Der hiesige Online-Handel fußt auf grundlegenden rechtlichen Regelungen – dazu gehört natürlich unter anderem das Widerrufsrecht, von dem Kunden , die online einkaufen, Gebrauch machen können. Verbraucherschützer mahnen allerdings aktuell, dass es immer wieder Händler gebe, die Käufern einen Widerruf erschweren oder gar verweigern.
Immer wieder kommt es im Rahmen des Widerrufsrechts zu Problemen: Zwar räumt der Gesetzgeber Verbrauchern bei Online-Käufen ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen ein, dennoch wenden sich immer wieder Kunden mit Beschwerden an Verbraucherschützer. Wie die Marktwächter Digitale Welt nun auf ihrer Website mitteilen, liegen ihnen solche Beschwerden aus insgesamt sechs Bundesländern vor.
Händler geben vor, Produkte seien maßgefertigt
Aus dem Frühwarnnetzwerk zu Problemen mit dem Widerrufsrecht haben die Marktwächter entsprechende Fälle ausgewertet. Demnach gebe es Online-Anbieter, die den Kunden das Recht zum Widerruf unrechtmäßig verweigern, indem sie etwa behaupten, dass es sich bei den gelieferten Produkten um maßgefertigte Ware handelt.
„So berichtete eine Verbraucherin, sie habe ein Hochzeitskleid im Internet gekauft, bei dem man zwischen den Standardgrößen 36 bis 42 wählen konnte. Als schließlich ein Kleid in minderwertiger Qualität bei der Verbraucherin ankam, wollte sie den Kauf widerrufen. Doch der Händler weigerte sich“, schreiben die Marktwächter. Auch bei Jalousien oder ähnlichen Sortimenten komme ein solches Verhalten in der Praxis vor.
Frage um maßgefertigte Produkte führt immer wieder zu Streit
Tatsächlich können jene maßgefertigten Produkte, die nach einer Kundenspezifikation hergestellt werden, vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Die Praxis zeigt jedoch auch, dass es in der Frage, was genau ein maßgefertigtes Produkt ist, zu Streitereien kommt. Laut bisheriger Rechtsprechung ist eine Ware dann nach Kundenangaben individualisiert, wenn sie im Falle der Rücknahme für den jeweiligen Anbieter wirtschaftlich wertlos ist – das heißt, die Ware kann durch ihre besonderen Eigenschaften nicht mehr anderweitig verkauft oder nur unter erhöhten Schwierigkeiten veräußert werden, zum Beispiel durch einen erheblichen Preisnachlass. Hinzu kommt, dass die Anfertigung (zum Beispiel bei einer Anpassung des Produkts) dann auch nicht einfach ohne Weiteres rückgängig gemacht werden kann.
Es kann also an dieser Stelle festgehalten werden, dass im vorliegenden Fall eine reine Größenauswahl – wie sie etwa beim Hochzeitskleid vorgenommen wurde – keine Maßanfertigung darstellt: „Es ist ärgerlich, wenn sich Online-Händler auf eine vermeintliche Maßanfertigung berufen, obwohl es sich eindeutig um Ware von der Stange handelt“, kommentiert Kirsti Dautzenberg, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt.
Auch unzureichende Informationen in der Kritik
Neben unrechtmäßigen Ausschlüssen des Widerrufsrechts rücken die Verbraucherschützer der Marktwächter-Teams auch unzulängliche Informationen in den Blick: So könnten Online-Händler, die beispielsweise digitale Inhalte wie Software oder Filme zum Streamen anbieten, das Widerrufsrecht ausschließen. – Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Kunden auf diesen Ausschluss hingewiesen werden und die Kunden dem Ausschluss ausdrücklich zustimmen.
„Verbraucher werden gerade bei digitalen Inhalten aber oft nicht ausreichend vorher aufgeklärt“, sagt Manfred Schwarzenberg, Teamleiter Marktwächter Digitale Welt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Informationen zum Widerruf fehlen bei Shops, die beispielsweise Software oder digitale Gutscheine verkaufen, oft vollständig oder die Hinweise werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt.“ Lediglich ein Hinweis auf den Widerrufsausschluss in den AGB reiche allerdings nicht aus.
Da das gesetzliche Widerrufsrecht „das zentrale Recht des Verbrauchers im Onlinehandel“ sei, dürfe es nach Meinung der Marktwächter nicht geschwächt werden. Die Umgehungsstrategien vieler Händler seien aus diesem Grund auch nicht hinzunehmen.
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Es kann ja nicht sein das elementare Vertragsbestand teile wie ein Wiederufsrecht die Kosten dafür usw frei verhandelt werden dürfen.
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jetzt haben wir 2018 und es wurde noch nichts verbessert. sich erwarte von einer Händlervereinig ung die die größte Europas ist, dass ihr mehr Biss habt. Zwischen 2016 und 2018 hat sich schon viel verändert. Der Wandel erfolgt täglich!
Händlerschutzre chte müssen schnellstens umgesetz werden! Jeder Tag den Betrüger freie fahrt haben, kostet Tausende Euros!
Warum wurden noch nicht die Politiker in Deutschland und EU angeschrieben?
Warum wurden noch keine Werbekampagnen gestartet?
Wie wär's mal mit einem Aktionstag für Händler?
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Der Verbraucher ist die heilige Kuh, dass ist der Wähler.....
Der wird doch nicht von unserer roten Regierung an den Pranger gestellt.....
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der Händlerbund hat z. B. im Rahmen der europaweiten Retouren-Studie Zahlen zum Ausmaß des Problems erhoben und diese zusammen mit Handlungsanweis ungen bei der EU-Kommission eingereicht. Bei einer Revision der Verbraucherrech terichtlinie sollen diese Punkte einfließen.
haendlerbund.de/.../...
Beste Grüße
das Händlerbund-Tea m
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"""Frühwarnnetzwerk""" ??? - Erdbebengefahr ? - werden jetzt Anzeigen bei der Polizei oder Klagen auch schon mal vorsichtshalber eingeleitet ? - ist das jetzt schon so eine Art "Minority-Repor t" ?
wo bleiben an dieser Stelle eigentlich die Käuferüberwache r - Verkäuferschütz er oder die Regress-Einheit en ?
betrifft mich zwar im Moment nicht - aber grundsätzlich sollten eigentlich alle Online-Händler den Widerruf ablehnen - bis der Stationäre Handel (bzw. diese ganzen "Schützer") beweisen konnte - das beim Kauf dort - der Kunde auch nur 20 % von den Informationen und Gesetzen die im Online-Handel anwendung finden - auch dort vermittelt bzw. vom Kunden in Anspruch genommen werden !?
ich schätze mal die Kunden werden dann bei 3,99 % landen ?
vergleiche mit früheren Jahrhunderten - spare ich mir - gehen sowieso durch keine Zensur
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Warum wird dieses Thema nicht mal ausführlich von euch (=HB) erörtert?
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