5.000-Euro-Retoure verloren: Kunde fordert Geld zurück – zu Recht?!

Veröffentlicht: 01.10.2024
imgAktualisierung: 01.10.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
01.10.2024
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ca. 2 Min.
Labyrinth mit Fragezeichen
iqoncept / Depositphotos.com
Ein Kunde verliert eine 5.000-Euro-Retoure durch falsche Adressangaben und fordert den Kaufpreis zurück. Wer trägt das Risiko?


In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.

Diese Woche betrachten wir einen Fall, bei dem es um ein hochpreisiges Produkt geht: Ein Kunde erwirbt von einem Händler einen neuen Fernseher zum Preis von knapp 5.000 Euro. Kurz nachdem der Fernseher geliefert wurde, widerruft der Kunde den Kauf. Daraufhin teilt ihm der Händler per E-Mail die korrekte Adresse für die Rücksendung mit, stellt jedoch kein Retourenlabel bereit. Einige Tage später sendet der Kunde ein Foto des Einlieferungsbelegs und der Sendungsverfolgungsnummer an den Händler. Leider erreicht das Paket sein Ziel nie. Laut Sendungsverfolgung wurde das Paket irrtümlich in eine andere Region geliefert. Der Händler informiert den Kunden, dass das Paket verloren gegangen ist. Der Kunde besteht darauf, dass dies nicht sein Problem sei und verlangt die Rückzahlung des Kaufpreises. In der Zwischenzeit findet der Händler über den Kundendienst des Versandunternehmens heraus, dass eine falsche Postleitzahl auf dem Paket angegeben wurde. Das Paket bleibt jedoch verschollen. Ist hier der Käufer im Recht?

Grundsatz: Nicht in jedem Fall tragen Händler:innen das Transportrisiko

Im B2C-Geschäft gibt es die einfache Weisheit, dass Verkäufer:innen das Transportrisiko sowohl für den Hinversand als auch für den Rückversand tragen. Aber gilt das auch, wenn der Kundschaft ein Fehler passiert? Dafür muss man sich nur mal anschauen, was mit dem sogenannten Transportrisiko gemeint ist. Das Transportrisiko meint die zufällige Verschlechterung des Produkts auf dem Versandweg. Zufällig bedeutet, dass weder die Verkäuferseite noch die Kundschaft etwas für die Verschlechterung oder gar den Verlust kann. Wird ein zerbrechliches Produkt nicht gut genug verpackt und geht deswegen kaputt, hat das also nichts mit dem Transportrisiko zu tun.

Fazit: Käufer trägt die Verantwortung

Was aber bedeutet das für unseren Fall? Das Paket ist offenbar auf dem Versandweg abhandengekommen. Schuld ist hier offenbar die falsche Postleitzahl. Diese wurde von dem Kunden falsch auf das Versandetikett übertragen. Für diesen Fehler können weder Händler noch Versandunternehmen etwas. Entsprechend muss der Kunde für das Abhandenkommen haften. Die Rückforderung des Kaufpreises ist dreist. Sollte das Paket wieder auftauchen, kann er es natürlich noch mal zurück an den Händler schicken und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 01.10.2024
img Letzte Aktualisierung: 01.10.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Expertin für IT- und Strafrecht

KOMMENTARE
4 Kommentare
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brrrrr
05.10.2024

Antworten

Frage an die Expertin: Besteht für das Versandunternehmen die Pflicht, eine Sendung, die mit falscher Empfängeranschrift nicht zugestellt wurde, wieder (kostenpflichtig) an den Versender zurück zu schicken und wo liegt die Haftungsgrenze für Versäumnis oder Beschädigung ? Selbst im Fall einer unversicherten Sendung (DHL-"Päckchen") werden wahrscheinlich interne Scans des Ablaufs erstellt.
Cm
05.10.2024

Antworten

Ja ich weiß nicht, da ist doch DHL wohl in der Verantwortung. Es gibt ja immerhin eine Absenderadresse, wohin es zurückgesendet werden kann. Einfach so verschwindet ja auch ein so großes Paket nicht. Sich da einfach nur auf einen Zahlendereher oder sowas zu berufen, also Pech gehabt für den Kunden, ist ein bisschen dünn. Bleibt zu hoffen, dass er das Paket zumindest entsprechend versichert versendet hat.
Sjaak
05.10.2024

Antworten

Es ist an der Zeit, unsere Kunden zu erziehen. Wir können nicht für jeden Fehler haften, da das die Marge sprengt. Leider trägt heute kaum jemand Verantwortung für eigene Fehler, was ich sehr bedauere.
M.Jagielska
10.10.2024
Wenn man lange genug in diesem Geschäft ist, weiß man doch mittlerweile, daß Unstimmigkeiten über fehlgeleitete oder vermeintlich nicht erhaltene Sendungen häufig nicht auf die Unfähigkeit der Paketdienste, sondern an der Unehrlichkeit der Kunden liegen, abgesehen davon, dass es in diesem Land der Dichter und Denker immer mehr Menschen gibt, die ihre eigene Adresse nicht korrekt schreiben können.