Am 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wirksam. Dieses Gesetz schreibt vor, dass zahlreiche Unternehmen verpflichtet sind, ihre digitalen Angebote sowie eine Auswahl bestimmter Produkte barrierefrei zu gestalten.
Während es für Shops Ausnahmen gibt, müssen E-Books grundsätzlich barrierefrei sein. Was bedeutet das für die Handmade-Branche in Bezug auf digitale Schnittmuster und PDF-Anleitungen?
Wann ist ein PDF ein E-Book?
Die Frage, die sich stellt, ist die, ob ein PDF ein E-Book ist. Das BFSG definiert E-Book wie folgt: „einen Dienst, der in der Bereitstellung digitaler Dateien besteht, die eine elektronische Fassung eines Buches übermitteln und Zugriff, Blättern, Lektüre und Nutzung ermöglichen.“
Was direkt ins Auge sticht, ist der Begriff „blättern“. Kann man ein PDF blättern? Nein, in der Regel scrollt man sich durch ein PDF. Klingt wie Haarspalterei, ist aber nun mal ein Unterschied. Zwar können PDFs tatsächlich so erstellt werden, dass man via Tipp oder Klick blättert, wie in einem richtigen E-Book; der Standard dürfte aber das Scrollen sein.
Hinzu kommt noch, dass die meisten Schnittmuster auch so nicht als „elektronische Fassung eines Buches“ gelten würden. Ein Buch zeichnet aus, dass es gebunden ist. Schnittmuster sind dies oft nicht. Etwas anderes könnte für Anleitungen gelten, die – wenn man sie drucken würde – möglicherweise als gebundenes Werk verkauft werden würden. Allerdings scheitert auch hier die Einordnung als E-Book, wenn es ums Blättern geht.
Fazit: Keine Pflicht zur Barrierefreiheit
Das bedeutet, dass digitale Schnittmuster und PDF-Datein erst einmal nicht barrierefrei sein müssen. Ob die Rechtsprechung das Gesetz hier doch etwas weiter auslegt, wird sich erst noch zeigen müssen.
Aber Achtung: Auch, wenn die Dateien nicht barrierefrei sein müssen, muss es der Shop unter Umständen schon. Generell müssen digitale Dienstleistungen, also auch Shops, barrierefrei sein. Ausgenommen sind:
- Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro, die von den Anforderungen des BFSG ausgenommen sind.
- Unternehmen, die eine Ausnahmeregelung beanspruchen können, falls die Umsetzung der Barrierefreiheit eine unverhältnismäßige Belastung darstellt oder wesentliche Veränderungen am Produkt selbst erfordert.
Was macht ein barrierefreies E-Book überhaupt aus?
Ein E-Book gilt als barrierefrei, wenn es so gestaltet ist, dass es von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen problemlos genutzt werden kann. Ab dem 28. Juni 2025 müssen E-Books gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei sein.
Merkmale eines barrierefreien E-Books:
- Semantische Auszeichnung des Textes: Verwendung von korrekten Überschrifthierarchien, Aufzählungen und Listen, um die Struktur des Dokuments klar zu definieren.
- Alternative Beschreibungen für Bilder: Bereitstellung von Alt-Texten oder Bildunterschriften für alle Grafiken, damit auch sehbehinderte Personen den Inhalt erfassen können.
- Verzicht auf Texte oder Tabellen als Grafiken: Einsatz von echtem Text anstelle von Bildern von Text, um die Lesbarkeit und Skalierbarkeit zu gewährleisten. Klickbares Inhaltsverzeichnis: Erstellung eines interaktiven Inhaltsverzeichnisses zur einfachen Navigation im E-Book.
- Korrekte Zeilen- und Spaltenüberschriften in Tabellen: Klare Kennzeichnung von Überschriften in Tabellen zur besseren Verständlichkeit.
Professionell erstellte E-Books im ePub-Format erfüllen in der Regel diese Anforderungen und sind somit standardmäßig barrierefrei.
Weitere Informationen rund um die Barrierefreiheit findest du auf unserer Themenseite Barrierefreiheit.
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