Jeder Hersteller ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde registrieren zu lassen, bevor er Elektro- oder Elektronikgeräte in den Verkehr bringt. Hersteller, die sich nicht haben registrieren lassen oder deren Registrierung widerrufen wurde, dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht in Verkehr bringen. Auch Vertreiber dürfen Elektro- und Elektronikgeräte, deren Hersteller sich nicht oder nicht ordnungsgemäß haben registrieren lassen, nicht zum Verkauf anbieten.

Elektro- und Elektronikgeräte

Was ist die Registrierungsnummer?

Die Registrierung der Elektro- und Elektronikgeräte findet bei der stiftung ear statt, die nach vollständiger Dateneingabe und erfolgter positiver Prüfung der erforderlichen Unterlagen eine entsprechende Registrierungsnummer erteilt.

Die Registrierungsnummer besteht aus acht Zahlen, der eine Länderkennung vorangestellt ist, z.B. "WEEE-Reg.-Nr. DE 12345678". Der Zusatz „DE“ zeigt dabei, dass der Hersteller in Deutschland registriert ist.

Die Registrierungsnummer gilt, solange der Hersteller registriert ist und ist im veröffentlichten Verzeichnis der registrierten Hersteller über die Webseite der stiftung ear abrufbar.

Die Angabe der Registrierungsnummer

Jeder registrierte Hersteller hat die Registrierungsnummer im schriftlichen Geschäftsverkehr zu führen. Dies bedeutet für die Praxis, dass die Registrierungsnummer auf der geschäftlichen Korrespondenz zu führen ist, z.B. Angebotsschreiben, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Lieferscheine. Zweckmäßig kann die Anbringung der Registrierungsnummer darüber hinaus auch in Werbemitteln sein. Das Impressum im Online-Shop muss grundsätzlich nicht die Registrierungsnummer nennen. Eine freiwillige Angabe schadet jedoch nicht.

[Update: Seit Inkraftreten des neuen Elektrogesetzes gilt Folgendes: Jeder Hersteller ist verpflichtet, beim Anbieten und auf Rechnungen seine Registrierungsnummer anzugeben. Daher muss die WEEE-REgistrierungsnummer auch im Online-Handel angegeben werden.]

Rechtlicher Hintergrund

Vertreiber, die vorsätzlich oder fahrlässig neue Elektro- und Elektronikgeräte nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller zum Verkauf anbieten, werden dadurch selbst als Hersteller verpflichtet. Dies hat zur Folge, dass sie sämtliche Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten nachholen müssen, die der Hersteller versäumt hat.

Online-Händler müssen daher selbst sicherstellen, dass die angebotenen Elektro- und Elektronikgeräte zum Einen ordnungsgemäß registriert sind, und zum Anderen auch vollständig und richtig gekennzeichnet sind. Die Registrierungsnummer dient der eindeutigen Identifizierung eines registrierten Herstellers. Zweck der Vorschrift ist es, einem Vertreiber anzuzeigen, dass der Hersteller registriert ist.

Die Überprüfung der Richtigkeit ist nur über die entsprechenden Angaben des Herstellers (z.B. der Registrierungsnummer) möglich. Händler von Elektro- und Elektronikprodukten können sich die Registrierungsnummer mitteilen lassen und die Angaben mit denen bei der Stiftung EAR hinterlegten Daten abgleichen. Das Verzeichnis ist hier für jedermann aufrufbar.

Sanktionen

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Registrierungsnummer nicht führt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro geahndet werden, § 23 Elektrogesetz.

Die Themenreihe im Überblick

Teil 1 - Einführung und Übersicht

Teil 2 - Registrierung von Elektrogeräten nach dem Elektrogesetz

Teil 3 - Kennzeichnungspflichten nach dem Elektrogesetz

Teil 4 – Die WEEE- Registrierungsnummer