DHL-Panne: Kein Benachrichtigungskärtchen – Muss der Händler erneut liefern?

Veröffentlicht: 02.05.2025
imgAktualisierung: 02.05.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
02.05.2025
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Trauriger Mann vor leerem Briefkasten mit Spinnweben, daneben fröhlicher Mann mit voller Mailbox.
Erstellt mit Dall-E
Eine fehlende Zustellinfo, ein aufgebrachter Kunde, ein Rückläufer-Paket: In diesem Fall geht’s um die Frage, wer haftet.


In dieser Woche geht es um ein nicht-erhaltenes Benachrichtigungskärtchen: Ein Kunde bestellt bei einem Ebay-Händler Ware. Die Sendung wird per DHL Kleinpaket ohne Sendungsnummer verschickt, da die Einlieferung über den Briefkasten erfolgt. Kurz darauf eröffnet der Kunde einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels. Nach interner Prüfung stellt der Händler fest, dass der Empfänger nicht angetroffen wurde, die Sendung in eine Filiale umgeleitet und nach Ablauf der Lagerfrist an den Absender zurückgeschickt wurde. Der Händler informiert den Kunden über den Status. Der Kunde antwortet, dass er keine Benachrichtigung im Briefkasten erhalten habe und die Ware weiterhin haben möchte. Dreist oder berechtigt?

Grundsatz: Die Fehler von Versandunternehmen gehen auf das Konto der Händler:innen

Grundsätzlich sind Händler:innen im B2C-Bereich dafür verantwortlich, dass Sendungen ordentlich zugestellt werden. Macht das Zustellunternehmen einen Fehler, geht dies auf das Konto der Shops – zumindest zunächst. Heißt: Händler:innen müssen beispielsweise den Kaufpreis zurückerstatten oder aber einen entstandenen Schaden beseitigen. In der Regel haben Händler:innen allerdings einen Regressanspruch gegen den Versanddienstleister.

Fazit: Zweiter Versand

Was aber bedeutet das für unseren Fall? Man muss hier davon ausgehen, dass der Kunde die Wahrheit sagt und tatsächlich kein Benachrichtigungskärtchen erhalten hat. Er konnte also nicht wissen, dass das Päckchen im Shop auf ihn wartet. Dass kein Kärtchen hinterlegt wurde, geht zu Lasten des Ebay-Händlers. Dieser ist nun verpflichtet, einen erneuten Versand auf seine Kosten zu veranlassen. Die Forderung des Kunden ist also berechtigt. 

Veröffentlicht: 02.05.2025
img Letzte Aktualisierung: 02.05.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Expertin für IT- und Strafrecht

KOMMENTARE
6 Kommentare
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Marc
06.05.2025

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Was wäre wenn der Händler dem Kunden noch eine Mail senden würde über den Status des Paketes und diese Mail Information dann im Spam landet? Einige Kassenprogramme können ggf. auf den DHL Paket Status mit einer Mail reagieren.
dirk
05.05.2025

Antworten

Das prinzipiell der Händler für den ordnungsgemäßen Versand haftet, ist ja grundsätzlich verständlich, denn ein gewerblicher Händler ist in der Regel in der mächtigeren Position gegenüber dem Käufer, dem man auch eine gewisse Unerfahrenheit und Unwissenheit zubilligen muss, im Gegensatz zum Händler, der aufgrund seiner Professionalität zu Kenntniserwerb verpflichtet ist. Nichtsdestotrotz sollten auch private Konsumenten nicht komplett von jeglicher Mitwirkungspflicht befreit werden - soll heißen, wenn ich auf Ebay etwas bestelle, wo bei jedem Kauf der voraussichtliche Liefertermin ersichtlich ist, darf man auch vom Käufer erwarten, dass er bei Überschreiten dieses Liefertermins auch mal auf Ebay nachschaut, wie es denn mit der Sendung aussieht. Auch bei Warenpost und Kleinpaketen gibt es ja nun eine - wenn auch reduzierte - Sendungsverfolgung. Dann hätte er erkennen können, dass seine Bestellung längst in der nächsten Postfiliale auf ihn wartet. Zumal er ja offensichtlich bei Lieferung nicht zu Hause war, weil er vermutlich berufstätig ist, und somit davon ausgehen muss, dass seine Sendung nicht direkt zugestellt werden kann sondern sowieso in der Filiale landet. Tatsächlich wird der Verbraucher heutzutage von jeder Form des Mitdenkens und Mitwirkens befreit.
J.L.
05.05.2025

Antworten

Der war gut! Regressanspruch an DHL wegen einer angeblich nicht vorhandenen Benachrichtigungskarte. Na wie will man dies nachweisen? Mal abgesehen das ein Kunde behaupten kann was er gerade will und ich diese Behauptung mehr als bezweifle. Zudem hat ein Kleinpaket ein Tracking Nummer. 1.) Kleinpakete haben eine Tracking Nummer und sind auch bis 20EUR versichert. Sprich wenn ein Händler keine angibt selber Schuld. Allerding durchaus nach zu vollziehen, da die Kleinpakete nicht immer am selben Tag im Briefzentrum gescannt werden, sondern erst ein Tag später = verpätete Lieferung bei eBay. 2.) Es sind durchaus eBay Kunden vorhanden, die bis zum heutigen Tage nicht in der Lage sind die Tracking zu lesen. Auch wir hatten eine Kundin welche sich bereits am 2 Tag aufgeregt hat das nach dem ersten Scan nichts mehr kommt. Klar kam was eben um 23Uhr in der Nacht sowie auch jeden weitern Tag inkl. Zustellung. Anstelle meine Ausführlichen Erklärung wie das bei dem Kleinpaket funktioniert mal richtig durch zu lesen und es zu akzeptieren wie es ist, kommt doch tatsächlich beleidigende E-Mails und am laufenden Band der gleiche Screenschot vom DHL Tracking vom ersten Scan. Und ja, irgendmal war das Maß voll und wir haben Sie für nicht Internetfähig erklärt, wenn man nicht in der Lage ist ein DHL Tracking außerhalb von eBay auf zu rufen und ne PLZ ein zu geben (wo dann mehr Info's) zu finden sind. Wir warten auch immer bevor wir ein Tacking eingeben bei Kleinpaketen, bis diese gescannt sind. Sofern diese erst am nächsten Tag gescannt werden, schicken wir ne E-Mail mit der Tracking Nummer. Somit hat keine ne Ausrede, es gäbe keine. Diese Möglichkeit eine nicht nachgewiesene Behauptung auf zu stellen, das keine Benachrichtigungskarte vorhanden ist/war öffnet Tür und Tor für kostenfreies Neulieferung oder ausfallende Regreassansprüche für die Rücksendung. Nun braucht jeder nur noch behaupten, man hat keine Benachrichtigungskarte erhalten erhalten, wenn man es verpennt hat was ab zu holen oder man doch noch im Urlaub war und die Zeit abgelaufen ist.
Max Sonntag
05.05.2025

Antworten

Im digitalen Zeitalter auf ein Benachrichtigungskärtchen abzustellen, finde ich schon seltsam und praxisfern. Der Kunde bestellt online unter Angabe seiner E-Mail Adresse und genau auf diese E-Mail Adresse bekommt er auch den Link zur Sendungsverfolgung mit Liefertermin, bzw. eine weitere Mail, wenn sich die Zustellung verzögern sollte, zugesandt. Das hat - zumindest bei mir - wenn ich selbst etwas bestelle, bei noch jedem Versanddienstleister geklappt. Allerdings haben uns Händlern die netten Bürokraten ja untersagt, die E-Mail-Adresse des Empfängers an den Versanddienstleister weiterzugeben, wenn dieser seine Zustimmung dazu nicht gegeben hat und genau da liegt der Hund begraben. Wer hier seine Zustimmung zur Weitergabe an DHL & Co. verweigert, muß eben im fraglichen Lieferzeitraum immer anwesend sein, oder sicherstellen, dass eine andere Person die Lieferung entgegennimmt und nicht Schuld und Kosten auf den Händler abzuwälzen. Und im Gegensatz zum handschriftlichen Kärtchen, welches der Empfänger ja auch unbewußt mit einem Werbeflyer entsorgen kann, hat man bei der Benachrichtigung per E-Mail zumindest den Nachweis, dass diese versendet wurde.
Alex
05.05.2025

Antworten

Naja so einfach und pauschal das der Händler haftet kann man das nicht so sagen wie in dem Bericht. Was wenn der Kunde dies nur als Schutzbehauptung ausspricht und die Verschuldung beim Käufer liegt? Kleinpakete besser gesagt Ebay Päckchen mit Sendungsnummer haben meines Wissens nach auch eine eingeschränkte Sendungsverfolgung die bei Ebay dann über die hinterlegte Sendungsnummer abgefragt werden können und so zumindest ein gewisser Status abrufbar ist. Gehört es denn nicht zu einer vertraglichen Nebenpflicht beim Verkäufer nach z.B. 3 Tagen nach dem absenden mal sich zu melden das die Sendung nicht angekommen ist. Weshalb hat der Kunde so lange gewartet also Transportzeit + 7 Tage Lagerfrist bis er den Fall bei Ebay geöffnet hat? Sind die Adressdaten des Kunden überhaupt richtig? Hat sich der Kunde das Paket an seine Arbeitsstelle liefern lassen und vergessen den Arbeitsgeber im Adressfeld auch anzugeben? Ist denn der Briefkasten als auch das Klingelschild überhaupt richtig, deutlich und leserlich beschriftet mit dem Namen des Empfängers? Es wird mittlerweile viel auf die Lieferdienste geschoben was aber nicht der Fall ist und in vielen Fällen am verschulden und somit der Haftung des Kunden liegt. Es muss halt nur entsprechend in den AGB´s abgesichert und geregelt werden und der Kunde müsste dann halt auch seine Behauptungen beweisen und darlegen... denn auch nur bei richtiger und vollständiger Adresse haftet das Transportunternehmen wenn kein (überflüssiges) Kärtchen wegen erfolgter digitaler Ankündigung von Ebay oder dem Transportunternehmen eingeworfen wurde. Grüße Alex
tim forster
05.05.2025

Antworten

es gibt seit Jahren fast keine Kärtchen mehr ist alles per email , ebay informiert den Kunden auch über den Status an der realität vorbei