Das Widerrufsrecht stellt Händler:innen im E-Commerce immer wieder vor Herausforderungen. Vor allem Verbraucher:innen, die Schindluder mit diesem Recht betreiben, sind ein echtes Ärgernis. Missbrauch versuchen manche Unternehmen einzudämmen, indem sie beispielsweise auf Kleidung sehr große Aufkleber anbringen. Werden die Sticker von den Käufer:innen entfernt, soll das Widerrufsrecht verfallen. Aber: Geht das überhaupt?
Dürfen solche Aufkleber verwendet werden?
Die kurze Antwort darauf ist: nein. Im Rahmen des Widerrufsrechts dürfen Verbraucher:innen die Produkte, wie etwa Kleidung, einer Beschaffenheitsprüfung unterziehen. Dies schließt das Anprobieren ein, um Aussehen und Sitz der Kleidung zu überprüfen. Ein Aufkleber, der dies verhindert, ist daher nicht zulässig. Verbraucher:innen können solche Aufkleber entfernen, ohne negative Folgen befürchten zu müssen.
Zusätzlich ist das Anbringen solcher Aufkleber generell nicht empfehlenswert, da es die Kundschaft möglicherweise davon abhält, ihr Widerrufsrecht auszuüben, obwohl sie rechtlich gesehen die Etiketten entfernen dürfen. Ein solches Vorgehen seitens der Anbieter ist rechtlich bedenklich, da es das gesetzlich verankerte Widerrufsrecht untergräbt.
Muss der Widerruf akzeptiert werden, wenn Textiletiketten und Co. entfernt werden?
In diesem Kontext ist es wichtig zu verstehen, wie Fälle zu bewerten sind, in denen Verbraucher:innen beispielsweise Textiletiketten entfernen und anschließend die Ware zurücksenden. Grundsätzlich darf ein Widerruf nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil ein Etikett entfernt wurde. Es muss jedoch differenziert werden: Wenn es sich um ein normales Etikett handelt, das das Anprobieren der Kleidung nicht verhindert, ist dessen Entfernung nicht durch die bloße Beschaffenheitsprüfung gerechtfertigt. In solchen Fällen könnten Händlerinnen und Händler berechtigt sein, einen Wertersatz zu fordern, da die Entfernung des Etiketts die Ware möglicherweise in einem Zustand hinterlässt, der weiteren Aufwand erfordert, um sie wieder als neuwertig zu verkaufen.
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