Für die meisten Unternehmen und Gewerbetreibenden gehört die Mitgliedschaft zu Industrie- und Handelskammern zum beruflichen Alltag. Viele haben sich damit abgefunden, da die Mitgliedschaft einerseits verpflichtend ist und andererseits auch Vorteile bringen kann – schließlich vertritt die IHK die Interessen ihrer Mitglieder. Dennoch gibt es schon länger Kritik an dieser Zwangszugehörigkeit. Nun soll das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft prüfen.
(Bildquelle Hammer und Waage: montego via Shutterstock)
Vor über 50 Jahren, genauer gesagt im Jahr 1962, entschied das Bundesverfassungsgericht zum letzten Mal über die verpflichtende Mitgliedschaft deutscher Unternehmen in der IHK. Damals wurde sie für zulässig erklärt. Doch seitdem hat sich die Wirtschaft grundlegend verändert und die Bedürfnisse und Strukturen sind heute andere als damals.
Zwei Unternehmen haben nach Angaben von Spiegel Online nun eine Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht-Mitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern eingelegt. Der Erste Senat soll daraufhin über 30 Institutionen (so zum Beispiel das Bundeskanzleramt, den Bundestag, den Bundesrat, verschiedene Ministerien sowie die Länderregierungen) bis zum 15. Mai um eine Stellungnahme angehalten haben. Ziel sei es laut Verfassungsgericht „die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen für die zu treffende Entscheidung zu verbreitern“.
Sollte die eingereichte Beschwerde angenommen werden, wäre die Pflicht-Mitgliedschaft in der IHK Gegenstand einer umfassenden Untersuchung. – Und dies dürfte durchaus dem Willen vieler deutscher Unternehmen entsprechen. Aus ihren Reihen werden seit vielen Jahren immer wieder Vorwürfe laut, nach denen Beiträge verschwendet würden.
Die IHK zählt als Körperschaft des öffentlichen Rechts derzeit rund fünf Millionen deutsche Mitgliedsunternehmen.
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Die IHK ist nichts weiter als eine Lizenz zum Geld drucken. Der Staat kassiert gut ab. Es gibt noch mehr Lizenzen im Staat, wie z.B. in Sachen Umwelt. Für jeden Karton den ich in Umlauf bringe, muss ich bezahlen. Als Einzelkämpfer ist dies kaum noch zu ertragen.
Die IHK hat vor 1-2 Jahren mein Unternehmen entdeckt und festgestellt, dass ich noch kein Mittglied bin und so wurde ich Zwangsmitglied und muss jetzt nach und nach die letzten 5-6 Jahre nachzahlen. Ich werde meine Selbständigkeit beenden, habe keine Lust den Staat für seine Großzügigkeit im Geldausgeben für andere Länder, noch weiter zu unterstützen. Wir fahren hier nur noch über geflickte Strassen und in Spanien oder Grichenland sind Top-Strassen. Es wird Zeit das eine ehrliche Politik, für Bürger und Unternehmen in unserem Land gemacht wird. Leider gibt es keine Plattform wo man sich organisieren kann,
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Die größeren Blutsauger sind die Handwerkskammer n! Die beiträge sind wesetlich höher! Es gibt eine Zeitung in der Unternehmer werben können. Damit wird die HK - Zeitung mit werbeeinnahmen noch finanziert.Ich als Einzelkämpfer habe eh keine Zeit diese zu lesen. Es gab auch schon ein Urteil
des Europäischen Gerichtshofes vom 11.12.03 RS.RS C-215/01 Bruno Schitzer
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Wenn die Kammern wirklich so toll sind, wie sie immer behaupten, dann können die ihre Aufgaben auch ohne Zwangszuweisung erfüllen. Eine Zwangsmitglieds chaft ist keineswegs notwendig um eine Kammer zu betreiben. Und was könnten die Kammern leisten, wenn sie tatsächlich durch uns Unternehmer demokratisch (freiwillig) legitimiert wären. Vor allem wäre dann der ganze korrupte und schmarotzende Filz ausgeräumt.
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