Beschwerden als Waffe: Diese Fälle gehen beim Anschwärzen nach hinten los

Veröffentlicht: 15.11.2024
imgAktualisierung: 15.11.2024
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
15.11.2024
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Zwei Geschäftsmänner spielen Schach
siraanamwong / Depositphotos.com
Für Händler auf Plattformen sind Beschwerden über Rechtsverstöße ein zweischneidiges Schwert: Immer öfter werden sie missbräuchlich genutzt.


Im Online-Handel sind Abmahnungen und Beschwerden über Wettbewerbsverstöße ein legitimes und notwendiges Mittel, um für fairen Wettbewerb und die Einhaltung rechtlicher Standards zu sorgen. Ob Plagiate, irreführende Kennzeichnungen oder falsche Angaben – Plattformen wie Amazon oder Ebay ermöglichen es sogar, Verstöße direkt und ohne große Umwege zu melden, damit problematische Angebote schnell verschwinden. Doch was als Schutzmaßnahme gedacht ist, wird leider immer häufiger gezielt als Wettbewerbsstrategie eingesetzt.

Fakt ist: Falsche oder missbräuchliche Beschwerden können nicht nur finanzielle Einbußen, sondern auch verheerende Folgen für den Geschäftserfolg haben – eine Kontosperrung kann Ranking-Verluste, Umsatzeinbrüche und sogar die Kündigung des Händlerkontos bedeuten. Setzt man solch ein Mittel daher gezielt ein, um die Konkurrenz ganz oder kurzzeitig aus dem Weg zu schaffen, ist das ein gewagtes Vorgehen. Wir haben uns häufige Fälle angesehen, die nach hinten losgehen können.

Fälschliche Markenrechtsverletzungen

Ein häufiger Fall ist die unberechtigte Meldung einer vermeintlichen Schutzrechtsverletzung, etwa bei Markenrechten. Dafür wurden die Beschwerdesysteme der Plattformen auch originär geschaffen. Meldet ein Händler das Angebot eines Mitbewerbers und behauptet, dieser verletze seine Markenrechte – beispielsweise durch den Verkauf eines Plagiats –, ist die unmittelbare Folge eine sofortige Sperrung des Angebots, oft ohne vorherige Prüfung. Der gemeldete Händler verliert so nicht nur Einnahmen, sondern auch sein Ranking auf der Plattform. Rechtlich gesehen handelt es sich hier um eine gezielte Behinderung des Wettbewerbs, die wiederum den Beschwerdeführer in Schwierigkeiten bringen kann. In solchen Fällen kann und sollte das betroffene Unternehmen zur Gegenwehr ansetzen. Die Chancen stehen gut.

Vermeintliche Copyright-Verletzungen bei Bildern

Ein weiterer häufiger Fall ist die unberechtigte Meldung von einem angeblichem Bilderklau. Händler, die dies als Strategie nutzen, melden das Bildmaterial der Konkurrenz als Urheberrechtsverletzung, obwohl es sich um legale oder selbst erstellte Inhalte handelt. Die Folge ist oft ähnlich wie im Markenrecht: eine sofortige Sperrung des betroffenen Angebots, bis das Problem geklärt ist. Auch hier kann die betroffene Person gegen den fiesen Konkurrenten vorgehen, wenn die Beschwerde unwahr ist. Dann ist das Kind aber meist schon in den Brunnen gefallen und das gesperrte Angebot häufig das kleinste Übel.

Anschwärzung durch manipulierte Bewertungen

Manipulierte Bewertungen sind eine eher indirekte, aber gefährliche Methode, um einen Mitbewerber zu schädigen. Negative Rezensionen, die absichtlich abgegeben werden, zielen darauf ab, das Vertrauen potenzieller Kunden zu erschüttern und den Verkaufsrang des Produkts zu senken. Solche Manipulationen können zur Sperrung des Produkts oder einer Herabstufung des Händlers führen, wenn sie auf keiner Grundlage beruhen – ein neutraler Kauf also nie stattgefunden hat. Auch hier läuft der Verursacher Gefahr, rechtlich belangt zu werden, wenn man ihm sein Vorgehen nachweisen kann. Plattformen und Gerichte werten gezielte Bewertungsmanipulationen zunehmend als wettbewerbsrechtlichen Verstoß, was Schadenersatzforderungen oder gerichtliche Unterlassungsverfügungen nach sich ziehen kann. Allerdings ist dies eine Frage der Beweisbarkeit.

Fazit

Beschwerden auf Marktplätzen sind ein wichtiges Mittel, um für die Einhaltung rechtlicher Standards zu sorgen. Fake-Shops und Abzocker, oft aus dem Ausland, sind gar nicht anders im Zaum zu halten als über die plattformeigenen Beschwerdesysteme. Hier greift die klassische Abmahnung kaum.

Händler, die hingegen unberechtigte Beschwerden einreichen, um ihre Konkurrenz gezielt zu behindern, laufen Gefahr, selbst rechtlich belangt zu werden. Nach dem Wettbewerbsrecht können unberechtigte Beschwerden als gezielte Behinderung gelten. Dies bedeutet, dass betroffene Händler Schadenersatzansprüche geltend machen und den Beschwerdeführer sogar zur Unterlassung verpflichten können.

Betroffene sollten im Gegensatz dazu Beweise sammeln und rechtliche Schritte prüfen, wenn sie Opfer solcher Taktiken werden. Eine schnelle Reaktion und professionelle Klärung – oftmals nur über eine erfahrene Kanzlei – sind hier entscheidend.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 15.11.2024
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expertin für IT-Recht

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