Wir wurden gefragt: Warum wird bei Unterlassungsurteilen immer ein hohes Ordnungsgeld und Ordnungshaft angedroht?

Veröffentlicht: 07.11.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 09.04.2021

Bei Urteilen, die jemanden zum Unterlassen einer bestimmten Handlung auffordern, wird bei Zuwiderhandlung immer ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten angedroht. Woher kommen diese Werte?

Richterhammer liegt auf Geldscheinen
© AVN Photo Lab – shutterstock.com

Egal, ob falsche Widerrufsfrist oder Bilderklau im großen Stil: Wird vor Gericht auf Unterlassung von rechtswidrigen Handlungen geklagt, so lautet der Tenor immer gleich:

„Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen [Handlung].”

Da stellt sich unweigerlich die Frage, warum die Gerichte auch bei kleinsten Rechtsbrüchen so urteilen.

Vollstreckbarkeit von Urteilen

Zuerst einmal ist es so, dass Urteile vollstreckbar sein müssen. Das bedeutet, dass der Kläger mit Hilfe des Urteils dazu in der Lage sein muss, den erstrittenen Anspruch durchzusetzen.

Bei Urteilen, die beispielsweise auf Zahlung eines gewissen Geldbetrages gerichtet sind, ist das auch recht einfach: Verurteilt der Richter den Schuldner zur Zahlung einer Geldsumme und zahlt der Schuldner trotz des Urteils nicht, schickt der Gläubiger – vereinfacht gesagt – den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung los und lässt das Geld eintreiben.

Soll der Beklagte aufgrund eines Urteils aber eine Handlung unterlassen, ist das ganze nicht mehr so bildhaft möglich. Damit gewährleistet wird, dass der Beklagte sein rechtswidriges Verhalten einstellt, wird für den Fall der Zuwiderhandlung mit Konsequenzen gedroht.

Konsequenzen

Welche Konsequenzen in so einem Fall drohen können, schreibt das Gesetz vor. Nach der Zivilprozessordnung (ZPO) darf im Falle eines Verstoßes maximal ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder Ordnungshaft von maximal sechs Monaten verhängt werden. Diese Ordnungsmittel haben zwei Funktionen: Zum einen sollen sie künftige Zuwiderhandlungen verhindern, und zum anderen soll die Zuwiderhandlung bestraft werden.

Der Gesetzgeber hat sich hier für eine gedeckelte Maßnahme entschieden. Das bedeutet aber nicht, dass für jeden Verstoß gleich das Maximum, quasi die große Keule herausgeholt wird:

Bei einem Verstoß wird vom Gericht ein Ordnungsmittel festgesetzt. Dieses richtet sich zum Beispiel nach der Schwere des Verstoßes und auch danach, ob es sich um einen wiederholten Verstoß handelt.

Da im Gesetz aber ein Maximalwert steht, muss eben dieser Wert auch angedroht werden. Denn: Verstößt jemand immer und immer wieder gegen die gleiche Unterlassungsaufforderung, steigt auch das Ordnungsgeld immer mehr. Bis – im schlimmsten Fall – zum Mittel der Ordnungshaft gegriffen wird.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#2 Heidemann 2018-11-15 11:19
Zitat:
„Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen [Handlung].”
also ausversehen man selbst oder größere Firmen stellen z.B. 10 Artikel mit einer veralteten Widerrufsbelehr ung nochmal ein (warum auch immer ?) - dann 2,5 Millionen oder 60 Monate Gefängnis ????
schon die 250.000 bzw. 6 Monate sind vollkommen überzogen - andere Betrügen und besch...... und kommen bei Millionen Gewinnen mit einer Ermahnung oder verhältnismäßig kleinen Strafe davon.
Ja - da kann sich die Staatsmacht so richtig schön austoben - verurteilen ,in den Ruin treiben und am besten zum Schluß die ""Schwerverbrec her"" noch einsperren - damit Sie nach Ihrer entlassung sich schön ins Sklavenheer einreihen.
das nennt sich dann hier ""Konsequenzen" " - nur gut das Richter und Politiker davon befreit sind - sonst müsste man wohl noch mehr neue Gefängnisse bauen !
Apropos Konsequenzen - also wer 6 Monate im Gefängnis sitzt ,verdient bekanntlich nicht´s - also verliert unter umständen auch noch Büro ,Wohnung ,Aufträge usw...... - also was sagt uns das - besser wirklich Kriminell werden - als in diesen ""Rechts""-Staa t ein Gewerbe zu betreiben.
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#1 Roland Bär 2018-11-14 14:20
die Höhe verstehen oder glauben nur Juristen zu verstehen.
Es geht nur um Druckaufbau.
Bei Bagatellen ohne Schadensmöglich keit 250TSD fordern zu dürfen dient nur dem Druckaufbau.
Solche Summen sollte man Verbrechern androhen. Die können aber nach Serienstraftate n meistens mit Bewährung rechnen.
Wunderbaer Rechtsstaat.
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