Der Versand von Newslettern ist ein wirkungsvolles Marketinginstrument – doch rechtliche Stolperfallen lauern. Ein Verstoß gegen Datenschutz- und Wettbewerbsrecht kann teure Abmahnungen und unangenehme Bußgelder nach sich ziehen. Die wichtigste Regel: Ohne ausdrückliche und dokumentierte Einwilligung darf kein Newsletter versendet werden.

Newsletteranmeldung rechtssicher gestalten

Was ist dabei zu beachten? Die Zustimmung des Empfängers muss freiwillig, informiert und eindeutig erfolgen. Das bedeutet, dass schon auf der ersten Stufe, also bevor man den Abonnieren-Button anklickt, klar ersichtlich sein muss, welche Inhalte verschickt werden und wie oft der Newsletter erscheint. Eine vorangekreuzte Checkbox oder eine versteckte Zustimmung im Kleingedruckten sind unzulässig.

Und nun folgt das Double-Opt-In-Verfahren. Der Nutzer gibt seine E-Mail-Adresse an und erhält eine Bestätigungsmail mit einem Aktivierungslink. Erst nach dem Anklicken gilt die Anmeldung als gültig. Dieses Verfahren schützt vor missbräuchlichen Anmeldungen und stellt sicher, dass der Empfänger tatsächlich den Newsletter erhalten möchte. Andernfalls geht man das Risiko ein, dass eine Person die Adresse einer anderen Person einträgt. Letztere hat den Newsletter aber tatsächlich nicht bestellt und würde nun unerwünschte Werbung erhalten, ohne dieser zugestimmt zu haben.

Im Anschluss muss jede Einwilligung protokolliert werden. Zeitstempel, IP-Adresse und die konkrete Einwilligungserklärung sollten gespeichert werden, um im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung abgesichert zu sein. Zudem muss jeder Newsletter eine einfache Abmeldemöglichkeit enthalten. Wer diese Vorgaben einhält, minimiert das Risiko von Abmahnungen und schafft Vertrauen bei seinen Kunden.

Infografik: Alles Wichtige zur Newsletteranmeldung

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