Barrierefreiheit im Online-Handel ist künftig nicht mehr nur ein „Nice-to-have“, sondern für die betroffenen Unternehmen eine gesetzliche Pflicht: Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Sommer 2025 muss auch auf Online-Marktplätzen sichergestellt werden, dass Inhalte für alle Nutzer:innen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Ebay hat den Handlungsbedarf für seine Händler:innen erkannt und bereitet sich mit gezielten Maßnahmen auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vor. Uns gab das Unternehmen Auskunft über die geplanten Schritte auf Plattformebene und erklärt praktische Tools, die künftig die Barrierefreiheit auf dem Marktplatz herbeiführen sollen.
Barrierefreiheitserklärung ins Verkäuferkonto integrieren
Nach den neuen Regelungen gelten auch betroffene Ebay-Händler:innen als Dienstleister im elektronischen Geschäftsverkehr – und müssen sicherstellen, dass ihre Angebote nicht nur technisch zugänglich, sondern auch rechtlich korrekt dokumentiert sind. Eine zentrale Vorgabe aus dem BFSG lautet: Es ist eine Barrierefreiheitserklärung zu hinterlegen. Diese Erklärung dient als Nachweis dafür, wie das eigene Verkaufsangebot – inklusive Bestellprozess und digitale Inhalte – barrierefrei gestaltet ist. Im eigenen Online-Shop ist das noch vergleichsweise einfach zu bewältigen. Bei Ebay hingegen müsste man die Erklärung an die Ebay-Umgebung anpassen, auf die man nur bedingt Einfluss hat.
Inhaltlich geht es weniger um das einzelne Produkt als um die Dienstleistung, die der Online-Verkauf insgesamt darstellt. Die Inhalte dieser Erklärung sind daher nicht standardisiert, sollten aber mindestens folgende Punkte abdecken:
- eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung (also des Ebay-Shops) in einem barrierefreien Format;
- Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Nutzung des Shops erforderlich sind;
- eine Beschreibung, wie der Shop die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt und auf welchen geltenden Anforderungen (z. B. WCAG) dies beruht;
- ggf. wie zusätzlich angebotene Dienstleistungsangebote (z. B. Assistenzsoftware) gestaltet sind und wie sie bedient werden können;
- die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde.
Ebay selbst stellt hierfür kein Template zur Verfügung, da eine solche Erklärung laut Ebay Sache der Händler:in ist und inhaltlich für jede:n unterschiedlich sein wird. Eine Barrierefreiheitserklärung muss daher wie andere Rechtstexte (z. B. AGB) von einem Experten individuell und maßgeschneidert auf den Shop erstellt werden.
Hinzufügen einer Barrierefreiheitserklärung im Ebay-Konto:
In den Kontoeinstellungen lässt sich im Bereich „Öffentliche Informationen zum Unternehmen“ eine Erklärung zur Barrierefreiheit hinterlegen.
Über die Option „Bearbeiten“ im Abschnitt „Erklärung zu Barrierefreiheit“ kann der Text eingegeben und anschließend gespeichert werden.
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