Barrierefreiheit: Wie Ebay-Händler sich auf das BFSG vorbereiten

Veröffentlicht: 23.05.2025
imgAktualisierung: 23.05.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
23.05.2025
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ca. 3 Min.
Auf einem Laptop ist das Ebay-Logo zu sehen
monticello / Depositphotos.com
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG – und stellt Plattformen wie Ebay sowie deren Händler:innen vor neue Herausforderungen.


Barrierefreiheit im Online-Handel ist künftig nicht mehr nur ein „Nice-to-have“, sondern für die betroffenen Unternehmen eine gesetzliche Pflicht: Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Sommer 2025 muss auch auf Online-Marktplätzen sichergestellt werden, dass Inhalte für alle Nutzer:innen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Ebay hat den Handlungsbedarf für seine Händler:innen erkannt und bereitet sich mit gezielten Maßnahmen auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vor. Uns gab das Unternehmen Auskunft über die geplanten Schritte auf Plattformebene und erklärt praktische Tools, die künftig die Barrierefreiheit auf dem Marktplatz herbeiführen sollen.

Barrierefreiheitserklärung ins Verkäuferkonto integrieren

Nach den neuen Regelungen gelten auch betroffene Ebay-Händler:innen als Dienstleister im elektronischen Geschäftsverkehr – und müssen sicherstellen, dass ihre Angebote nicht nur technisch zugänglich, sondern auch rechtlich korrekt dokumentiert sind. Eine zentrale Vorgabe aus dem BFSG lautet: Es ist eine Barrierefreiheitserklärung zu hinterlegen. Diese Erklärung dient als Nachweis dafür, wie das eigene Verkaufsangebot – inklusive Bestellprozess und digitale Inhalte – barrierefrei gestaltet ist. Im eigenen Online-Shop ist das noch vergleichsweise einfach zu bewältigen. Bei Ebay hingegen müsste man die Erklärung an die Ebay-Umgebung anpassen, auf die man nur bedingt Einfluss hat.

Inhaltlich geht es weniger um das einzelne Produkt als um die Dienstleistung, die der Online-Verkauf insgesamt darstellt. Die Inhalte dieser Erklärung sind daher nicht standardisiert, sollten aber mindestens folgende Punkte abdecken:

  • eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung (also des Ebay-Shops) in einem barrierefreien Format;
  • Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Nutzung des Shops erforderlich sind;
  • eine Beschreibung, wie der Shop die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt und auf welchen geltenden Anforderungen (z. B. WCAG) dies beruht;
  • ggf. wie zusätzlich angebotene Dienstleistungsangebote (z. B. Assistenzsoftware) gestaltet sind und wie sie bedient werden können;
  • die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde.

Ebay selbst stellt hierfür kein Template zur Verfügung, da eine solche Erklärung laut Ebay Sache der Händler:in ist und inhaltlich für jede:n unterschiedlich sein wird. Eine Barrierefreiheitserklärung muss daher wie andere Rechtstexte (z. B. AGB) von einem Experten individuell und maßgeschneidert auf den Shop erstellt werden.

Hinzufügen einer Barrierefreiheitserklärung im Ebay-Konto:
In den Kontoeinstellungen lässt sich im Bereich „Öffentliche Informationen zum Unternehmen“ eine Erklärung zur Barrierefreiheit hinterlegen. 
Über die Option „Bearbeiten“ im Abschnitt „Erklärung zu Barrierefreiheit“ kann der Text eingegeben und anschließend gespeichert werden.

Ebay-Angebote barrierefrei gestalten: Sprache, Struktur, Alt-Texte

Neben der Erklärung verlangt die neue Rechtslage, dass Händler:innen ihre Angebote auch optisch und inhaltlich barrierefrei gestalten. Das betrifft beispielsweise:

  • Verständliche Sprache: Kurze Sätze, Vermeidung von Fachjargon und klare Begrifflichkeiten.
  • Strukturierte Inhalte: Logische Gliederung mit Absätzen, Aufzählungen und Zwischenüberschriften.
  • Keine Störfaktoren: Vermeidung von grafischen Elementen zur Strukturierung (z. B. Emojis), da diese für Screenreader schwer lesbar sind.

Es ist nur beschränkt möglich, bei Ebay Alt-Texte für Bilder hinzuzufügen. Wer in der Artikelbeschreibung eigene Bilder einfügt, beispielsweise über einen HTML-Code, soll dort Alt-Texte manuell hinzufügen können. Dies geschieht durch das Einfügen des alt-Attributs im <img>-Tag. 

Beispiel: <img src="bild-url.jpg" alt="Beschreibung des Bildes">

Für die Hauptproduktbilder, die in der Galerieansicht erscheinen, bietet Ebay derzeit keine Möglichkeit, individuelle Alt-Texte manuell einzugeben. Stattdessen generiert Ebay automatisch Alt-Texte, basierend auf dem Produkttitel oder der Beschreibung.

Produktinformationen zur Barrierefreiheit und Sicherheit ergänzen

Wenn Hersteller oder Lieferanten Informationen zur Barrierefreiheit eines Produkts zur Verfügung stellen, müssen diese ebenfalls auf Ebay in das Angebot aufgenommen werden – idealerweise als barrierefreies PDF, alternativ im Textfeld der Artikelbeschreibung.

So funktioniert die Einbindung:

  • Beim Erstellen oder Bearbeiten eines Angebots zum Abschnitt „Produkthinweise“ navigieren.
  • „Produktdokumente“ aktivieren und auf „Dokument hinzufügen“ klicken.
  • Dokument als „Information zur Barrierefreiheit“ hochladen.

Hinweis: Auch Informationen zur Produktsicherheit müssen barrierefrei und gesetzeskonform bereitgestellt werden. Dies geschieht ebenfalls über den Bereich „Produkthinweise“ oder durch PDF-Anhänge. Die hochgeladenen PDF-Dateien müssen selbst barrierefrei sein.

Weitere Hinweise zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen gibt Ebay auf einer eigenen Hilfeseite.

Weitere Informationen rund um die Barrierefreiheit findest du auf unserer Themenseite Barrierefreiheit.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 23.05.2025
img Letzte Aktualisierung: 23.05.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
9 Kommentare
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Ebayer
27.05.2025

Antworten

Hallo Redaktion, ich liege unter 10 Mitarbeitern und unter 1 Mio Umsatz. Ich werde die Barrierefreiheit nicht auf Ebay umsetzen, da nicht erforderlich. Brauche ich dann die Barrierefreiheitserklärung trotzdem bei Ebay?
Mathias
26.05.2025

Antworten

In dem Falle, dass man von dem Gesetz ausgeschlossen ist, muss man dies auf Verkaufsplattformen bzw. im Onlineshop angeben?
Schmidt
26.05.2025

Antworten

Hallo Redaktion, danke für die Antwort. Also 3 Mann Betrieb ca. 1 Mio. Umsatz Eigener Shop, ebay & Hood Shop. Wir sind dann von dem BFSG ausgenommen?
Redaktion
27.05.2025
Hallo Schmidt, sieht so aus, als ist dein Shop ausgenommen. Denke aber bitte dran, dass das nicht für deine Produkte selbst gelten muss, wenn du ein Sortiment aus Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik anbietest. Viele Grüße, die Redaktion
schmidt
26.05.2025

Antworten

Gibt es Ausnahmen? (Bitte eine Verständliche Antwort) Vielen Dank!
Redaktion
26.05.2025
Hallo Schmidt, wir haben schon eine ganze Reihe an hoffentlich verständlichen Beiträgen zu den Ausnahmen geschrieben ;) Schau dir gerne mal diesen an: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/diese-drei-ausnahmen-von-der-barrierefreiheitspflicht-sollten-unternehmen-kennen Solltest du noch Fragen haben, komm gerne wieder auf uns zu! Viele Grüße, die Redaktion
dirk
26.05.2025

Antworten

Es wäre eine Klarstellung hilfreich: Wenn man als Händler von dem BFSG aufgrund von Jahres-Umsatz unter 2 Mio. und/oder unter 10 Beschäftigten befreit ist - muss man im Falle von Ebay-Angeboten (bzw. bei Nutzung weiterer Marktplätze) diese dann trotzdem barrierefrei gestalten?
Redaktion
26.05.2025
Hallo Dirk, wenn du als Händler gemäß § 2 Absatz 1 BFSG aufgrund von weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro von den Anforderungen befreit bist, musst du deine Ebay-Angebote grundsätzlich nicht barrierefrei gestalten – auch nicht auf anderen Marktplätzen. Die Ausnahme gilt plattformübergreifend. Viele Grüße, die Redaktion
Michael
26.05.2025

Antworten

Es gibt da aber doch Ausnahmen, so wie ich das schon hier gelesen hatte. Wir vertreiben auf ebay Auto Ersatzteile, haben weniger als 10 Beschäftigte und einen geringen Umsatz. Also brauchen wir uns darum nicht kümmen....korrigiert mich wenn ich falsch liege.