In unserer Reihe „Fake oder Fakt?“ beleuchten wir scheinbar eindeutige Rechtsbehauptungen und untersuchen, ob sie tatsächlich korrekt sind oder nur auf gängigen Missverständnissen beruhen. Auf unserem Instagram-Profil können unsere Follower miträtseln und sich direkt mit uns über das Thema austauschen.

In jedem Online-Shop kommt es hin und wieder vor, dass Produkte vorübergehend oder dauerhaft nicht lieferbar sind. Händler werden sich dann unweigerlich die Frage stellen müssen, was sie mit den ausverkauften Produkten auf ihrer Website machen sollen. Denn schließlich dürfen solche Artikel dann nicht mehr im Shop angezeigt und müssen entfernt werden. Aber stimmt das? Ist die Behauptung Fake oder Fakt?

Lieferzeiten sind Pflicht – auch bei Engpässen

Händler sind gesetzlich verpflichtet, Kunden eine klare Angabe zur Lieferzeit zu machen. Vage Formulierungen wie „voraussichtlich verfügbar“ oder „in der Regel lieferbar“ sind unzulässig. Besonders problematisch wird es, wenn ein Produkt nicht auf Lager ist und keine verlässliche Lieferprognose besteht. Wird ein Artikel als lieferbar beworben, obwohl er nicht verfügbar ist, kann dies als Irreführung gewertet werden.

Nicht verfügbare Produkte klar kennzeichnen

Produkte, die vorübergehend nicht auf Lager sind, müssen aber nicht aus dem Shop entfernt werden. Wichtig ist, die Nicht-Verfügbarkeit deutlich zu kennzeichnen und eine realistische Einschätzung zur Lieferzeit so konkret wie möglich zu geben. Ein einfaches „bald wieder verfügbar“ reicht nicht aus. Händler sollten hier vor allem auf Transparenz setzen, um Frustration bei der Kundschaft zu vermeiden.

Auch Artikel, die ausverkauft sind, müssen nicht aus dem Shop entfernt werden. In diesem Fall muss aber durch technische Vorkehrungen dafür gesorgt werden, dass sie nicht mehr bestellbar sind, also nicht in den Warenkorb gelegt werden können. Die Anzeige im Shop sollte klarstellen, dass der Artikel nicht mehr nachgeliefert wird. Ein Produkt weiterhin als verfügbar darzustellen, obwohl es nicht mehr geliefert werden kann, kann als Täuschung gewertet werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ausverkaufte Produkte aus dem Shop entfernen, technische Lösungen finden und klar darüber informieren – wie geht ihr mit nicht-verfügbaren Waren um? Erzählt uns davon und tauscht euch unter unserem Instagram-Post aus!