Für Selbstständige oder kleine Unternehmen kann es vor allem zu Beginn ihrer Tätigkeiten praktisch erscheinen, das private Bankkonto für alle Geldangelegenheiten zu nutzen – beispielsweise, um die Gebühren zu sparen. Wer ein geschäftliches Bankkonto führt, kann auf diese Weise die geschäftlichen von den privaten Einnahmen und Ausgaben trennen. Ob das für die Unternehmensführung tatsächlich nötig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Geschäftskonto: Verpflichtung ist abhängig von der Rechtsform
Ob Unternehmen ein Geschäftskonto haben müssen, hängt vor allem von ihrer Rechtsform ab:
- Kapitalgesellschaften – GmbH, UG, AG und KGaA – müssen über ein geschäftliches Bankkonto verfügen, damit das Privatvermögen der Gesellschafter klar vom Gesellschaftsvermögen getrennt werden kann. Das Geschäftskonto muss bereits zum Gründungsbeginn bestehen, da auf dieses Konto das Stammkapital eingezahlt werden muss.
- Personengesellschaften und Einzelunternehmer:innen– wie GbR, OHG, Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer – müssen hingegen kein geschäftliches Konto führen.
Soweit es sich also um Personengesellschaften handelt, darf das private Konto für die geschäftlichen Transaktionen genutzt werden. Dennoch kann es für Selbstständige und Kleinunternehmen sinnvoll sein, die geschäftlichen und privaten Finanzvorgänge zu trennen.
Das sollten Kleinunternehmer über Geschäftskonten wissen
Allen voran hilft ein Geschäftskonto bei der Buchhaltung, da es eine bessere Übersicht über die jeweiligen Transaktionen bieten kann – und über den aktuellen Kontostand. Eine klare Trennung der Konten kann auch helfen, wenn Fördermittel oder Finanzierungen beantragt werden müssen.
Des Weiteren darf das Finanzamt im Rahmen der Steuerveranlagung oder einer Betriebsprüfung Einblick in das betrieblich genutzte Bankkonto bzw. Kontoauszüge nehmen – auch deshalb kann die separate Kontoführung empfehlenswert sein. Für finanzielle Transparenz sollte das Geschäftskonto ausschließlich für den geschäftlichen Zahlungsverkehr genutzt und Privateinnahmen, wie der Unternehmerlohn, entsprechend gekennzeichnet werden.
Banken untersagen geschäftliche Nutzung für Privatkonten
Banken können außerdem Vorgaben zu Privat- und Geschäftskonten machen und in ihren Geschäftsbedingungen (AGB) vorgeben, dass der geschäftliche Zahlungsverkehr nicht über das private Bankkonto abgewickelt werden darf. Für den Fall, dass die Bank feststellt, dass dagegen verstoßen wird, kann sie dazu auffordern, das Konto umzuwandeln oder es gegebenenfalls kündigen. Aus Sicht der Bank erhöht sich dadurch der Aufwand für die Kontoführung, was zusätzliche Gebühren rechtfertigen kann. Geschäftskonten und Privatkonten unterscheiden sich deshalb oftmals in der Gebührenhöhe. Für geschäftliche Konten lohnt sich ein Vergleich der Konditionen und Kosten.
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