Jeder Hersteller ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde registrieren zu lassen, bevor er Elektro- oder Elektronikgeräte in den Verkehr bringt. Hersteller, die sich nicht haben registrieren lassen oder deren Registrierung widerrufen wurde, dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht in Verkehr bringen. Auch Vertreiber dürfen Elektro- und Elektronikgeräte, deren Hersteller sich nicht oder nicht ordnungsgemäß haben registrieren lassen, nicht zum Verkauf anbieten.
Was ist die Registrierungsnummer?
Die Registrierung der Elektro- und Elektronikgeräte findet bei der stiftung ear statt, die nach vollständiger Dateneingabe und erfolgter positiver Prüfung der erforderlichen Unterlagen eine entsprechende Registrierungsnummer erteilt.
Die Registrierungsnummer besteht aus acht Zahlen, der eine Länderkennung vorangestellt ist, z.B. "WEEE-Reg.-Nr. DE 12345678". Der Zusatz „DE“ zeigt dabei, dass der Hersteller in Deutschland registriert ist.
Die Registrierungsnummer gilt, solange der Hersteller registriert ist und ist im veröffentlichten Verzeichnis der registrierten Hersteller über die Webseite der stiftung ear abrufbar.
Die Angabe der Registrierungsnummer
Jeder registrierte Hersteller hat die Registrierungsnummer im schriftlichen Geschäftsverkehr zu führen. Dies bedeutet für die Praxis, dass die Registrierungsnummer auf der geschäftlichen Korrespondenz zu führen ist, z.B. Angebotsschreiben, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Lieferscheine. Zweckmäßig kann die Anbringung der Registrierungsnummer darüber hinaus auch in Werbemitteln sein. Das Impressum im Online-Shop muss grundsätzlich nicht die Registrierungsnummer nennen. Eine freiwillige Angabe schadet jedoch nicht.
[Update: Seit Inkraftreten des neuen Elektrogesetzes gilt Folgendes: Jeder Hersteller ist verpflichtet, beim Anbieten und auf Rechnungen seine Registrierungsnummer anzugeben. Daher muss die WEEE-REgistrierungsnummer auch im Online-Handel angegeben werden.]
Rechtlicher Hintergrund
Vertreiber, die vorsätzlich oder fahrlässig neue Elektro- und Elektronikgeräte nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller zum Verkauf anbieten, werden dadurch selbst als Hersteller verpflichtet. Dies hat zur Folge, dass sie sämtliche Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten nachholen müssen, die der Hersteller versäumt hat.
Online-Händler müssen daher selbst sicherstellen, dass die angebotenen Elektro- und Elektronikgeräte zum Einen ordnungsgemäß registriert sind, und zum Anderen auch vollständig und richtig gekennzeichnet sind. Die Registrierungsnummer dient der eindeutigen Identifizierung eines registrierten Herstellers. Zweck der Vorschrift ist es, einem Vertreiber anzuzeigen, dass der Hersteller registriert ist.
Die Überprüfung der Richtigkeit ist nur über die entsprechenden Angaben des Herstellers (z.B. der Registrierungsnummer) möglich. Händler von Elektro- und Elektronikprodukten können sich die Registrierungsnummer mitteilen lassen und die Angaben mit denen bei der Stiftung EAR hinterlegten Daten abgleichen. Das Verzeichnis ist hier für jedermann aufrufbar.
Sanktionen
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Registrierungsnummer nicht führt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro geahndet werden, § 23 Elektrogesetz.
Die Themenreihe im Überblick
Teil 1 - Einführung und Übersicht
Teil 2 - Registrierung von Elektrogeräten nach dem Elektrogesetz
Teil 3 - Kennzeichnungspflichten nach dem Elektrogesetz
Teil 4 – Die WEEE- Registrierungsnummer
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Seit wochen versuche ich rauszufinden ,was zutun ist wenn man alte Lampen aus den 50-60-70er Jahren verkauft . Bei einigen ist mir nicht mal der Hersteller /Marke bekannt.
Die IHK meint, ich bräuchte keine WEEE Nummer bei Ebay hinterlegen.
Von der EAR bekam ich auf meine Anfrage immer noch keine Antwort.
Ich verkaufe nur in Deutschland, nur in Deutschland gekaufte Lampen .
Bin schon am verzweifeln . Kann mir einer da helfen?
LG Nina
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der Artikel sagt dazu bereits: „Jeder registrierte Hersteller hat die Registrierungsn ummer im schriftlichen Geschäftsverkeh r zu führen.“ Wenn Ihnen als Händler selbst keine WEEE-Registrierungsn ummer erteilt wurde, dann können und müssen Sie auch nichts angeben. Nur der Hersteller, hat die Registrierungsn ummer zu nennen, so der Gesetzeswortlaut.
Die Redaktion
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leider geht aus dem Artikel nicht hervor, in wie weit der Wiederverkäufer verpflichtet ist, diese Nummer kenntlich zu machen. Das wäre jetzt für Händler sehr wichtig zu wissen.
Wir haben Hersteller, die uns auffordern, die Nummer auf der Rechnung zu vermerken (können wir nicht umsetzen aus organisatorisch en Gründen) und andere haben uns lediglich die Nummer auf Nachfrage bekanntgegeben, ist jedoch am Produkt oder Anleitung nicht ersichtlich.
Hat ein Wiederverkäufer Nachteile zu befürchten, wenn die Geräte zwar lizensiert sind, aber die Nummer nicht bekanntgegeben wurde, etwa auf der Rechnung?
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deutsche Händler müssen alle gesetztlichen Anforderungen erfüllen, ansonsten hagelt es Strafen oder Verbote. Wie verhält es sich aber zum Beispiel mit Chinesen die bei Ebay und Amazon massenhaft Elektronikartik el verschleudern und weder über eine WEEG Regestrierung, Dualen Punkt, oder sonstiges verfügen. Meistens wird ja als Artikelstandort auch noch Deutschland angeben, so das eigentlich auch noch UST abzuführen wäre. Warum passiert hier nichts, und warum können die Plattformbetrei ber wie Ebay oder Amazon hier nicht in Regress genommen werden?
Gruss
Alex
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