Vorsicht: Falsche Meldung durch angebliche DSGVO-Beschwerdestelle

Veröffentlicht: 13.06.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022

Die DSGVO hat Händler schon genug Nerven, Zeit und Arbeit gekostet. Doch nicht genug, nun wird durch eine Nachricht einer angeblichen Beschwerdestelle versucht, diese Anspannung auszunutzen. Händler sollten folgende Informationen dazu wissen.

© frank_peters/shutterstock.com

DSGVO Beschwerdestelle und Mediation

Zugegeben: Es hat tatsächlich mehrere Wochen gedauert, bis jemand die Hysterie wegen der befürchteten Abmahnwelle” durch die Umsetzung der DSGVO ausgenutzt hat. Aber nun ist es soweit: Eine angebliche DSGVO Beschwerdestelle & Mediation“ verschickt E-Mails mit einem vermeintlichen DSGVO-Verstoß. Der Text ist dabei meist der Gleiche:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie in Kenntnis setzen, dass über die DSGVO Beschwerdestelle von einem ihrer direkten Mitbewerber eine Meldung wegen Verletzung Datenschutz nach DSGVO eingereicht wurde. Ab dem heutigen Tag haben Sie 21 Tage Zeit, um die Versäumnisse ohne Abmahnung oder Anzeige aus der Welt zu schaffen. Dazu können Sie die kostenlose Erstberatung im Rahmen der DSGVO Meditation nutzen.

Ganz gleich, ob Sie Ihre Datenschutzverstöße selbst abstellen oder sich Hilfe von Dritten holen, vermeiden Sie dadurch eine kostenpflichtige Abmahnung in Höhe von 700,- Euro und eine Anzeige beim Datenschutzbeauftragen der Stadt. Datenschutzverstöße müssen zwingend geahndet werden (Art. 83 DSGVO). Die DSGVO schreibt den Aufsichtsbehörden eindeutig vor, dass Geldbußen in jedem Einzelfall wirksam, abschreckend und verhältnismäßig sein müssen (max. Regelbußgeld 4 % des Umsatzes). Das muss nicht sein. Bitte stellen Sie umgehend die Rechtssicherheit hinsichtlich Datenschutz nach DSGVO her.

Ihre kostenlose Erstberatung im Rahmen der DSGVO Meditation

Das Mediationsgesetz ist der Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung der Meditation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Deutschland. Es ist ein Bundesgesetz, das am 26. Juli 2012 in Kraft trat. Die kostenlose Erstberatung im Rahmen der DSGVO Meditation erfolgt als Telefonat und setzt kein zeitaufwendiges Treffen voraus.

Bitte teilen Sie uns einen konkreten Ansprechpartner und eine Telefonnummer mit, unter der Sie erreichbar sind.

Mit freundlichen Grüßen

R Ht

DSGVO Beschwerdestelle & Meditation

Bundesweite Zentralstelle:

10319 Berlin | Sewanstraße 178

info@datasax.de

Was hat es mit der E-Mail auf sich?

Doch ist eine „DSGVO Beschwerdestelle“ gar nicht bekannt. Eine solche ist auch in der DSGVO nicht vorgesehen. Ebenso wenig kennt die DSGVO eine Mediation. Und dass jede Stadt einen eigenen Datenschutzbeauftragten vorhält, entspricht auch nicht der Wahrheit. Wenn ein Konkurrent meint, dass ein Verstoß gegen Datenschutzvorgaben vorliegen würde, könnte er entweder direkt abmahnen oder sich an die Aufsichtsbehörde wenden. Weitere „Beschwerdestellen“ gibt es nicht. Die E-Mail scheint eher der Versuch zu sein, Dienstleistungen zu verkaufen. Mit dem Hinweis auf Abmahngebühren und Geldbuße wird lediglich versucht, Druck zu erzeugen. Mithin wäre diese E-Mail ironischerweise selbst als unzulässige Werbung abmahnfähig. Darüber hinaus tangiert diese E-Mail sogar bereits den strafrechtlichen Bereich. Es wird hier mit zweifelhaften bis falschen Informationen versucht, die Leute dazu zu drängen, kostenpflichtige Leistungen in Anspruch zu nehmen. Eine Prüfung hinsichtlich strafrechtlicher Relevanz ist durchaus angeraten.

Wie sollten Händler damit umgehen?

Die einfachste und schnellste Möglichkeiten ist es, die E-Mail zu ignorieren und keine Reaktion darauf zu zeigen. Gegebenenfalls könnte Sie in den Spam-Ordner verschoben werden, damit dies nicht noch einmal vorkommt. Im äußersten Fall können Händler den Absender wegen unzulässiger E-Mail-Werbung abmahnen und/oder Strafanzeige bei der Polizei erstatten.

Es gibt kein Mediationsverfahren für die DSGVO

Es klingt sogar fast verlockend, sich ein Mediationsverfahren für DSGVO-Verstöße vorzustellen. Doch entspricht dies schlicht und ergreifend nicht der Wahrheit. Sollte einem Händler tatsächlich ein Verstoß zur Last gelegt werden, melden sich die zuständigen Landesdatenschutzbehörden schriftlich per Post und geben auch an, welche Verstöße konkret festgestellt wurden.

Kommentare  

#2 Thomas 2018-07-13 18:03
Das sind ja ganz offensichtlich betrügerische Abmahnungen, auf die man am besten mit löschen reagiert.

Bei echten wettbewerbsrech tlichen Abmahnungen wird es gefährlicher, auch wenn unklar ist, ob solche überhaupt von Konkurrenten ausgesprochen werden dürfen (siehe www.rosepartner.de/.../)
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#1 Heidemann 2018-06-21 23:13
was eigentlich nicht weit entfernt von solchen Emails ist - sind die dauernden Versuche - die DSGVO - Auswirkungen zu verniedlichen - alles nicht so schlimm - passiert ja nicht´s usw.
in diesen 4 Wochen konnte man schon so einige Attacken mitbekommen /oder solche wie hier ,die diese lage auch noch auf´s übelste ausnutzen.
(da sollte man vielleicht mal wieder die Strafen des Mittelalter´s auspacken ?)
und das Face und Google schon angezählt wurden - sollte erst recht keine beruhigungspill e sein - denn selbst mit Ihren riesigen Rechtsabteilung en noch für zu leicht befunden ?
und wie wir es auch schon vorher hatten werden nach und nach - die möglichkeiten ausprobiert /oder bis der richtige Richter gefunden wird (was ja in Deutschland wohl nicht allzu schwer ist) - man möchte als Abmahngroßunter nehmen ja auch nicht unbedingt der erste sein - der nun mit 50 verschiedenen Vorstößen auffällt - das muss schon etwas organisiert sein.
der eine mahnt das Komma ab - der nächste das Semikolon - Fragezeichen sowieso immer sehr gefährlich usw. usw......
Fußballtechnisch würde ich sagen - das Spiel hat noch garnicht begonnen - die sind erst noch beim aufwärmen !
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