Eine neue Masche im E-Commerce-Bereich sorgt aktuell für Aufregung bei Online-Händlerinnen und Händlern. Mehrere Ebay-Shops bestätigen das gleiche Muster: Eine Person tätigt wiederholt Kleinstbestellungen und fordert später Rückerstattungen und Mahngebühren ein. Die Praxis wird zunehmend zu einem Problem für die betroffenen Unternehmen.

Verdächtige Häufung von Kleinstbestellungen

Konkret wird berichtet, dass eine Person bei Ebay innerhalb von wenigen Tagen mehrere Kleinstbestellungen abgegeben hat. Auffällig ist, dass wiederholt ein sehr preiswerter oder sogar der günstigste Artikel im Shop bestellt wurde. Einige Tage nach Versand der Bestellungen geht dann jedoch die Nachricht der vermeintlichen Kriminellen ein. Darin heißt es, dass der oder die bestellten Artikel nicht angekommen seien und es wird eine Rückerstattung verlangt.

Dahinter steckt Kalkül, denn die gezielt niedrigpreisigen Waren werden meist ohne Sendungsverfolgung versendet. Damit wiederum soll schließlich die Erstattung der Beträge erzwungen werden. Selbst wenn man einen Sendungsnachweis vorlegen kann, wird der Verlust der Ware behauptet und eine Zustellung verneint. Mit der gleichen Folge: Die vermeintlichen Kriminellen übersenden eine Mahnung, die eine zusätzliche Verzugspauschale und Zinsen enthält.

Ein Muster bestätigt sich

Dieser Fall bleibt kein Einzelfall: Zahlreiche weitere Ebay-Shops meldeten ähnliche Vorfälle und vermuten eine gezielte Betrugsmasche. Alle berichteten von gehäuften Kleinstbestellungen und darauffolgenden Rückzahlungsforderungen mit Drohung von Mahngebühren und Zusatzkosten. Verdächtig ist auch, was ein weiterer Händler berichtet: „Der Kunde hatte sich erst wenige Tage zuvor bei eBay angemeldet und bereits fast 1.000 Bewertungen gesammelt. Das erschien uns verdächtig, und wir meldeten den Fall an eBay.“ Die Ebay-Accounts der Kundschaft sind inzwischen gelöscht worden. Ob es sich um verschiedene Personen und Accounts handelt, konnte bislang nicht verifiziert werden.

Handlungsempfehlung für Betroffene

Grundsätzlich gilt im Online-Handel, dass das Risiko für den Verlust der Ware bis zur Übergabe beim Unternehmen liegt. Für den Versand haften Verkäuferinnen und Verkäufer unabhängig von Warenwert und gewählter Versandart und müssen gegebenenfalls den Kaufpreis erstatten, wenn die Ware nicht ankommt. Genau diesen Umstand kann man sich zunutze machen, wenn man böse Absichten hat.

Betroffene Shops, die ein ähnliches Muster feststellen, sollten mit rechtlicher Unterstützung auf die Forderungen reagieren. Es könnte sich um eine gezielte Masche handeln, die darauf abzielt, kleine Summen auf unrechtmäßige Weise zurückzufordern.

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