Die Beachtung von Grundsätzen und Nutzungsbedingungen der Marktplätze

Veröffentlicht: 21.05.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 08.05.2018

In unserem zweiten Teil der Themenreihe soll es um diese Grundsätze und sonstigen Vorgaben der Marktplätze gehen. Darf der Marktplatz überhaupt derart strenge Vorgaben an seine Händler stellen? Kann man sich gegen diese strengen Vorschriften zur Wehr setzen oder müssen Händler sie zwingend beachten, um keine Sperrung befürchten zu müssen?

Handel auf marktplätzen

Der Handel über einen Online-Marktplatz bietet neben vielen Vorteilen auch einige Schwierigkeiten für Online-Händler. So ist man im eigenen Online-Shop im Rahmen der gesetzlichen Grenzen relativ frei. Doch die Marktplätze machen den Händlern das Online-Geschäft schwer, denn beim Handel sind seitenweise zum Teil diffuse Regelwerke zu beachten.

Diese Fülle von Vorgaben zu durchschauen ist sehr kompliziert. Hinzu kommt, dass auf die Einhaltung der Richtlinien, Grundsätze und Bedingungen streng zu achten ist, damit es zu keiner Sanktion kommt. Für Online-Händler stellt sich dabei die Frage, ob der Marktplatz überhaupt die Befolgung derart strenger Vorgaben von den Händlern verlangen darf.

„Dürfen die das?“

Damit Händler ihre Angebote auf dem gewünschten Marktplatz einstellen dürfen, müssen Verkäufer eine Reihe von Anforderungen erfüllen, die an ihre Angebote gestellt werden. Diese reichen von Vorgaben, welche Artikel überhaupt angeboten werden dürfen, über Regelungen zur Gestaltung der Produktfotos bis hin zu Vorschriften betreffend die Erhebung von Versandkosten. Viele Online-Händler fühlen sich durch die meist sehr strengen Vorgaben unangenehm beeinträchtigt und fragen sich, ob der Marktplatz überhaupt derartige Regeln aufstellen darf.

Die gemachten Vorgaben – quasi die eigenen Marktplatz-Gesetze– dürfen grundsätzlich aufgestellt werden, solange nichts „Ungesetzliches“ verlangt wird. Ein Marktplatz ist rechtlich in der Lage, diese Voraussetzungen im Rahmen seiner allgemeinen Verkaufsbedingungen von den Händlern zu verlangen. Wird beispielsweise eine verlängerte Widerrufsfrist vorgeschrieben, ist dagegen nichts einzuwenden. Erklärung dafür ist, dass zugunsten des Verbrauchers günstigere Regelungen getroffen werden können. Mit diesem Pluspunkt wollen die Marktplätze ihre Kundenzufriedenheit steigern und dadurch mehr Käufer anlocken.

Hier gilt zudem die Vertragsfreiheit, d.h. die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob, mit wem und zu welchen Bedingungen Verträge geschlossen werden. Diese gilt natürlich nicht grenzenlos, beispielsweise darf man dem Verbraucher sein bestehendes Widerrufsrecht nicht nehmen. Wer die Regelungen nicht akzeptieren kann oder will, muss nicht auf dem Marktplatz handeln, sondern kann beispielsweise einen anderen wählen, auf dem die Regeln weniger streng sind, oder gar einen eigenen Online-Shop nutzen, in dem man sein „eigener Herr“ ist.

Beachtung Verkaufs- und Nutzungsbedingungen der Marktplätze

In einem Online-Marktplatz gibt es meist eine unüberschaubare Fülle von verschiedenen Verkaufsrichtlinien, Grundsätzen und Nutzungsbedingungen. Diese reichen von ausführlichen Auflistungen, welche Produkte verkauft werden können über detaillierte Regelungen zu den Gebühren und Verkaufsprovisionen. Hier den Überblick zu behalten erfordert viel Mühe und Zeit. Erschwerend hinzu kommt, dass die Marktplätze ihren Händlern in regelmäßigen Abständen neue Handlungsanweisungen auferlegen, die streng zu befolgen sind – sonst drohen Herabstufungen oder schlimmstenfalls der Rauswurf.

Online-Händler sind darüber natürlich nicht erfreut, bedeuten die Umstellungen einen großen Zeitaufwand und teilweise auch höhere Investitionen. Insbesondere im Bereich „Kundenservice“ kann von den Händlern viel abverlangt werden, z.B. das Anbieten einer kostenfreien Versandart. Das kann einem im eigenen Online-Shop nicht passieren, denn dort ist man in diesem Punkt frei.

Sanktionen und Kündigung

Wer nicht mitspielt, dem droht eine Sanktion, die schlimmstenfalls sogar in einer Kündigung des Verkäuferkontos enden kann. Die Grundsätze oder AGB des jeweiligen Marktplatzes enthalten dazu ebenfalls meist spezielle Regelungen.

Grundsätzlich sind Marktplätze berechtigt, das Verkäufer-Konto bei Verstößen gegen die Bestimmungen seiner AGB usw. zu sperren. Die Voraussetzungen einer Sperrung müssen jedoch durch den Marktplatz belegt werden.

Gelingt der Nachweis des Verstoßes nicht, hat der Inhaber des Accounts einen Anspruch auf Freischaltung, der im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden kann. So ist dies in einem Fall geschehen, den das Brandenburgische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 12.11.2008, Az.: 6 W 183/08 entschieden hat. In dem Fall wurde das Konto eines eBay-Händlers wegen Verstoßes gegen die eBay-AGB gesperrt. Die Richter gaben dem Händler Recht, weil im Verfahren keine Gründe nachgewiesen werden konnten, warum eine Sperrung begründet gewesen sei. Pauschal kann dieser Fall jedoch nicht auf andere übertragen werden. Auch hier ist wie so oft der Einzelfall zu beurteilen.

Fazit

Für Händler ist es sehr wichtig, die Regeln der genutzten Marktplätze genau zu kennen und danach zu handeln. Händler sollten sich bereits vor Eröffnung eines Shops auf einem Marktplatz im Klaren sein, welche Verpflichtungen sie damit eingehen.

Dies ist umso wichtiger, wenn der betriebene Marktplatz-Shop der einzige Absatzkanal eines Online-Händlers ist. Hält man sich nicht an die Vorgaben, kann man Probleme mit dem Marktplatz-Betreiber bekommen, die von der Löschung eines Einzelartikels bis zur Kündigung des gesamten Accounts reichen können.

Ist das Kind einmal in den Brunnen gefallen, sollten Händler jedoch nicht kampflos aufgeben. Wie die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts zeigt, gibt es durchaus Chancen, sich gegen eine Sanktion zur Wehr zu setzen.

 

Erfahren sie mehr über das Handeln auf Online-Marktplätzen in unserer Themenreihe:

Teil 1 - Der Handel über Online-Marktplätze als Vorteil zum eigenen Online-Shop?

Teil 2 - Die Beachtung von Grundsätzen und Nutzungsbedingungen der Marktplätze

Teil 3 - Der Vertragsschluss auf einem Marktplatz

Teil 4 - Welche Rechtstexte sind beim Handel auf einem Marktplatz erforderlich?

Teil 5 - Was tun gegen die Vertriebsbeschränkungen der Markenhersteller?

Teil 6 - (Mit)Haftung der Online-Marktplätze für Rechtsverstöße der Nutzer

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