Musterklage für Verbraucher: Ein Einfallstor für den Rechtsmissbrauch?

Veröffentlicht: 13.06.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 13.06.2018

Ab dem 01. November 2018 könnte es für Verbraucher die Möglichkeiten einer Musterklage geben. Doch bevor diese überhaupt in Kraft tritt, wird es als mögliches Einfallstor für Rechtsmissbrauch kritisiert. Ist da etwas dran?

©Peshkova/shutterstock.com

Die “Eine-für-alle-Klage”: Rückblick

Durch einen neuen Gesetzesentwurf soll die Musterfeststellungsklage für Verbraucher noch vor Ablauf des Jahres am 01. November 2018 in Kraft treten. Durch sie können sich Verbraucher den eigenen aufwendigen Prozess ersparen und sich über einen anerkannten und besonders qualifizierten Verband gesammelt vertreten lassen. Lediglich eine Eintragung in ein Klageregister wird notwendig sein. In den Fällen, in denen sich mindestens 50 Teilnehmer binnen zwei Monaten finden, kann prozessiert werden.

Zudem führt das Musterklageverfahren auch nicht automatisch zum Ende. Leistet das verklagte Unternehmen nicht freiwillig nach Abschluss des Verfahrens (z. B. Erstattung zu Unrecht bezahlter Beträge oder Schadensersatz), müssen die betroffenen Verbraucher auf Grundlage des Muster-Urteils anschließend selbst ihre individuellen Ansprüche durchsetzen.

DIHK sieht Missbrauchsgefahr

Dass Verbände klagen dürfen, gefällt dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) nicht. Er warnt davor, dass durch die Musterfestellungsklage ein Einfallstor für Rechtsmissbrauch entstehen könnte. Die neue Möglichkeit biete "unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes ein Einfallstor für Rechtsmissbrauch – bis hin zu möglicher Erpressung von Unternehmen durch private Organisationen mit handfesten Eigeninteressen", sagte DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke dem Handelsblatt.

Missbrauch – wirklich?

Der Bundestag befasst sich wahrscheinlich Ende dieser Woche mit dem Gesetzesentwurf. Ob dabei aber die Voraussetzungen der Klagebefugnis enorm hoch gesetzt werden, erscheint auch nach den ernsten Worten der DIHK abwegig, denn jetzt schon ist die Klagebefugnis der Verbände beschränkt. Verbände, die Klagen wollen, müssen jetzt schon mindestens 350 Mitglieder haben oder zehn Mitgliedsverbände vorweisen und seit vier Jahren bestehen. Durch die Klagen lässt sich im Gegensatz zu den USA auch nicht das große Geld für die Verbände verdienen. Vielmehr haben sich viele Verbraucherrechte als wertlos herausgestellt, da sie nur auf dem Papier tatsächlich Ersatz des entstandenen Schadens versprachen. Nun wird endlich eine Grundlage geschaffen, verbindliche Grundsatzfragen zum Schaden und zur Verursachung zu klären. Dass dies in der Industrie nicht gern gesehen wird, war nicht anders zu erwarten.

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