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#7 mirco 2018-05-07 14:17
@Silvia

mit ebay hast du teilweise Recht. wenn der Käufer aber "kaufen" will, dann schaff er das. im Zweifel unter falscher Identität. eBay verspricht zwar dann was zu tun, aber das ist ein leeres Versprechen.

das Problem ist, dass die Gesetze zu alt sind und nicht mehr die Realität widerspiegeln.

von einem mündigen Verbraucher kann man erwarten dass er sich über das Produkt vorab informiert.
im laden kann ich auch nichts umtauschen oder habe mehr Informationen.
auspacken 6bd testen geht in vielen Läden schön har nicht mehr. heute ist es sogar üblich, dass man fürs nicht kaufen 1€ zählt.

Ich befürworte die Änderung des widerufsrechtes , aber der unseriöse Käufer wird eine alternative finden und die heißt Gewährleistung.
Wenn die wäre mangelfrei geliefert wurde, dann verursachter Käufer den Mangel einfach. beweisen muss der Verkäufer.
warum wird die Beweislast nicht gleich aufgeteilt? Wer was behauptet muss es beweisen. wenn der Käufer recht hat steht er auch nicht schlechter als heute. wenn der Käufer aber betrogen will, dann hat er Pech.

betrug im Onlinehandel ist heute schon für viele selbstverständl ich!
der Käufer hat gelernt Wer reklamiert bekommt die ware umsonst oder ein goodie!
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#6 Steffi 2018-05-07 13:58
Hallo händlerbund,

es schön, dass Ihr "berichtet", aber das ist wie ein zahnloser tiger. ich erwarte einfach mehr von euch, dass Ihr mal auf den Tisch haut und sagt "So Leute bis hierhin und nicht weiter" oder "jetzt ist mal Schluss mir dem quatsch".

Die Verbraucherzent rale ist ständig in den Nachrichten auf jeden Kanal. Deutschlands größte Händlervereinig ung ist in der Presse unsichtbar.
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#5 Händlerbund 2018-05-07 08:18
Hallo Steffi,

der Händlerbund veröffentlicht regelmäßig auf der eigenen Website ein Update zu den Unternehmungen in der Politik: haendlerbund.de/.../...

Wenn Sie zudem auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie den Newsletter "Polit-Radar" abonnieren: haendlerbund.de/.../newsletter

Beste Grüße
das Händlerbund-Tea m.
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#4 Silvia 2018-05-06 10:30
Unseriöse Käufer kann man bei ebay zumindest für weitere Käufe sperren, und das ist schon einmal ein gutes Instrument für Verkäufer. Was die gesetzlichen Regelungen anbelangt, so bleibt die ganze Gesetzgebung unfair zu Lasten jedes noch so kleinen gewerblichen Händlers. Wovor muss der Käufer mit dem Widerrufsrecht geschützt werden? Wir verkaufen doch kein Gestein von irgendwelchen Planeten, bei dem man nicht weiß, wie genau es aussieht und sich anfühlt. Alles was verkauft wird, kann im stationären Handel angeschaut und befühlt werden (das ist ja wohl das schlagendste Argument für das Widerrufsrecht, nämlich, dass der Käufer die Sachen nicht in die Hände nehmen kann, um sich ein Bild davon zu machen). Auf jeden Fall ist der ehrliche gewerbliche Händler der Dumme und wird vom Gesetzgeber zudem nach meiner Auffassung irgendwie kriminalisiert, denn sonst müßte der Käufer ja nicht vor ihm mit diesem einseitig ungerechten Widerrufsrecht geschützt werden. Widerrufsrecht, Gewährleistung auch auf Gebrauchtware (da kann man sich als Verkäufer nicht mehr an einen Hersteller wenden, wenn das Teil schon eine Antiquität ist), Zwangsanschluss Duales System etc. etc. Die Politik kennt hier kein Pardon mit dem Gewerbetreibend en. Von der Mindestbeitrags bemessungsgrenz e für die gesetzliche Krankenkasse bei freiwillig versicherten Selbständigen und der lächerlichen Höhe des Steuerfreibetra ges, die rechnerisch mit Sicherheit unter der Summe liegt, die ein Hartz-IV-Empfän ger summa summarum bekommt, mal ganz zu schweigen.
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#3 Steffi 2018-05-06 09:35
Hallo Markus genauso sehe ich das auch!

Betrüger werden geschützt, Händler verdächtig.

Ich Würde gerne wissen, was der händlerbund dazu sagt und was er tun wird damit das Kaufrecht nicht weiter betrügerfreundl icher wird?
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#2 Markus 2018-05-01 08:17
Sehe ich so wie Jacob.
General muss der Händler endlich vor unseriösen Käufern geschützt werden.
Widerrufsrecht, Gewährleistung und Bewertungen haben schon lange nicht mehr den Zweck "Verbrauchersch utz" sondern dienen nur noch um fingierte Ansprüche des Käufers nach "mehr Ware", "Geld + Ware" oder "Leihnutzung" durchzusetzen.

Gestern ist es bei mir wieder passiert, dass ein Käufer Neuware (neues Modell) gekauft hat und mir alte Ware (altes Modell) zurückgeschickt hat. Nicht mal die Seriennummer auf dem zurückgeschickt en Teil gehört zu mir.
Aber als Verkäufer muss ich 6 Monate lang nachweisen, dass ich nichts falsches geschickt habe.

Ich finde es langsam zum kotzen, dass Betrüger immer besser geschützt werden und Verkäufer unter Generalverdacht gestellt werden.

Deshalb ist eine Stärkung der Verkäuferrechte im Widerrufsrecht wichtig, aber nur ein erster Schritt. Auch bei der Gewährleistung und bei Bewertungen muss der Verkäufer besser vor Missbrauch geschützt werden.
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#1 Jacob 2018-04-29 10:53
Hallo,

Ich finde die Neuerungen gut und wichtig , aber man muss auch die Realität betrachten!

Wenn der Käufer kein Widerrufsrecht hat, dann wird er einfach einen Mangel fingieren. Durch die Beweislastumkeh r ist jeder Händler wieder der Doofe.

Wer auf EBay und Co verkauft, weiß das Mängel fingieren heute schon der Hauptsport vieler Käufer ist um Rabatte oder mehr Wäre zu erhaschen.
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