So lange, wie es Amazon gibt, gibt es auch die nervenaufreibenden Maßnahmen des Plattform-Riesen. Seien es Steuerunterlagen, WEEE-Nummern oder Versicherungsnachweise. Amazon scheint immer etwas einzufallen, um seine Händlerinnen und Händler zu beschäftigen. Jüngst berichtete uns ein Händler von neuen Anforderungen, die die E-Commerce-Plattform an ihn stellte und damit für ihn ein offenbar unlösbares Problem auslöste.
Handelsregisterauszug – eine unüberwindbare Hürde
Amazon forderte kürzlich unseren Händler auf, die Vorlage eines Auszuges aus dem Handelsregister einzureichen, sonst werde man den Account sperren. Frist: 14 Tage. Das Problem dabei war jedoch, dass der Händler ein Einzelkaufmann ist und somit gar nicht im Handelsregister eingetragen ist. Einen Handelsregisterauszug kann er also überhaupt nicht erbringen. Die Panik bei dem Betroffenen war schnell groß, denn diese Situation bringt den Händler in eine prekäre Lage, da Amazon mit strengen Konsequenzen droht.
Die drohenden Sanktionen von Amazon sind einschneidend und erstrecken sich schlimmstenfalls auf die gesamte Existenz. Das weiß jedes Unternehmen, welches schon einmal in die Situation kam. Neben der Sperrung des Händlerkontos kann dies mittelbar auch den Verlust von Rankings und Bewertungen zur Folge haben. Eine Sperrung bedeutet oft auch den Verlust des Zugangs zu bestehenden Bestellungen und Kundendaten, was zu erheblichen finanziellen Verlusten führen kann.
Die Konsequenzen: Kontosperrungen und Geschäftsausfälle
Die rechtliche Situation dahinter ist immer noch komplex: Grundsätzlich ist Amazon als privatwirtschaftliches Unternehmen in der Lage, eigene Regeln und Anforderungen für die Nutzung seiner Plattform aufzustellen. Dazu gehört auch die Forderung nach bestimmten Dokumenten, um die Identität und Seriosität der Händler sicherzustellen. Dies dient dem Schutz der Kunden und der Plattform vor Betrug und unseriösen Angeboten. Untermauert wird so eine Strenge mittlerweile auch durch das Gesetz, das Amazon als Unternehmen in die Mithaftung nehmen kann und dazu beispielsweise Kontroll- und Sanktionsmechanismen vorschreibt. Als Plattform muss Amazon beispielsweise über die Abfrage der in der Einleitung erwähnten Dokumente sicherstellen, dass Steuern gezahlt werden oder Elektrogeräte registriert sind.
Allerdings muss Amazon dabei das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wahren. Es ist fraglich, ob die Forderung nach einem Handelsregisterauszug von einem Unternehmen, welches keinen solchen Auszug haben kann, verhältnismäßig und gerechtfertigt ist. Hierzu spielen auch organisatorische Fragen eine Rolle, denn es entspricht nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit, wenn man erst gesperrt wird, bevor man die Gelegenheit erhält, sich als Betroffener zu äußern.
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