In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.

Diese Woche geht es um einen Fall auf Ebay: Ein Käufer eröffnet eine Rückgabe mit der Begründung, ein falscher Artikel sei geliefert worden. Auf Nachfrage und mit der Bitte, ein Foto der gelieferten Ware hochzuladen, folgt ein Bild – das jedoch exakt den bestellten und korrekt versendeten Artikel zeigt.

Der Händler weist den Kunden nun darauf hin, dass exakt das Produkt auf dem Foto zu sehen ist, welches auch bestellt wurde. Darauf ändert der Käufer die Begründung und behauptet nun, die Ware sei mangelhaft. Für den Händler sieht es so aus, als wollte der Kunde das Rückgabesystem zu seinen Gunsten ausnutzen, um die Rücksendekosten nicht tragen zu müssen. Oder ist der Kunde doch im Recht?

Grundsatz:  Wer zahlt den Rückversand – und wann?

Die meisten Marktplätze haben eigene Regeln bezüglich der Rücksendekosten bei Waren. Diese orientieren sich aber oft zumindest in den Grundprinzipien am Gesetz, sprich: Beim Widerruf dürfen die Kosten auf die Kundschaft abgewälzt werden; bei Mängeln – wie etwa Falschlieferungen oder kaputter Ware – müssen die Händler:innen für den Rückversand aufkommen.

Um zu wissen, welcher Fall greift, müssen die Kund:innen im Rückgabeprozess das Häkchen natürlich an der richtigen Stelle setzen. Natürlich kann es passieren, dass man sich hier mal verklickt. Die Beweislast für eben jenes Verklicken liegt dann aber bei der Kundschaft.

Fazit: Verklickt oder getrickst?

Was bedeutet das für unseren Fall? Natürlich kann es sein, dass der Kunde sich einfach verklickt hat und eigentlich die Rückgabe wegen eines Mangels anstoßen wollte. Allerdings wirkt die Darstellung alles andere als glaubhaft: Immerhin ist dem Kunden das erst eingefallen, nachdem der Händler explizit um ein Foto der falsch versendeten Ware gebeten hat. Unterm Strich sieht es also tatsächlich so aus, als würde der Kunde sich hier dreist um die Rücksendekosten drücken wollen. Der Händler sollte in jedem Fall Ebay Bescheid geben und den Kunden entsprechend melden.