Neben der Eintragung „männlich” und „weiblich” wird es im Geburtenregister auch bald möglich sein, als dritte Option „divers” eintragen zu lassen oder die Angabe komplett zu streichen. Auf der Grundlage wurde uns die Frage gestellt, ob das dritte Geschlecht auch bei Bestellformularen berücksichtigt werden muss.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zum Thema „drittes Geschlecht” hat nicht nur Auswirkungen auf das Geburtenregister. Wie wir bereits berichteten, müssen konsequenterweise Arbeitgeber in Stellenanzeigen neben männlichen und weiblichen Personen auch Personen mit dem dritten Geschlecht ansprechen.
Massengeschäfte im AGG
Doch nicht nur das: Die Entscheidung hat auch Auswirkung auf den Online-Handel, denn: Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darf niemand aufgrund seines Geschlechts benachteiligt werden. Dies betrifft auch Benachteiligungen im zivilrechtlichen Verkehr. Besonders relevant sind dabei die sogenannten Massengeschäfte, zu denen auch der Einzelhandel gehört. In der Folge bedeutet das, dass Kunden aufgrund ihres Geschlechts nicht pauschal ausgeschlossen werden dürfen.
Problem: Pflichtangabe
Ein solcher Ausschluss liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Händler im Bestellformular eine Geschlechterabfrage durch das Feld „Anrede” vornimmt und dabei als Auswahl zum Beispiel nur „Frau” anbietet. Damit ist es für männliche Kunden nicht möglich, dass Bestellformular wahrheitsgemäß auszufüllen. Folglich werden sie ausgeschlossen.
Gleiches gilt für Personen mit dem dritten Geschlecht, denen als Auswahlmöglichkeit nur „Herr” oder „Frau” zur Verfügung gestellt wird. Aktuell sieht es also danach aus, dass die Pflichtangabe mit nur zwei Optionen gegen das AGG verstößt. Rechtssprechung gibt es aufgrund der relativ jungen Problemstellung noch nicht.
Hinweis für die Praxis
In der Praxis sollten sich Händler – auch aus Gründen der Datensparsamkeit – die Frage stellen, ob sie ihre Kunden überhaupt nach dem Geschlecht fragen wollen. Für den Abschluss eines Geschäfts ist das Geschlecht einer Person in der Regel irrelevant. Ebay und Amazon machen es bereits vor.
Die Mitarbeiter*in Manuela Tillmanns vom RosaLinde Leipzig e. V. gibt Händlern folgenden Hinweis:
„Der Beschluss zur Neuregelung im Personenstandsgesetz aufgrund der Kampagne für eine Dritte Option ist darin begründet, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht die geschlechtliche Identität eines jeden Menschen schützen muss. Dies gilt vor allem auch für Menschen, die sich nicht oder nicht ausschließlich „männlich/weiblich" verorten. Zudem schützt Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts. Demnach bedeutet für alle, die sich weder dem „männlichen" noch dem „weiblichen" Geschlecht zuordnen, dass sie immer dann zwangszugewiesen werden, wenn ihnen nur die beiden Vorgaben und Kategorien „männlich/weiblich" zur Verfügung gestellt werden, wie es meistens bei Anträgen und Formularvorlagen der Fall ist. Eben deshalb wurde die Bundesregierung durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.2017 beauftragt, einen positiven Geschlechtseintrag zu ermöglichen (Anregung war „inter*/divers"). Wir als RosaLinde Leipzig e.V. verfahren in dieser Hinsicht so, dass wir gerade bei der schriftlichen Kommunikation, aber auch bei direkter Ansprache auf die Anrede „Herr/Frau" gänzlich verzichten und die Menschen mit Vor- und Zunamen ansprechen. Bevor wir jemals ein Pronomen als Vorannahme gebrauchen, fragen wir die entsprechenden Personen direkt, ob und welches Pronomen sie für sich verwenden, bzw. wir verwenden sollen. Generell stellt sich uns dahingehend immer die Frage, warum überhaupt in Formularen und Anträgen Geschlecht abgefragt wird. Und eben genau dieses Vorgehen sichert den gegenseitigen Respekt.”
Update 06.02.2019
Zur Zeit berichten Händler von Beschwerden: Käufer monieren, dass es nicht möglich sei, in dem jeweiligen Shop zu bestellen. Grund hierfür ist, dass die Anrede als Pflichtangabe besteht und lediglich „Frau“ oder „Herr“ zur Auswahl stehen. Da der Käufer aber weder zu dem einen, noch zu dem anderen Geschlecht gehöre, sei eine Bestellung aufgrund der Pflichtangabe nicht möglich.
Händler, die ihre Fomulare bis jetzt nicht angepasst haben, sollten das daher dringend nachholen. Es besteht weiterhin die Empfehlung, auch aus Gründen der Datensparsamkeit, auf die Abfrage der Anrede zu verzichten, da diese Information in den wenigsten Fällen für den Abschluss eines Rechtsgeschäfts relevant sein dürfte. Sollte auf die Abfrage nicht verzichten werden können, so muss als dritte Option „divers“ oder „keine Angabe“ zur Verfügung gestellt werden.
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Formulare benötigen also 4 Auswahlmöglichk eiten.
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Manche scheinen hier echt nicht mehr den Knall gehört zu haben. Immer wieder witzig wie sich Personen aufspielen wenn ihr "2 Geschlechter-sy stem" gestört wird, selbst biologisch gibt es mindestens 3 Geschlechter bei den Menschen (Die intersexualität hat sogar viele Varianten). Bei anderen Lebewesen gibt es sogar hunderte Geschlechter, wie beim "Blob" der hat 720 biologische Geschlechter. Natürlich kann man das biologische Geschlecht nicht ändern und das Wissen die Leute auch, das immerwieder hoch zu würgen ist schon sehr einfallslos, man vergisst dabei immer "die Selbst" der Person und behält nur den Körper im Auge, dabei spielt in der Biologie das Gehirn auch eine sehr wichtige, entscheidende Rolle, dieses Thema vergessen nur viele, wenn sie mit den Wort "Biologie" um sich werfen und doch absolut keine Ahnung von diesem großen komplexen Thema haben. "Die, die den Mund am weitesten aufreißen, haben doch am wenigsten Ahnung". Man kann auch nicht die Verknüpfung im Gehirn ändern, das nunmal auch ein Geschlecht hat. Wenn das Geschlecht als Person (Gehirn, "die selbst" ) und das körperliche sich unterscheiden, dann ist das so, jemand der selbst so nicht ist, hat meiner Meinung nach gar kein Recht drauf sich in irgendeiner Weise negativ einzumischen, wieso auch, es betrifft sie ja nicht. Ob das wohl eine Störung ist, wenn man sich permanent in das Leben einer anderen Person einmischen will, weil einem das Geschlecht nicht passt oder Worte die Personen benutzen und man die Biologie dahinter nicht versteht? Schon komisch, einfach leben und leben lassen, scheint wohl zu schwer, selbst im Tierreich gibt es transgender, intersexualität usw. Transgernder bei den Menschen ist übrigens auch keine "moderne Sache" oder ein Trend, es gab sie schon immer, selbst in den frühsten Zeiten der Menschheit waren sie Teil der Kultur. Siehe man sich als Beispiel die haweiianische Kultur an und ihre Vergangenheit. Was geht es andere Leute an wie sie angesprochen werden wollen, wenn man sich da einmischt, scheint man nicht alle Latten am Zaun zu haben, es geht schließlich um andere und deren Bedürfnisse. Kann mir doch egal sein ob sich jemand als divers bezeichnet (respektvoll gemeint) . Ich habe das zu respektieren, wenn ich das nicht kann, kann ich auch keinen Respekt von anderen fordern, alles andere wäre narzisstisch geprägt. Viele sollten ihre "Denkweise" mal schleunigst korrigieren und wissenschaftlic h dazu lernen.
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Damit mache ich mich ja nicht anklagbar weil nicht "diskriminierend".
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Antwort der Redaktion:
Hallo Lars,
bei der Anredeform geht es um das Geschlecht, mit welchem die Person sich identifiziert, körperliche Gegebenheiten sind dabei unerheblich.
Ziel als Händler sollte es doch außerdem sein, dass die Kunden sich möglichst wohlfühlen.
Viele Grüße
die Redaktion
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Auch wenn ich geschrieben habe, dass ich gegen das Gendern in Texten bin, weil es m.E. einfach der Sprache nicht zuträglich ist, respektiere ich dennoch die Rechte der Minderheiten. Diese als Spinnerei, Kindergarten oder Mode abzutun wird diesen Menschen nicht gerecht. Wenn man genau hinschaut, gibt es bei jedem Menschen mindestens ein Merkmal, das ihn zu einer Minderheit macht. Das muss nicht mal körperlich sein, sondern kann auch mit seinen Lebensumständen zusammenhängen, auch wenn diese nicht zwangsläufig mit Online-Handel zu tun haben. Ein paar Beispiele gefällig?
Rothaarige, Brillenträger, Multimillionäre , Singles, Alleinerziehend e, Dorfbewohner, usw. Die Aufzählung könnte man unendlich fortsetzen. Insofern sollte JEDER, der von sich meint, völlig „normal“ zu sein, erst mal in sich gehen, bevor er die Ansprüche anderer Minderheiten einfach so abtut.
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Ich kann die ganzen Fragestellungen rund um das Thema „Wie soll ich meine Kunden nun anreden?“ nicht nachvollziehen. Grundsätzlich bin ich auch gegen den Genderwahn sowohl in geschriebenen und erst recht in gesprochenen Texten. Aber bei den Formularen und im späteren E-Mail-Verkehr ist es doch ganz einfach.
Im Formular bietet man einfach 3 Optionen an: Herr/Frau/keine Angabe
Daraus resultieren dann:
Herr: Sehr geehrter Herr NACHNAME, …
Frau: Sehr geehrte Frau NACHNAME, …
Keine Angabe: Guten Tag VORNAME NACHNAME, …
So wird keiner benachteiligt und die Damen und Herren, die meinen, es wäre unhöflich „Guten Tag“ zu schreiben, bekommen ihre Höflichkeitsform.
Ist doch ganz simpel.
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Antwort der Redaktion
Hallo Manfred,
wir machen uns keinesfalls lustig, sondern kommen damit dem explizierten Wunsch der Mitarbeiter:in nach.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Hallo lieber Wilfried,
wir haben das dritte Geschlecht bei allen Formularen als dritte Option bereits vor längerer Zeit hinzugefügt und werden damit den gesetzlichen Anforderungen gerecht.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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@ renate: Manche sind recht genügsam. Denen reichen zwei Geschlechter. Es gibt sogar viele, denen EINES schon reicht. Mit dem anderen wollen sie nichts zu tun haben - das macht nur Stress - glauben sie. Und dann gibt es noch welche, die die Abwechslung lieben; die können gar nicht genug davon kriegen. Die freuen sich über jedes neu hinzu erfundene Geschlecht.
Hohes Gerücht, ich plädiere daher auch in dieser Frage für eine im aufgeklärten dritten Jahrtausend angemessene Toleranz. Betonung auf ANGEMESSEN!
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2 Geschlechter reichen!
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