Gibt es für Adventskalender ein Widerrufsrecht?

Veröffentlicht: 02.10.2024
imgAktualisierung: 02.10.2024
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
02.10.2024
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Selbst gebastelte Adventskalenderhäuschen mit weihnachtlicher Deko
Almaje / Depositphotos.com
Viele Adventskalender sind bereits ausverkauft und die ersten Menschen überlegen sich: Lohnt sich der Kauf wirklich?


Die Vorweihnachtszeit ist ohne Adventskalender für viele kaum vorstellbar. Besonders im Online-Handel sind Adventskalender in den verschiedensten Ausführungen beliebt – von klassischen Schokoladenkalendern bis hin zu luxuriösen Varianten mit Kosmetik oder anderen Überraschungen. Doch was passiert, wenn man es sich nach dem Kauf anders überlegt? Haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Widerrufsrecht, wenn sie ihren Adventskalender online bestellt oder gar geöffnet haben? Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Regelungen und mögliche Sonderfälle.

Widerrufsrecht gilt für alles, auch Adventskalender

Adventskalender leben vom Überraschungseffekt – genau das macht ihren Reiz aus. Allerdings kann diese Überraschung auch zur Enttäuschung führen, wenn der Inhalt nicht den Erwartungen entspricht. Besonders bei hochpreisigen Kalendern oder solchen mit speziellen Inhalten, wie Kosmetik, Lebensmitteln oder anderen besonderen Produkten, kann der Frust groß sein, wenn der Inhalt nicht überzeugt und in keinem Verhältnis zum Preis steht.

Eine bloße Enttäuschung über den Inhalt ist zwar ärgerlich, schließt einen Widerruf jedoch nicht aus. Dieser ist ohne Begründung möglich. Grundsätzlich gilt also für online bestellte Adventskalender ein Widerrufsrecht von 14 Tagen oder mehr. Dieses Recht greift auch für Adventskalender jedweder Art, sofern keine Ausnahmeregelung greift.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Adventskalender, die schnell verderbliche Lebensmittel (z.B. frisch hergestellte Trüffel und Pralinen oder andere schnell verderbliche Lebensmittel) enthalten, sind vom Widerrufsrecht allerdings ausgeschlossen, um unnötigen Verderb oder Abfall zu vermeiden. Allerdings ist der klassische Schokoladen-Adventskalender nicht schnell verderblich, denn Schokolade hält sich – zumindest besagt es die Theorie ;) – länger als 14 Tage.

Nun gibt es aber noch eine weitere Kategorie von Weihnachtsfans, die es mit dem Türchenöffnen nicht abwarten können und dann enttäuscht werden. Wenn der Adventskalender geöffnet wurde und die darin enthaltenen Produkte teilweise oder vollständig entnommen sind, kann der Widerruf ins Wanken geraten. Dies liegt daran, dass die Ware nicht mehr vollständig oder in einem Zustand ist, in dem sie nicht mehr weiterverkauft werden kann. Ausgeschlossen ist der Widerruf allerdings nicht. Kann der Kalender jedoch aus optischen und/oder hygienischen Gründen nicht mehr verkauft werden, kann der Online-Shop immerhin einen Wertersatz bis zu 100 Prozent des Kaufpreises einbehalten.

Wie Shops vorbeugen können

Um Enttäuschungen zu vermeiden, können Händlerinnen und Händler präventive Maßnahmen ergreifen und klar kommunizieren, was für eine Art von Produkten oder Warenkategorien im Adventskalender enthalten sind. Einige Hersteller veröffentlichen beispielsweise den Inhalt vergangener Adventskalender. Dies gibt eine grobe Vorstellung davon, was man erwarten kann, ohne den aktuellen Inhalt zu verraten. Alternativ könnte man eine repräsentative Vorschau auf bestimmte Tage oder Türchen gewähren, um Interessierten eine Ahnung davon zu geben, was sie erwartet, ohne alle Überraschungen preiszugeben.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 02.10.2024
img Letzte Aktualisierung: 02.10.2024
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expertin für IT-Recht

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