„Achten Sie beim Kauf auf das CE-Kennzeichen!“ – Solche Ratschläge liest und hört man oft, besonders in Verbrauchermedien. Der Hinweis ist gut gemeint – aber er greift zu kurz. Denn die CE-Kennzeichnung wird häufig falsch verstanden. Viele glauben, ein CE-Logo sei ein Beweis für geprüfte Sicherheit oder hohe Qualität. Tatsächlich ist die Realität viel komplizierter.
Wir räumen auf mit den größten Mythen rund um das CE-Zeichen – und zeigen, worauf Verbraucher wirklich achten sollten.
Irrtum 1: CE heißt, das Produkt wurde geprüft
Die CE-Kennzeichnung ist keine externe Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle wie dem TÜV oder der Dekra. Mit dem CE-Zeichen erklärt das verantwortliche Unternehmen selbst, dass ein Produkt den geltenden EU-Richtlinien entspricht – auf eigene Verantwortung. Das CE-Zeichen ist damit eine Selbstverpflichtungserklärung des Herstellers – kein Gütesiegel und keine offizielle staatliche Bestätigung. Es lebt davon, dass die Hersteller ehrlich arbeiten – und dass Marktüberwachung, Behörden und (teilweise auch Wettbewerber) Verstöße kontrollieren und melden.
Irrtum 2: Die CE-Kennzeichnung garantiert Qualität und Sicherheit
Sinn und Zweck zahlreicher Vorschriften ist es, insbesondere die Sicherheit zu gewährleisten. Jedoch fallen Theorie und Praxis oft auseinander. Das CE-Zeichen ist aufgrund der Eigenverantwortlichkeit der Hersteller daher nicht automatisch ein Qualitätszeichen. Es bedeutet lediglich, dass der Verantwortliche bestätigt, dass grundlegende Anforderungen an das Produkt eingehalten wurden – nicht, wie gut es diese erfüllt oder wie hochwertig das Produkt ist. Eine hochwertige Verarbeitung, Langlebigkeit oder besondere Funktionen sind damit nicht garantiert, da dies nicht die primären Anforderungen der EU-Richtlinien sind. Ein Billigprodukt kann also genauso ein CE-Zeichen tragen wie ein hochwertiges Markenprodukt. Entscheidend ist in der Praxis schließlich, ob der Hersteller seine Pflichten ernst nimmt und ob die Marktüberwachung ausreichend kontrolliert.
Irrtum 3: Die CE-Kennzeichnung ist Herstellersache
Viele Weiterverkäufer gehen davon aus, dass allein der Hersteller für die CE-Kennzeichnung verantwortlich ist – und sie selbst damit nichts zu tun haben. Das ist ein Irrtum.
Tatsächlich haben Händler eine Prüfpflicht: Sie müssen kontrollieren, ob die Produkte, die sie in den Verkehr bringen, korrekt gekennzeichnet sind und die erforderlichen Unterlagen vorhanden sind (z.B. Konformitätserklärung). Für Händler bedeutet das: Es lohnt sich, genau hinzusehen. Der Abstand und die Form des CE-Logos sind beispielsweise klar definiert.
Irrtum 4: Ein Hinweis auf die CE-Kennzeichnung ist laut der GPSR vorgeschrieben
Für Produkte, bei denen eine CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben ist, gilt oft auch die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR): Die entsprechenden Pflichtangaben müssen für Verbraucher spätestens bei der Übergabe sichtbar sein. Eine aktive werbliche Hervorhebung der CE-Kennzeichnung – etwa in Produktbeschreibungen oder Werbeanzeigen – ist jedoch nicht erforderlich und kann sogar problematisch sein. Händler sollten vermeiden, mit Selbstverständlichkeiten zu werben, da dies als irreführend gilt und Abmahnungen nach sich ziehen kann.
Irrtum 5: CE kann auch „China Export“ bedeuten
Rund um die CE-Kennzeichnung hält sich hartnäckig das Gerücht, es gäbe eine zweite Version des CE-Zeichens speziell für Exporte aus China, das sogenannte „China Export“-Zeichen. Tatsächlich existiert keine offizielle Kennzeichnung mit dieser Bedeutung. Der Mythos entstand vermutlich dadurch, dass einige Hersteller ein CE-Logo verwenden, bei dem die Buchstaben C und E anders dargestellt werden als offiziell vorgeschrieben. Dieses abweichende Design kann auf eine unzulässige oder irreführende Verwendung des CE-Zeichens hinweisen, ist jedoch keine eigenständige Kennzeichnung für Produkte aus China.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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